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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1954 - III ZR 13/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3473
BGH, 08.07.1954 - III ZR 13/53 (https://dejure.org/1954,3473)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1954 - III ZR 13/53 (https://dejure.org/1954,3473)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1954 - III ZR 13/53 (https://dejure.org/1954,3473)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - III ZR 13/53
    Würde sie unmittelbar in die Beziehungen eingreifen, so wäre vom Revisionsgericht die gesetzliche Neuregelung, die sich ausdrücklich einen zeitlich rückwirkenden Geltungswillen beigelegt hat, zu berücksichtigen, obwohl das Berufungsurteil vor ihrem Inkrafttreten ergangen ist (BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50] ).
  • BGH, 27.06.1955 - III ZR 275/53

    Rechtsmittel

    Dass die Ansprüche des Klägers, die ihm nach der 1. Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zustehen, durch die Nichtberücksichtigung seiner Ernennung zum Beamten gemäss § 7 G 131 nicht berührt werden, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53 -) mit Recht angenommen.
  • BGH, 02.06.1955 - III ZR 27/54

    Rechtsmittel

    Diese Beschneidung beamtenrechtlicher Ansprüche tritt aber, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53 -) nicht automatisch ein, sondern bedarf einer ausdrücklichen rechtsgestaltenden und im Wege der Verwaltungsklage anfechtbaren Entscheidung der zuständigen Verwaltungsbehörde.
  • BGH, 28.02.1955 - III ZR 213/53

    Rechtsmittel

    Der durch § 2 Abs. 2 Satz 1 des Änderungs- und Anpassungsgesetzes dem Kläger zugebilligte Versorgungsanspruch aus § 5 Abs. 1 a der 1. SparVO ist durch die Entscheidung der Ratsversammlung der beklagten Stadt, daß der Kläger unter § 7 des Bundesgesetzes zu Art. 131 GrundG falle, nicht berührt worden; die Wirkung einer solchen Entscheidung ist nur auf die aus dem Bundesgesetz zu Art. 131 GrundG hergeleiteten Ansprüche zu beziehen, wie der Senat schon in einer anderen Sache entschieden hat (vgl. Urteil vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53 -).
  • BGH, 17.01.1957 - III ZR 90/55

    Rechtsmittel

    Diese Vollziehungsanordnung stellt jedoch eine neue Tatsache dar, die gemäß § 561 ZPO in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung finden kann, wie der Senat in dem nicht veröffentlichten Urteil vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53 - (S 6) für die insoweit gleich zu beurteilende Entscheidung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Nordrh-Westf.
  • BGH, 04.10.1954 - III ZR 320/52

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53 - die Auffassung vertreten, dass die in der 1. Sparverordnung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen getroffene Regelung für den aus einem Amt ausgeschiedenen und zu dem Personenkreis des § 63 des Bundesgesetzes gehörenden Beamten günstiger als das Bundesgesetz sei (vgl. auch BGHZ 2, 117 und LM Nr. 2 zu § 71 GVG Leitsatz b); ferner, dass ebenso wie in § 7 des Bundesgesetzes auch die in § 2 Abs. 2 Satz 3 des Landes-Änderungs- und Anpassungsgesetzes vom 15. Dezember 1952 vorgesehene Möglichkeit der Nichtberücksichtigung von Ernennungen nicht automatisch eintrete, sondern erst, wenn die zuständige Dienstbehörde eine solche Entscheidung erlasse.
  • BGH, 02.12.1954 - III ZR 233/53

    Rechtsmittel

    Wie der Senat schon in einer anderen Sache mit näherer Begründung entschieden hat (vgl. das Urteil vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53 -), tritt ein etwaiger Rechtsverlust auf Grund der angeführten Bestimmungen nicht kraft Gesetzes ein, auch wenn die sachliche Voraussetzung, daß die Ernennung zum Beamten wegen einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus erfolgt ist, vorliegen sollte, sondern nur wenn die zuständige Stelle eine entsprechende Entscheidung getroffen hat; zuständig wäre im Falle des Klägers aber nicht die Amtsvertretung, sondern nur der Regierungspräsident gemäß § 12 Abs. 1 b) des Änderungs- und Anpassungsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung vom 23. Januar 1954 (GVBl. NRhWf S. 55).
  • BGH, 13.01.1958 - III ZR 125/56

    Rechtsmittel

    Einer solchen Nachprüfung (vgl. zu der von der Revision aufgeworfenen Rechtsfrage Urteil des Senats vom 8. Juli 1954 - III ZR 13/53; vom 27. Juni 1955 - III ZR 275/53 = LM Nr. 12 zur Ersten Sparverordnung) bedarf es nicht.
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