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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8774
BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90 (https://dejure.org/1991,8774)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1991 - III ZR 144/90 (https://dejure.org/1991,8774)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - III ZR 144/90 (https://dejure.org/1991,8774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Unwirksamkeit des Hauptvertrages - Auswirkungen der Anfechtbarkeit des Hauptvertrages wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung auf die Wirksamkeit einer Schiedsabrede

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90
    Die Wirksamkeit einer Schiedsabrede, nach der ein Schiedsgericht über Streitigkeiten aus einem Vertrag entscheiden soll, ist bei Unwirksamkeit dieses ("Haupt-")Vertrages nicht nach § 139 BGB zu beurteilen (Senatsurteil vom 28. Mai 1979 - III ZR 18/77 - BGHWarn 1979 Nr. 142 m.w.Nachw. vgl. auch BGHZ 53, 315).

    Dabei ist im Zweifel anzunehmen, daß sie eine umfassende, sich auch auf diese Frage erstreckende Zuständigkeit des Schiedsgerichts gewollt haben (BGHZ 53, 315;… Senatsurteil vom 28. Mai 1979 aaO).

  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag - …

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90
    Die Wirksamkeit einer Schiedsabrede, nach der ein Schiedsgericht über Streitigkeiten aus einem Vertrag entscheiden soll, ist bei Unwirksamkeit dieses ("Haupt-")Vertrages nicht nach § 139 BGB zu beurteilen (Senatsurteil vom 28. Mai 1979 - III ZR 18/77 - BGHWarn 1979 Nr. 142 m.w.Nachw. vgl. auch BGHZ 53, 315).

    Dabei ist im Zweifel anzunehmen, daß sie eine umfassende, sich auch auf diese Frage erstreckende Zuständigkeit des Schiedsgerichts gewollt haben (BGHZ 53, 315; Senatsurteil vom 28. Mai 1979 aaO).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90
    Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277).
  • OLG Rostock, 18.09.2006 - 3 U 37/06

    Abgrenzung vertraglicher Schiedsvereinbarung von Schlichtungsvereinbarung, …

    Im Zweifel sei im Rahmen einer solchen Auslegung anzunehmen, dass die Vertragsparteien eine umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichtes gewollt haben (BGH Urt. vom 23.05.1991 - III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025;… BGH Urt. vom 28.05.1979 - III ZR 18/77 - BGHZ 53, 315).
  • BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede

    Das schließt freilich im Einzelfall, wie der Senat bereits durch Beschluss vom 23. Mai 1991 (III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025 Wirksamkeit 1) entschieden hat, nicht aus, dass eine Schiedsvereinbarung in den Fällen des § 123 BGB anfechtbar ist, wenn die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächliche Drohung oder Täuschung auch ihren Abschluss unmittelbar beeinflusst hat.
  • BGH, 15.01.2009 - III ZB 59/07

    Zurückweisung einer Abhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mangels …

    Das schließt freilich im Einzelfall, wie der Senat bereits durch Beschluss vom 23. Mai 1991 (III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025 Wirksamkeit 1) entschieden hat, nicht aus, dass eine Schiedsvereinbarung in den Fällen des § 123 BGB anfechtbar ist, wenn die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächliche Drohung oder Täuschung auch ihren Abschluss unmittelbar beeinflusst hat.
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