Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1956 - III ZR 136/55 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.01.1957 - III ZR 170/55
Rechtsmittel
Auch wenn das Berufungsgericht in seinen Urteilsgründen deliktische Ersatzansprüche des Klägers abgewiesen und der Kläger insoweit eine Anschlußrevision nicht eingelegt hat, muß im Rahmen des § 563 ZPO geprüft werden, ob der vom Vorderrichter zugesprochene Klageanspruch in Höhe und nach Maßgabe eines Entschädigungsanspruchs etwa aus dem Gesichtspunkt eines Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung begründet ist (vgl. Urteil des Senats vom 28. Februar 1955 - III ZR 136/55 - S 15, insoweit in BGHZ 16, 366 nicht abgedruckt). - BGH, 05.11.1959 - III ZR 122/58
Rechtsmittel
Jedenfalls teilt nach ständiger Rechtsprechung ein solcher Rückerstattungsanspruch die Rechtsnatur des ursprünglichen Anspruches und den öffentlich-rechtlichen Charakter auch hinsichtlich des Rechtsweges (RGZ 105, 38; 167, 225/230; BGHZ 8, 344; BGH III ZR 136/55 vom 20. Dezember 1956 = LM Nr. 9 GVG § 71).
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