Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62 |
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Verfahrensgang
- BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Papierfundstellen
- VersR 1963, 1219
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (11)
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff).Unabhängig von § 779 BGB stutzt sich die Lehre vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage auf § 242 BGB, in dessen Bereich eine Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsirrtümern nicht geboten ist (vgl. BGH NJW 1961, 1460; BGHZ 25, 390/394; BGB-RGRK § 779 Anm. 30).
- RG, 03.03.1924 - IV 386/23
Unter welchen Umständen kann die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens …
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff).Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93).
- RG, 30.10.1928 - II 28/28
Vergleich; Stille Gesellschaft; Auseinandersetzung; Aufwertung
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff).Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93).
- RG, 27.06.1933 - III 363/32
1. Wird die erforderliche Klarheit und Bestimmtheit des Entlassungsantrags eines …
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff).Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93).
- BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62
Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Trotzdem liegt in solchen Fällen ein beiderseitiges Nachgeben und damit bereits ein Vergleich vor, weil sich jedenfalls das Amt nach jahrelangem Zögern nunmehr unter Verzicht auf weitere Ermittlungen zu einer sofortigen Zahlung bereiterklärte und die Klägerin sich des Rechts begab, noch nachträglich für die im Vergleich geregelte Zeit höhere Ansprüche geltend zu machen (vgl. BGHZ 39, 60). - BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Das ist ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs (vgl. RGZ 108, 105/110; 122, 200; 141, 240/259; BGHZ 2, 176; 25, 390; weitere Nachweise in BGB-RGRK 11, Aufl. § 242 Anm, 55 ff). - BGH, 07.06.1961 - VIII ZR 69/60
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Unabhängig von § 779 BGB stutzt sich die Lehre vom Fehlen oder Wegfall der Geschäftsgrundlage auf § 242 BGB, in dessen Bereich eine Unterscheidung zwischen Tat- und Rechtsirrtümern nicht geboten ist (vgl. BGH NJW 1961, 1460; BGHZ 25, 390/394; BGB-RGRK § 779 Anm. 30). - BGH, 16.09.1963 - III ZR 7/63
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Nach der Rechtsprechung des Senats ist diesen Bestimmungen auch bei den vor Inkrafttreten des Nato-Truppenstatuts eingeleiteten Verfahren bereite durch Hinweis auf die Prozeßstandschaft wenigstens in der Parteibezeichnung Rechnung zu tragen (BGH Urt. v. 16.9.1963 III ZR 7/63). - RG, 11.12.1925 - VI 417/25
Vergleichsanfechtung; Gesamtvollmacht
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93). - RG, 22.11.1929 - III 171/29
Kann ein auf seinen Antrag entlassener Beamter dann nachträglich Fortzahlung …
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - III ZR 129/62
Jedoch hat das Reichsgericht in zahlreichen anderen Fällen dem beiderseitigen Rechtsirrtum bei der Lehre von der Geschäftsgrundlage sehr wohl Beachtung geschenkt (RGZ 108, 105; 112, 215/218; 122, 200; 126, 243; 141, 240/259; RG JW 1928, 400; JW 1929, 1456; JW 1932, 1132; Warn 1930 Nr. 93). - RG, 12.04.1938 - VII 220/37
Ist ein Vergleich unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrages als …
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Landesversicherungsanstalt Westfalen, vertreten durch die Geschäftsführung, Münster (Westf.), Bispinghof 3, gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. September 1963 -- III ZR 129/62. - BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72
Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim …
In einem solchen Fall kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn eine Partei die andere am Vertrag festhalten will (Senatsurteile in VersR 1963, 1219; 1968, 400, 401 f). - BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66
Haftung der Stationierungsstreitkräfte
Dabei kann sich das Berufungsgericht für seine Auffassung, daß in einem Fall wie dem vorliegenden die Grundsätze Über die Folgen einer fehlenden Geschäftsgrundlage anzuwenden sind, auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1963 (III ZR 129/62 = VersR 1963, 1219) stützen.Die Revision bezweifelt die Richtigkeit dieser Rechtsprechung und verweist insoweit auf die gegen das Urteil des Senats vom 26. September 1963 - III ZR 129/62 = VersR 1963, 1219 erhobene Verfassungsbeschwerde der Beklagten, die inzwischen von dem Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 2. Mai 1967 - 1 BvR 578/63 - verworfen worden ist.
- OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86
Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer …
Unbeschadet der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein beiderseitiger Rechtsirrtum die Unwirksamkeit eines Vergleichs herbeizuführen vermag (…vgl. Münchener Kommentar - Pecher, 2. Aufl. 1986, Rdnr. 40 zu § 779 BGB;… Staudinger - Marburger, 12. Aufl. 1986, Rdnr. 65 f. zu § 779 BGB m. zahlr. Nachw. z. Rspr.), erscheint nach Wortlaut und Sinn des § 779 Abs. 1 BGB eine gegenüber rein tatsächlichen Vereinbarungsgrundlagen abweichende Behandlung der Fälle einer übereinstimmend unzutreffenden Vorstellung der Parteien über die der Höhe nach zu regelnde Verbindlichkeit als keineswegs naheliegend (vgl. für Kalkulationsfaktoren BGH VersR 1970, 243 ff.; BGH LM Nr. 10 a zu § 779 BGB; auch BGH VersR 1963, 1219 f.), ja sogar als schlechthin ausgeschlossen, soweit dieser Irrtum - wie hier - das Bestehen des tatsächlich die Vereinbarung erst auslösenden Rechtsverhältnisses dem Grunde nach betrifft (vgl. RGZ 112, 215 ff., 218 ff. - für das Bestehen eines wirksamen Versicherungsvertrages; RG LZ 1923 Sp. 316 f. - für Gültigkeit eines Mietverhältnisses - dahingestellt in BGH LM Nr. 48 zu § 779 BGB = NJW 1981, 2803 f. = MDR, 1982, 218 f. = BB 1981, 1974 f.). - BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69
Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich
Dies hat der erkennende Senat - unter anderem - in seinem Urteil vom 26. September 1963 (VersR 1963, 1219) für eine vertragliche Vereinbarung mit einem Amt für Verteidigungslasten entschieden, in dem jene Vereinbarung über § 242 BGB wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage als teilweise unverbindlich erachtet wurde. - BGH, 29.01.1968 - III ZR 94/64
Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze bei der Abgeltung von Stationierungsschäden; …
Nach ständiger Rechtsprechung, von der das Berufungsgericht ausgeht, gelten im Falle einer schädigenden Amtopflichtverlotzung Ansprüche des Geschädigten gegen einen Sozialveroicherungsträgcr als anderweite Eroatzmöglichkeit in Sinne des § 839 Abs" 1 Satz 2 BGB, soweit sie den entstandenen Schaden decken; die Folge ist, daß insoweit kein Anspruch aus Amtopflichtvcrletzung entsteht, der nach § 1542 BVO auf den yeroicherungoträgcr übergehen könnte (BGHZ 31, 148, 150 mit Bachweisen)" Bas gilt auch für Fälle, in denen Ersatzansprüche nach dem Finanzvertrag erhoben werden (BGHZ 42, 176, 180 f)0 Babei wird die dienstliche Tätigkeit der Stationierungestreitkräfte in demselben Umfange als hoheitlich gewertet, wie dies für die Bundeswehr zutrifft" Bas folgt aus der Bestimmung des Art" 8 Abs" 4 Satz 1 FV, nach der bei der Abgeltung von Stationierungscchädcn die Vorschriften des deutschen Hechts zu berücksichtigen sind, nach denen sich die Haftung der Bundesrepublik unter sonst gleichen Umständen bestimmen würde" Hätte ein Fahrer der Bundeswehr den Unfall, um den es hier geht, unter sonst gleichen Umständen verschuldet, so wäre dies im Rahmen hoheitlicher Tätigkeit geschehen und der Fahrer hätte sich einer Amtopflichtverlotzung schuldig gemacht" Bas zweifelt auch die Revision nicht an" Gleichwohl will sie entgegen der ständigen Rechtsprechung (u"a" BGHZ 30, 154, 155; 33, 339, 342 - ein den vorliegenden weitgehend gleichender Fall 35, 95, 99 und 374; 38, 21, 25; 42, 176, 181) bei Stationierungoschäden allgemein die Annahme hoheitlicher Tätigkeit der Angehörigen der Streitkräfte ablehnen und damit die Anwendung des § 839 BGB und insbesondere des Absatzes 1 Satz 2 dieser Bestimmung vermeiden" Zur Begründung verweist sie auf die gegen das Urteil des Senats vom 26« September 1963 - III ZR 129/62 = VersR 1963, 1219 erhobene Verfassungsbcschwcrdc der Beklagten, die inzwischen von dem Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 2" Mai 1967 - l.BvR 578/63 - verworfen worden ist« Ihre Ausführungen hierzu, die sic in der mündlichen Verhandlung noch naher erläutert hat, gehen im wesentlichen dahin;. - BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68
AfV - Ersatzberechtigte - Anfechtung - Anerkenntnisbescheid - Treu und Glauben - …
Dies hat der erkennende Senat - unter anderem - in seinem Urteil vom 26. September 1963 (VersR 1963, 1219) für eine vertragliche Vereinbarung mit einem Amt für Verteidigungslasten entschieden, in dem jene Vereinbarung über § 242 BGB wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage als teilweise unverbindlich erachtet wurde. - BGH, 01.12.1967 - VI ZR 126/66
Abgrenzung zwischen Auslegung und Geschäftsgrundlage eines Vergleichs i.R.d. …
Unter solchen Gesichtspunkten sind auch Einwendungen der Art. wie sie die Klägerin gegen den Vergleich erhebt, in der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen gewürdigt worden (vgl. RGZ 108, 105; 122, 200; 152, 403; 153, 356; BGHZ 25, 390; BGH LM BGB § 242 Bb Nr. 18, § 779 Nr. 2, 10 a, 24; NJW 1961, 1460 [BGH 07.06.1961 - VIII ZR 69/60]; VersR 1963, 1219).
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