Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beweislast bei Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Verletzung des Grundsatz der Ausschöpfung des Sachstands und Streitstands durch Nichtvernehmung von Zeugen - Voraussetzung der Vernehmung von Zeugen unmittelbar vor dem Berufungsgericht - Erneute Vernehmung von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84
Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins
Auszug aus BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86
Wer, wie die Klägerin, die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muß nach gefestigter Rechtsprechung außer der (hier unstreitigen) Auszahlung der Valuta auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen vom Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund ausschließen (Senatsurteile vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74 = WM 1976, 974, 975; vom 28. Oktober 1982 - III ZR 128/81 = NJW 1983, 931 und vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84 = NJW 1986, 2571). - BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74
Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von …
Auszug aus BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86
Wer, wie die Klägerin, die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muß nach gefestigter Rechtsprechung außer der (hier unstreitigen) Auszahlung der Valuta auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen vom Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund ausschließen (Senatsurteile vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74 = WM 1976, 974, 975; vom 28. Oktober 1982 - III ZR 128/81 = NJW 1983, 931 und vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84 = NJW 1986, 2571). - BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83
Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland
Auszug aus BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86
Bei der erneuten Verhandlung vor dem Berufungsgericht hat der Beklagte deshalb ohnehin Gelegenheit, auf seihen Beweisantritt zurückzukommen und die Vernehmung der Zeugin M., gegebenenfalls im Wege der Rechtshilfe, zu beantragen (zur Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1984 - III ZR 29/83 = NJW 1984, 2039). - BGH, 28.10.1982 - III ZR 128/81
Beweispflicht für einen auf Darlehensrückzahlung Klagenden über die Auszahlung …
Auszug aus BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86
Wer, wie die Klägerin, die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muß nach gefestigter Rechtsprechung außer der (hier unstreitigen) Auszahlung der Valuta auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen vom Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund ausschließen (Senatsurteile vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74 = WM 1976, 974, 975; vom 28. Oktober 1982 - III ZR 128/81 = NJW 1983, 931 und vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84 = NJW 1986, 2571). - BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81
Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers
Auszug aus BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86
Ob das Berufungsgericht hiernach jedenfalls vom Ergebnis her mit Recht von einer Vernehmung der Zeugin abgesehen hat, weil der Beweisantritt verspätet war, und ob der erkennende Senat gegebenenfalls befugt wäre, eine in der Vorinstanz nicht getroffene Entscheidung über die Zulassung verspäteten Vorbringens nachzuholen (vgl. BGH Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 160/81 = NJW 1982, 1708, 1710 zu II 2 c m. w. Nachw.), bedarf nicht der Entscheidung.
- BGH, 26.09.2007 - IV ZR 145/07
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung der Erfüllung eines Darlehensanspruchs
Wer die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muss nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer der Auszahlung der Valuta auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen vom Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund - auch im Verhältnis zu einem Dritten - ausschließen (Urteile vom 3. Dezember 1987 - III ZR 120/86 - BGHR BGB § 607 Beweislast 1; vom 28. Oktober 1982 - III ZR 128/81 - NJW 1983, 931 unter II; vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74 - WM 1976, 974 unter 1;… ebenso Baumgärtel/Laumen, Beweislast 2. Aufl. § 607 BGB Rdn. 2 und 4). - BGH, 11.02.2009 - IV ZR 4/07
Rechtsnatur von Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung nach § 141 ZPO
Eine solche Würdigung hätte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis geführt, dass die Klägerin den ihr obliegenden Beweis für die Hingabe des Geldes als Darlehen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2007 - IV ZR 145/07 -veröffentlicht in [...] und auf der Internetseite des BGH Tz. 4; BGH, Urteile vom 3. Dezember 1987 - III ZR 120/86 - BGHR BGB § 607 Beweislast 1; vom 28. Oktober 1982 - III ZR 128/81 - NJW 1983, 931 unter II; vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74 - WM 1976, 974 unter 1) nicht erbringen könne. - OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 4 U 97/04
Zur Darlegungs- und Beweislast bei behaupteten Darlehens- bzw. …
Wer, wie der Kläger, die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muss nach gefestigter Rechtsprechung außer der (hier unstreitigen) Auszahlung der Valuta auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen von dem Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund ausschließen (BGHR BGB § 607 Beweislast 1; Urteil des Senats vom 4. August 2004 - 4 U 7/04).
- OLG Brandenburg, 11.12.2008 - 5 U 28/08
Grundstückskauf: Beurkundungsbedürftigkeit eines außerhalb der notariellen …
Wer die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, muss nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außer der Auszahlung der Valuta auch die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen beweisen und einen vom Beklagten behaupteten anderen Rechtsgrund - auch im Verhältnis zu einem Dritten - ausschließen (BGH jurisPR extra 2008, 1; BGHR BGB § 607 Beweislast 1 (Gründe); NJW 1983, 391;… Baumgärtel/Laumen, Beweislast 2. Aufl. § 607 BGB Rdn. 2 und 4). - BGH, 10.03.1988 - III ZR 250/86
Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars - Anforderungen an die Vernehmung …
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß derjenige, der - wie die Beklagte zu 1) - die Rückzahlung eines Darlehens begehrt, die Einigung der Parteien über die Hingabe des Geldes als Darlehen beweisen und einen von der Gegenpartei behaupteten anderen Rechtsgrund ausschließen muß (Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 120/86 - m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHR BGB § 607 - Beweislast 1 - bestimmt). - BGH, 21.12.1989 - III ZR 73/89
Beweislast für Darlehensrückzahlungsanspruch - Urkundsbeweis durch Vorlage einer …
Die Beweislast für die Auszahlung der Valuta und die Einigung der Parteien über die Hingabe als Darlehen trifft den Kläger (vgl. Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - III ZR 120/86 - BGHR BGB § 607 - Beweislast 1).
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