Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1952 - III ZR 137/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung eines fehlenden Geldbetrages durch einen Beamten - Anwendung der Beweislastregel des § 282 BGB - Ob und wie der Entstehung eines Fehlbetrags in der Barstelle eines Postamtes - Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen - Zuständigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- RG, 08.11.1935 - III 136/35
1. Gegen wen ist die Klage auf Aufhebung eines Defektenbeschlusses zu richten? 2. …
Auszug aus BGH, 31.01.1952 - III ZR 137/50
Hier wird der Grundsatz des § 282 BGB entsprechend angewendet (RGZ 74, 342 [343]; 149, 282 [284];… Reuss a.a.O. Anm. 9 S 271 ff).Diesen zutreffenden Grundsätzen ist das Berufungsgericht gefolgt; es ist ihm auch darin zuzustimmen, dass sich aus RGZ 149, 282 ff und aus Brand (Anm. III 1 a zu § 23 S 234 und Anm. C 15 zu § 39 S 463) nichts anderes ergibt.
- RG, 09.11.1910 - III 502/09
Beamter; Verwahrungspflicht; Beweislast
- RG, 29.08.1941 - III 64/41
Ist die Revision bei Anfechtungsklagen gegen Erstattungsbeschlüsse trotz …
Auszug aus BGH, 31.01.1952 - III ZR 137/50
Dieser Zeitpunkt ist nicht bestimmt worden (vgl. RGZ 167, 254 [256]).
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 15.66
Haftung von Kassenbeamten bei Kassenfehlbeträgen - Tätigkeit eines Kassenbeamten …
§ 282 BGB könne nicht angewendet werden, da nicht feststehe, daß allein der Beklagte - schuldhaft oder nicht - den Fehlbetrag verursacht haben könne (ähnlich BGHZ 5, 23 [BGH 31.01.1952 - III ZR 137/50]).In Übereinstimmung mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar daran festzuhalten, daß der Rechtsgedanke dieser Vorschrift auch bei Erstattungsfällen im Beamtenhaftungsrecht grundsätzlich anwendbar ist (vgl. u.a. RGZ 74, 342; 120, 67; 149, 282 [284]; RAG in DR 1941, 2623; BGHZ 5, 23 [BGH 31.01.1952 - III ZR 137/50] [26]; Reuß, § 8 Anm. 9 [S. 271 ff.];… Palandt, BGB, 30. Aufl., § 282 Anm. 1).
Danach hat ein Beamter, dem eine Kasse anvertraut ist, falls ein Fehlbetrag festgestellt ist (vgl. BGHZ 5, 23 [BGH 31.01.1952 - III ZR 137/50]), zu beweisen, daß der Fehlbetrag infolge eines von ihm nicht zu vertretenden Umstandes entstanden ist.
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75
Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …
Das Verwaltungsgericht hat zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der beiden mit Beamtensachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts L (BVerwGE 37, 192 (199); Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG II C 5.70 - (Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 16)) ausgeführt, daß der Rechtsgedanke des § 282 BGB auch bei Erstattungsfällen im Beamtenrecht grundsätzlich anwendbar ist (vgl ferner auch RGZ 74, 342 (344); 120, 67 (69); 149, 282 (284); 166, 218 (240); BGHZ 5, 23 (26); BGB - RGRK, 12. Aufl, § 282 RdNr 4; Soergel/Siebert, BGB, 10. Aufl, § 282 Bem 4; vgl auch Düll, Zur Frage der Beweislast bei Kassenfehlbeträgen, Archiv PF 1976, 795 (803ff, 812ff)). - BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Da eine Anordnung über das Inkrafttreten des § 8 Abs. 1 ErstG bis jetzt nicht ergangen ist, ist es bei der vor Inkrafttreten des Erstattungsgesetzes bestehenden Zuständigkeit geblieben (BGHZ 5, 23 [BGH 31.01.1952 - III ZR 137/50] [24/5]), jedenfalls für Klagen, die, wie die vorliegende, vor dem Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes erhoben worden sind (§ 184 BBG). - BGH, 02.07.1968 - VI ZR 168/66
Unwiderrufliche Vollmacht zur Verwaltung und Bebauung von Grundstücken - Anspruch …
Bei dem Streit der Parteien darüber, ob der Beklagte auf das Vorkaufsrecht der Miterben hingewiesen hat, handelt es sich aber um jene vorgängige Frage nach dem objektiven Sachverhalt, für die sich hinsichtlich der Beweislast aus § 282 BGB selbst dann nichts entnehmen läßt, wenn der Rechtsgedanke dieser Bestimmung hier ungeachtet der deliktsrechtlichen Natur des Klageanspruchs sollte entsprechend angewendet werden können (vgl. Palandt, BGB 26, Aufl., § 282 Anm. 1; BGHZ 5, 23, 26, 27) [BGH 31.01.1952 - III ZR 137/50]. - BAG, 25.06.1968 - 1 AZR 415/67
Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Erlaß …
Die Bundesregierung hat, wie die Bekanntmachung des ErstattG vom 24" Januar 1951 (BGBl. I S. 87) ergibt, das Gesetz insgesamt für verfassungsmäßig gehalten (…vgl" auch den Erlaß des Bundesministers der Justiz vom 23. Juni 1953, abgedruckt bei König, Das Erstattungsverfahren, 2. Auflo, S. 171)o J)er Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht sind bisher stets von der Verfassungsgemäßheit des Gesetzes ausgegangen (BGHZ 5, 23? 16, 275; 18, 117 £ und 122; 3VorwGE 5, 228; l8, 283; 19, 243; 21 / 2?o; BVerwG NJW 67, 946).
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