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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1964 - III ZR 140/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1066
BGH, 23.04.1964 - III ZR 140/63 (https://dejure.org/1964,1066)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1964 - III ZR 140/63 (https://dejure.org/1964,1066)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 (https://dejure.org/1964,1066)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht - Pflicht zur Wegereinigung - Beseitigung einer Gefahrenquelle - Verkehrsgefährdung durch Ölspur - Polizeiliche Pflicht zur Gefahrenabwehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 839, 254; GG Art. 34; PrPVG § 14
    Polizeiliche Pflichten

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 925
  • VersR 1964, 927
 
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Wird zitiert von ... (57)

  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 115/66

    Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Eintritt der Verjährung

    Dabei war zur Bejahung des Feststellungsanspruchs nicht erforderlich, daß die Entstehung eines künftigen Schadens mit Sicherheit feststand; es genügte vielmehr, wenn dies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, die Möglichkeit künftiger Schäden also nicht fernlag (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 4. Dezember 1962 - VI ZR 58/62 - VersR 1963, 166 und vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 - VersR 1964, 925).
  • BGH, 28.04.1970 - VI ZR 193/68

    Umfang der Ersatzfähigkeit der Einkommenssteuer bei gemeinsamer Veranlagung von …

    Dabei war zur Bejahung des Feststellungsanspruchs nicht erforderlich, daß das Entstehen eines künftigen Schadens mit Sicherheit feststeht; es genügt vielmehr, daß dies mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 23. April 1964 - III ZR 140/63 - VersR 1964, 925 und vom 7. Februar 1967 - VI ZK 126/65 - VersR 1967, 456).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 66/67

    Schadensersatz wegen Tötung des Stiefvaters

    Zu Unrecht bezieht es sich hierbei auf das Urteil BGH VersR 1964, 927 (III ZR 140/63 vom 23. April 1964), nach dem es, wenn ein Ersatzanspruch durch Feststellungsklage geltend gemacht wird, darauf ankommt, ob für den behaupteten Schaden eine gewisse Wahrscheinlichkeit dargetan ist.
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