Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1957 - III ZR 131/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2398
BGH, 07.11.1957 - III ZR 131/56 (https://dejure.org/1957,2398)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1957 - III ZR 131/56 (https://dejure.org/1957,2398)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1957 - III ZR 131/56 (https://dejure.org/1957,2398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,2398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1958, 99
  • DB 1957, 1265
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus BGH, 07.11.1957 - III ZR 131/56
    Die Revision der Klägerin wendet sich gegen diese Auffassung des Berufungsgerichts vor allem mit dem Hinweis, daß bereits nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung - die auch vom Bundesgerichtshof in BGHZ 8, 1 [BGH 31.10.1952 - V ZR 36/51] übernommen worden sei - für die Frage, ob ein von einem Mieter (Pächter) auf dem gemieteten (gepachteten) Grundstück errichtetes Gebäude im Sinne des § 95 Abs. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sei und deshalb nicht Bestandteil des Grundstücks sowie Gegenstand selbständiger Rechte sein könne, entscheidend darauf abzustellen sei, welche Regelung wegen des Gebäudes für das Ende des Pachtverhältnisses getroffen worden sei.
  • RG, 30.10.1937 - V 99/37

    1. Muß der Notar zur Feststellung der Persönlichkeit eines ihm Unbekannten in der …

    Auszug aus BGH, 07.11.1957 - III ZR 131/56
    Die Frage, ob ein Kläger bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Amtspflichtverletzung anderweit Ersatz nicht zu erlangen vermag oder die Voraussetzungen des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ausreichend dargetan hat, gehört aber zum "Grund des Anspruchs" (vgl. RGZ 156, 82, 87).
  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 125/85

    Aufklärungspflicht des Notars über den Tatsachenkern des zu beurkundenden …

    Er muß aber bedenken, daß Beteiligte entscheidende Gesichtspunkte, auf die es für das Rechtsgeschäft ankommen kann, möglicherweise nicht erkennen oder rechtliche Begriffe, die auch unter Laien gebräuchlich sind, und die sie ihm als Tatsachen vortragen, möglicherweise falsch verstehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7. November 1957 - III ZR 131/56, LM BGB § 839 Ff. Nr. 7; Haug, DNotZ 1972, 388, 404;… BGB RGRK/Kreft a.a.O. § 839 Rdnr. 416;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 2. Aufl., II 18;… Reithmann/Röll/Geßelle, Handbuch der notariellen Vertragsgestaltung, 5. Aufl., Rdnrn. 199, 200, 201).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der …

    Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Feststellung des zu beurkundenden Sachverhalts durch den Notar (Urteile vom 7. November 1957 - III ZR 131/56 = LM BGB § 839 [Ff] Nr. 7 und vom 23. Mai 1960 - III ZR 110/59 = VersR 1960, 905, 907 = DNotZ 1961, 162, 163;… vgl. auch Urt. v. 22. September 1958 - III ZR 136/57 - VersR 1959, 28) kann sich die Revision insoweit nicht berufen.
  • BGH, 22.09.1958 - III ZR 136/57

    Rechtsmittel

    Die Beteiligten haben die Folgen selbst zu tragen, die sich daraus ergeben, daß sie unrichtige tatsächliche Angaben über den Sachverhalt machen, den der Notar beurteilen und beurkunden soll (BGH III ZR 131/56 vom 7. November 1957).

    Ein Notar darf sich aber regelmäßig auf die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben der Beteiligten verlassen (vgl. BGH III ZR 131/56 vom 7. November 1957 = LM Nr. 7 zu § 839 - Ff - BGB).

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 11/71

    Klage gegen einen Notar wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - …

    Im allgemeinen ist er auf die Angaben der Beteiligten angewiesen (vgl. bei Beurkundung von Rechtsgeschäften: BGH Urteil vom 7. November 1957 - III ZR 131/56 = LM BGB § 839 [Ff] Nr. 7).
  • OLG Jena, 01.03.1999 - NotW 604/97

    Verhalten des Notars bei Bestellung von den Grundstückswert übersteigenden …

    Der Beschwerdegegner war gleichfalls nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlaß weitere Ermittlungen anzustellen und durfte die tatsächlichen Angaben der Beschwerdeführerin auch als richtig zugrundelegen (BGH, DNotZ 1958, 99; DNotZ 1961, 162; DNotZ 1973, 245; 1991, 759).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.1980 - 18 U 25/80
    Dabei sind folgende Gesichtspunkte zur Abgrenzung herausgebildet worden: a) Der Notar kann bei seiner Belehrungs- und Betreuungstätigkeit davon ausgehen, daß die von den Beteiligten abgegebenen Erklärungen tatsächlicher Art richtig sind; er darf sie seiner rechtlichen Beurteilung ohne eigene Nachprüfung als zutreffend zugrunde legen (BGH DNotZ 1958, 99).
  • BGH, 09.03.1960 - V ZR 180/58

    Arglistiges Verschweigen eines Schwammbefalls - Zusicherung von Schwammfreiheit …

    Besteht danach keine allgemeine Verpflichtung des Notars, die Richtigkeit der von den Beteiligten gemachten tatsächlichen Angaben von sich aus nachzuprüfen, so kann ihm gleichwohl im Einzelfall eine entsprechende Prüfungspflicht dann erwachsen, wenn er einen besonderen Anlaß zu Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben hat oder haben muß (BGH Urteil vom 7. November 1957, III ZR 131/56, LM BGB § 839 (Ff) Nr. 7).
  • BGH, 14.07.1997 - NotSt (Brfg) 2/96

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrages - …

    Ohne besonderen Anlaß war er aber nicht verpflichtet, Ermittlungen anzustellen, sondern durfte die tatsächlichen Angaben als richtig zugrunde legen (vgl. Sen., Urt. v. 7. November 1957, DNotZ 1958, 99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht