Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1960 - III ZR 141/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unfall bei einem Trainingsboxkampf - Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Sicherung eines Boxrings gegen den Boxsportverein - Folgen einer fehlerhaften Belehrung über die Auswirkungen eines Feststellungsurteils unter Berücksichtigung zukünftiger Schäden - ...
Papierfundstellen
- VersR 1961, 276
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 07.01.1993 - IX ZR 199/91
Haftung eines Notars wegen unterlassener Belehrung über Sittenwidrigkeit einer …
Hat der damalige Prozeßbevollmächtigte den Kläger auf diesen Umstand nicht hingewiesen, könnte dies eine Pflicht des Anwalts zum Ersatz des durch den Vergleichsabschluß entstandenen Schadens begründet haben (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 15. Dezember 1960 - III ZR 141/59, VersR 1961, 276, 278; v. 5. Januar 1968 - VI ZR 137/66, VersR 1968, 450, 451; v. 24. März 1988 - IX ZR 114/87, WM 1988, 987, 990 f; OLG Stuttgart VersR 1984, 450 f; OLG Düsseldorf VersR 1988, 1048 [OLG Düsseldorf 18.09.1986 - 8 U 72/85];… Vollkommer, Anwaltshaftungsrecht Rdnr. 175;… auch BGB-RGRK, 12. Aufl. § 839 Rdnr. 508 f). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 76/92
Anwaltliche Aufklärungspflicht vor Vergleichsabschluß
Besteht nach der Prozeßlage indessen begründete Aussicht, daß im Falle einer Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen ist, hat der Anwalt von einem Vergleich abzuraten (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 1960 - III ZR 141/59, VersR 1961, 276, 278; v. 5. Januar 1968 - VI ZR 137/66, VersR 1968, 450, 451; v. 7. Januar 1993 - IX ZR 199/91, z. V. b.). - BGH, 22.03.1994 - VI ZR 163/93
Berücksichtigung von Steuervergünstigungen bei der Bemessung von Schadensersatz …
Es fehlt jeder Anhalt dafür, daß der Haftpflichtversicherer des Schädigers den Abschluß des Vergleichs von der Vorteilsausgleichung abhängig gemacht hätte; im übrigen müßte sich der Beklagte für den Fall, daß eine gerichtliche Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs des Klägers unumgänglich gewesen wäre, nach der für ihn erkennbaren Rechtslage beurteilen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1960 - III ZR 141/59 - VersR 1961, 276, 278).
- BGH, 18.02.1993 - IX ZR 48/92
Zulässigkeit der Erweiterung einer Klage um einen Feststellungsantrag im …
Die Begründetheit des Feststellungsantrags hängt zunächst von der Klärung der Streitfrage ab, ob der Vergleich mit dem darin enthaltenen Unterhaltsverzicht auf einen schuldhaften Beratungsfehler des Beklagten zurückzuführen ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15. Dezember 1960 - III ZR 141/59, VersR 1961, 276, 278; v. 5. Januar 1968 - VI ZR 137/66, VersR 1968, 450; v. 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, WM 1990, 1917; v. 6. Februar 1992 - IX ZR 95/91, WM 1992, 742;… Baumgärtel/Laumen, Handbuch der Beweislast im Privatrecht 2. Aufl. BGB § 675 Rdnr. 11 f;… Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars 4. Aufl. Rdnr. I 476 f;… Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 2. Aufl. § 20 Nr. 6;… Vollkommer, Anwaltshaftungsrecht 1989 Rdnr. 175 f, 615 f). - BGH, 20.03.1961 - III ZR 172/59
Schuldhafte Vereitelung der Durchsetzung begründeter Schadensersatzansprüche in …
Weiter muß der Anwalt bei mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen immer diejenige anraten, die sicherer und gefahrloser ist; mindestens muß er den Auftraggeber über die Gefahren eindeutig belehren (BGH DRiZ 1960, 366; III ZR 141/59 vom 15. Dezember 1960). - BGH, 07.11.1991 - IX ZR 32/91
Pflichtverletzung eines Anwalts wegen unterlassener Erörterung eines Vergleichs - …
Die Auffassung des Berufungsgerichts, der Beklagte zu 1) habe seine Pflicht aus dem Anwaltsvertrag schuldhaft verletzt, indem er die Vor- und Nachteile des vorgesehenen Vergleichs nicht mit der Klägerin erörtert habe, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 1960 - III ZR 141/59, VersR 1961, 276, 278; Senatsurt. v. 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, WM 1990, 1917). - KG, 24.11.1983 - 22 U 6199/82 Das bedeutet, daß er jedenfalls dann einen Vergleich nicht ohne weiteres abschließen darf, wenn dieser den Interessen seines Mandanten nicht gerecht wird, und begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein günstigeres Ergebnis zu erzielen (vgl. BGH VersR 1955, 619; 1961, 276, 278; OLG Hamburg VersR 1980, 1073, 1074).
- BGH, 21.05.1979 - I ZR 102/77
Zeitpunkt der Heilungswirkung bei der Benutzungsaufnahme bereits löschungsreifer …
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß es für Inhalt und Umfang der Beratungspflicht des Beklagten darauf ankommt, wie in dem Vorprozeß richtig hätte entschieden werden müssen (vgl. BGH VersR 61, 276; 62, 431).
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