Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1972 - III ZR 129/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweislast - Beweislast eines Geschädigten - Darlegungspflicht - Straßenglätte - Eisglätte - Straße außerhalb geschlossener Ortslagen - Unfall - Kraftfahrzeug-Unfall
Papierfundstellen
- MDR 1973, 297
- VersR 1973, 249
- DB 1973, 425
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht hatte der Beklagte nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen zu streuen oder zu warnen; wo also Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen oder seine Wirkung in einer Weise erhöhen, daß diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfahrer trotz der bei Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind (Senatsurteile VersR 1973, 249; BGHZ 45, 143; 31, 73 [BGH 01.09.1959 - III ZR 96/58]; NJW 1963, 37).In dieser Vorschrift ist nach allgemeiner Meinung nur eine rechtlich unverbindliche Empfehlung an den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen, nach besten Kräften bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen (vgl. BGH VersR 1973, 249 m.w.Nachw.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Straßenverkehrssicherungspflichtigen, dem - wie hier - die Streupflicht in einem ausgedehnten Bereich obliegt, ein angemessener Zeitraum zur Verfügung, innerhalb dessen er seiner Verpflichtung nachzukommen hat (BGH VersR 1973, 249; 1958, 289, 290; 1957, 375, 376; 1955, 456).
Er war verpflichtet, eine Organisation zu schaffen und zu überwachen, welche die Kenntnis und Verwertung solcher Umstände gewährleistet, die auf eine besondere Gefährlichkeit einzelner Straßenstellen hindeuten (BGH VersR 1959, 1027 f; 1973, 249 f).
- BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 65/85
Verlust des Unterhaltsanspruchs durch Auswanderung
Damit mußte das Berufungsgericht dem beweisführenden Kläger eine Frist zur Beibringung der Anschrift des Zeugen bestimmen (vgl. BGH Urteile vom 11. Dezember 1972 - III ZR 129/70 - LM § 823 (Dc) BGB Nr. 89 Bl. 3 und vom 5. November 1973 - II ZR 165/72 - LM § 356 ZPO Nr. 2). - OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 14 U 88/24
Nachweis besonders gefährlicher und daher Verkehrssicherungspflicht begründenden …
Danach sei auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen zu streuen oder zu warnen, wo Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigten oder seine Wirkung in einer Weise erhöhten, dass diese besonderen Verhältnisse für den Kraftfahrer trotz der beim Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar seien (Bundesgerichtshof, VersR 1973, S. 249; BeckRS 1979, 30398103).Daher muss auf Landstraßen außerorts nur an besonders gefährlichen Stellen gestreut oder gewarnt werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Dezember 1972, VersR 1973, S. 249, juris Rn. 8 ff.;… Urteil vom 21. Juni 1979, VersR 1979, S. 1055 f. = BeckRS 1979, 30398103 Rn. 16;… Urteil vom 20. Dezember 1984, VersR 1985, S. 271, juris Rn. 2).
- BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72
Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen
Vielmehr stand dann - worauf die Revision zutreffend hinweist - "der Aufnahme des Beweises ein Hindernis von Ungewisser Dauer" entgegen, so daß das Berufungsgericht nach § 356 ZPO dem Beklagten eine Frist zur Beibringung der vollständigen Anschrift hätte bestimmen müssen (vgl. BGH Urt. v. 11.12.1972 - III ZR 129/72 = VersR 1973, 249, 250 Ziff. 3 a aa). - BGH, 26.03.1987 - III ZR 14/86
Verkehrssicherungs- und Räumpflicht des Trägers der Straßenbaulast bei …
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung an den Träger der Straßenbaulast (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1972 - III ZR 129/70 = VersR 1973, 249). - BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des …
Die mit der Straßenbaulast übertragene öffentlich-rechtliche, der Wegeaufsichtsbehörde gegenüber bestehende Pflicht, in Beziehung auf Bau, Gestaltung, Einrichtung und Unterhaltung der Bundesfernstraße das Erforderliche zu veranlassen (vgl. die amtliche Begründung BT-Drucks. I/4248 zu § 3), ist eine hoheitliche Aufgabe im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, durch die Belange der Allgemeinheit wahrgenommen werden (BGH Urteile vom 20. März 1967 - III ZR 29/65 = VersR 1967, 604, 605 m. w.Nachw.; vom 9. November 1967 - III ZR 98/67 = VersR 1968, 72, 74; vom 22. April 1968 - III ZR 59/66 = VersR 1968, 749, 750; vom 11. Juli 1972 - III ZR 129/70 = VersR 1973, 249, 250; BVerwG vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 16). - BGH, 28.02.1989 - VI ZR 90/88 Erst nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist darf das Beweismittel zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1972 - III ZR 129/70 = VersR 1973, 249, 251 und vom 5. November 1973 - II ZR 165/72 = NJW 1974, 188).
- BGH, 27.04.1989 - III ZR 193/88
Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten nach dem Zweck der jeweiligen …
Diese Vorschrift enthält lediglich eine Empfehlung an den Träger der Straßenbaulast (Senatsurteil vom 11. Dezember 1972 - III ZR 129/70 - VersR 1973, 249; Senatsbeschluß vom 26. März 1987 - III ZR 14/86 - VersR 1987, 934, 935); kommt dieser der Empfehlung nicht nach, so läßt sich daraus eine Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten nicht herleiten. - OLG Zweibrücken, 23.02.1979 - 1 U 118/78 Eine solche ist dann gegeben, wenn "Anlage und Zustand der Straße die Bildung von Glatteis derart begünstigen oder seine Wirkung in einer Weise erhöhen, daß diese besonderen Verhältnisse von dem Kraftfahrer trotz der bei Fahren auf winterlichen Straßen von ihm zu fordernden erhöhten Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig zu erkennen sind" (BGH VersR 1973, 249= Der Betrieb 1973, 425 ; BGHZ 45, 143 = VersR 66, 447; BGH VersR 62, 1182 = NJW 63, 37; BGHZ 31, 73 (75) = VersR 59, 1010 (101 l li. Sp.)).
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