Rechtsprechung
| BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigungsanspruch eines Gewerbebetriebes wegen Fahrbahnverengung und daraus resultierender Unmöglichkeit der Zufahrt zum Betriebsglände - Schutz des Bürgers gegen Abstufung einer Bundesstraße zur Gemeindestraße - Reichweite des eigentumsrechtlich geschützten ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 1043
- MDR 1979, 478
- BauR 1979, 236
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (16)
- BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Weitergehend hat jedoch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, ein nach Art. 14 GG entschädigungspflichtiger Eingriff könne auch darin liegen, daß die bisherige Zugangsmöglichkeit zwar nicht unterbrochen, aber doch so erschwert werde, daß damit die bisherige Benutzbarkeit des Grundstücks verändert und infolgedessen sein Wert nicht nur unerheblich gemindert wird (vgl. z.B. Urteil vom 29. Mai 1968 - III ZR 143/66 = BGHZ 48, 58, 63).Es ist indessen nicht streitig gewesen, daß diese Vorschrift dem betroffenen Anlieger nur eine Enteignungsentschädigung gewährte (vgl. BGHZ 48, 58, 63 f).
Wird die bisherige Zugangsmöglichkeit zur öffentlichen Straße so erschwert, daß damit die bisherige Benutzbarkeit des Grundstücks verändert und infolgedessen sein Wert nicht nur unerheblich gemindert wird, dann kann darin ein entschädigungspflichtiger Eingriff liegen (BGHZ 48, 58, 62 f).
- BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73
Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde …
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Der Anliegergerneingebrauch ist in seinem Kernbereich der geschützten Substanz des Eigentums an dem (Anlieger-) Grundstück zuzurechnen (BVerwGE 30, 235, 238 f [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65] ; 32, 229, 225 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67] ; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369).Das ist in der Rechtsprechung anerkannt hinsichtlich der Beschränkungen und Behinderungen, die sich z.B. aus einer Verkehrsbeschränkung im üblichen Rahmen oder der Verlegung von Versorgungs- und Kanalisationsleitungen (BGH NJW 1962, 1816) oder aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße in ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und etwa steigenden Verkehrsbedürfnissen anzupassen (BGH NJW 1960, 1995) oder im Interesse der öffentlichen Ordnung verkehrsrechtliche Regelungen zu treffen (BGHZ 70, 212; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369).
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64
Enteignung (Küstenfischer)
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Dieser Schutz erstreckt sich auf die den Betrieb bildende Sach- und Rechtsgesamtheit, die gesamte Erscheinungsform und den Tätigkeitskreis, die geschäftlichen Verbindungen und Beziehungen, kurz auf alles, was in seiner Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des konkreten Gewerbebetriebes ausmacht (BGHZ 45, 150, 155).Hiervon ausgehend ist zum geschützten Bestand eines Gewerbebetriebes auch der sogenannte "Kontakt nach außen" zu rechnen, der dem Betrieb den Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit von der Straße her gewährt (BGHZ 45, 150, 155; BGH WM 1968, 333, 334).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75
Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder …
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Jedoch reicht der eigentumsrechtlich geschützte Anliegergemeingebrauch nur so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundstücks eine Benutzung der Straße erfordert (BVerwG NJW 1977, 1789; 1975, 1528). - BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65
Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Der Anliegergerneingebrauch ist in seinem Kernbereich der geschützten Substanz des Eigentums an dem (Anlieger-) Grundstück zuzurechnen (BVerwGE 30, 235, 238 f [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65] ; 32, 229, 225 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67] ; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369). - BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75
Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Das ist in der Rechtsprechung anerkannt hinsichtlich der Beschränkungen und Behinderungen, die sich z.B. aus einer Verkehrsbeschränkung im üblichen Rahmen oder der Verlegung von Versorgungs- und Kanalisationsleitungen (BGH NJW 1962, 1816) oder aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße in ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und etwa steigenden Verkehrsbedürfnissen anzupassen (BGH NJW 1960, 1995) oder im Interesse der öffentlichen Ordnung verkehrsrechtliche Regelungen zu treffen (BGHZ 70, 212; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369). - BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67
Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des …
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Der Anliegergerneingebrauch ist in seinem Kernbereich der geschützten Substanz des Eigentums an dem (Anlieger-) Grundstück zuzurechnen (BVerwGE 30, 235, 238 f [BVerwG 25.09.1968 - IV C 195/65] ; 32, 229, 225 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67] ; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369). - BVerwG, 15.11.1974 - IV C 12.72
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Jedoch reicht der eigentumsrechtlich geschützte Anliegergemeingebrauch nur so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundstücks eine Benutzung der Straße erfordert (BVerwG NJW 1977, 1789; 1975, 1528). - BGH, 05.04.1965 - III ZR 11/64
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Der Senat hat zwar ausgesprochen, der Beamte dürfe nicht sehenden Auges zulassen, daß der bei ihm vorsprechende Bürger Schaden erleide, den der Beamte durch einen kurzen Hinweis, eine Belehrung mit wenigen Worten oder eine entsprechende Aufklärung zu vermeiden in der Lage sei (vgl. NJW 1965, 1226, 1227 m.w.Nachw.). - BGH, 25.06.1962 - III ZR 62/61
Auszug aus BGH, 11.01.1979 - III ZR 120/77
Das ist in der Rechtsprechung anerkannt hinsichtlich der Beschränkungen und Behinderungen, die sich z.B. aus einer Verkehrsbeschränkung im üblichen Rahmen oder der Verlegung von Versorgungs- und Kanalisationsleitungen (BGH NJW 1962, 1816) oder aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße in ihrem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und etwa steigenden Verkehrsbedürfnissen anzupassen (BGH NJW 1960, 1995) oder im Interesse der öffentlichen Ordnung verkehrsrechtliche Regelungen zu treffen (BGHZ 70, 212; BVerwG NJW 1977, 2367, 2369). - BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57
Bahnhofsapotheke Frankfurt
- BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58
Zufahrtsverschlechterung als Enteignung
- BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75
Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer …
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 127/72
Festsetzungsverfahren für Entschädigungen nach § 9 Abs. 9 FStrG
- BGH, 09.01.1960 - V ZR 88/58
Kleingartenpacht
- BGH, 21.06.1954 - III ZR 11/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81
Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße
Es braucht ferner nicht erörtert zu werden, ob es sich bei dem sogenannten Anliegergebrauch an dem öffentlichen Zugang zu einem Grundstück oder zu einem Gewerbebetrieb nicht nur um eine im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition des Anliegers handelt, sondern auch um ein "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, wie die Revision dem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 11. Januar 1979 - III ZR 120/77, NJW 1979, 1043/1044 sowie dem Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1977 - IV C 15/75, NJW 1977, 1789 entnehmen zu können glaubt.In den Urteilen vom 20. Dezember 1971 - III ZR 79/69, BGHZ 57, 319 ff. [BGH 30.11.1971 - VI ZR 53/70] ("Frankfurter U-Bahn") und vom 11. Januar 1979 - III ZR 120/77 NJW 1979, 1043 ff. geht es um Fragen des enteignungsgleichen Eingriffs in vom Eigentumsschutz des Art. 14 GG umfaßte Rechtspositionen, hingegen nicht um einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB.
Deshalb können hier die Grundsätze zum geschützten Bestand des Gewerbebetriebs eines Straßenanliegers (vgl. BGHZ 57, 359, 361 ff.;… Urt. v. 11. März 1976 - III ZR 154/73, NJW 1976, 1312, 1313;… Urt. v. 3. März 1977 - III ZR 181/74, NJW 1977, 1817; Urt. v. 11. Januar 1979 - III ZR 120/77, NJW 1979, 1043, 1045) nicht angewendet werden.
- BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84
Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren
b) Auch soweit es sich um die Erschwerung der Zufahrt handelt, ist aus heutiger Sicht (wenn man von der Beurteilung der Zufahrtsfrage durch das Verwaltungsgericht einmal absieht) eine vom Eigentumsschutz des Art. 14 GG umfaßte Rechtsposition nicht unerheblich beeinträchtigt worden (vgl. zu diesem Erfordernis bei Ansprüchen nach § 8 a Abs. 4 FStrG: Senatsurteil vom 11. Januar 1979 - III ZR 120/77 = NJW 1979, 1043). - VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15
Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für …
Insoweit gewinnt ein Anlieger, mithin auch der Besitzer eines an einer Straße liegenden Grundstücks (vgl. § 15 Abs. 1 StrG), auch die Möglichkeit, aus dem Gemeingebrauch anderer Personen an der Straße für die wirtschaftliche Nutzung seines Grundstücks, insbesondere für ein dort betriebenes Gewerbe Nutzen zu ziehen, indem er unter anderem aus dem Verkehr auf der Straße unmittelbar seine Kunden gewinnt (…vgl. Stahlhut in Kodal, Straßenrecht, 7. Auflage 2010, Kapitel 26 Rn. 3; BGH, Urteil vom 11.1.1979 - III ZR 120/77 - NJW 1979, 1043, juris Rn. 23 f.).
- OLG Köln, 05.12.2019 - 7 U 181/19
Keine Entschädigung bei Entfall situationsbedingter Lagevorteile
Denn die genannte Vorschrift gewährt im Falle der Erschwerung einer Grundstückszufahrt durch Maßnahmen des Straßenbaus eine angemessene Entschädigung nur, wenn und soweit eine vom Eigentumsschutz des Art. 14 GG umfasste Rechtsposition nicht unerheblich beeinträchtigt worden ist (vergleiche BGH, Urteil vom 11.01.1979 - III ZR 120/77 -, NJW 1979, 1043 -LS).Der eigentumsrechtlich geschützte Anliegergemeingebrauch reicht jedoch nur soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundstücks eine Benutzung der Straße erfordert (vergleiche BGH, Urteil vom 11.01.1979 - III ZR 120/77 -, aaO, S.1045).
- BGH, 24.06.1993 - III ZR 96/92
Voraussetzungen für die Nichtannahme einer Revision - Folgen eines Widmungsaktes …
Ein Verzicht der Parteien auf dieses Erfordernis (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1979 - III ZR 120/77 - NJW 1979, 1043, 1044) wäre hier schon deswegen nicht anzunehmen, weil sie sich der Notwendigkeit, ein Enteignungsverfahren durchzuführen, ersichtlich nicht bewußt waren. - BGH, 05.07.1979 - III ZR 64/78
Entschädigung wegen der Beeinträchtigung der Kiesausbeute durch die Anhebung des …
Zwar geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der gewerbetreibende Straßenanlieger, der den Gemeingebrauch an der Straße für seinen Gewerbebetrieb nutze, insofern "mit dem Schickal der Straße verbunden sei", als er als Ausfluß der Sozialpflichtigkeit seines Anlieger-Eigentums Arbeiten, die der Erhaltung, Verbesserung und Modernisierung der Straße dienten, bis zu einer verhältnismäßig hoch anzusetzenden Opfergrenze entschädigungslos dulden müsse (Senatsurteile BGHZ 57, 359, 361/2; NJW 1976, 1312, 1313; 1977, 1817; NJW 1979, 1043). - OLG Hamm, 19.09.2024 - 16 U 1/22
Enteignungsentschädigung; Enteignungsbehörde; Planfeststellungsbeschluss; …
Rn. 50 BGH, Beschluss vom 24. Juni 1993 - III ZR 96/92 -, juris Rn. 3, sowie Urteil vom 11. Januar 1979 - III ZR 120/77 -, juris Rn. 16. - OLG Naumburg, 18.05.2017 - 2 U 112/16
Baulandsache: Entschädigung eines Landwirts wegen einer entgangenen …
Das Entgehen bloßer Umsatz- und Gewinnchancen genügt nicht, es bedarf vielmehr eines Eingriffs in eine bereits bestehende Rechtsposition, die der des Eigentums vergleichbar ist und die sich bereits als konkreter Vermögenswert "in der Hand" des Betroffenen befindet (BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002, 1 BvR 558/91, BVerfGE 105, 252 = NJW 2002, 2621, und Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013, 1 BvR 2402/12, NVwZ-RR 2013, 985; BGH, Urteil vom 11.01.1979, III ZR 120/77, MDR 1979, 478). - VG Gießen, 23.11.2004 - 10 E 1039/04
Entwidmung einer Straße: meist kein Geschäft der laufenden Verwaltung; …
Der Eigentumsschutz für eine Verbindung von und zur Straße ist allerdings umfangmäßig begrenzt (vgl. BGH, Urt. vom 11.01.1979 - III ZR 120.77 -, NJW 1979, 1043). - BGH, 27.11.1986 - III ZR 238/85
Eingeschränkte Erreichbarkeit eines gewerblich genutzten Grundstücks wegen …
Nach dieser Vorschrift kann der Kläger einen vor die Zivilgerichte gehörenden Anspruch auf angemessene Entschädigung nur geltend machen, wenn und soweit er durch Maßnahmen des Straßenbaus in einer vom Eigentumsschutz des Art. 14 GG umfaßten Rechtsposition nicht unerheblich beeinträchtigt worden ist (…Gerhardt Ktr. z. StrG Ba.-Wü. § 17 Rn. 3; Senatsurteil vom 11. Januar 1979 - III ZR 120/77 = WM 1979, 372 = NJW 1979, 1043 u. BGHZ 95, 28, 37 zu § 8 a FStrG). - VG Gießen, 18.05.2004 - 10 G 5821/03
Straßenrechtlicher Abwehranspruch eines Anliegers - Beeinträchtigung der …
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