Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1645
BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05 (https://dejure.org/2005,1645)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - III ZR 148/05 (https://dejure.org/2005,1645)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - III ZR 148/05 (https://dejure.org/2005,1645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Schl. H. LVwG §§ 220, 221, 223 Abs. 1 Satz 2; BGB § 278

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    Schl.H. LVwG § 220; ; Schl.H. LVwG § 221; ; Schl.H. LVwG § 223 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 278

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einweisung eines Obdachlosen in eine private Wohnung; Rechtsbeziehung zwischen Einweisungsbehörde und Wohnungseigentümer; Unsachgemäßer Gebrauch und mutwillige Beschädigung der Wohnung; Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung zur Abwendung einer Obdachlosigkeit; Zur ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 278; Schl.H. LVwG §§ 220, 221, 223 Abs. 1 Satz 2; ASOG Bln §§ 16, 17, 59, 60
    Entschädigungspflicht der Behörde nach zwangsweiser Wohnungseinweisung; Obdachlose; Schäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Eigentümers/Vermieters einer Wohnung gegen eine kommunale Gebietskörperschaft wegen Schäden durch den eingewiesenen Mieter einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Staatshaftung - Muss Behörde Schäden durch eingewiesenen Mieter tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei Mietereinweisung durch Ordnungsamt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter pleite und gekündigt - Das Ordnungsamt weist ihn in die bisherige Wohnung ein

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Schäden durch eingewiesenen Mieter

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 802
  • MDR 2006, 1039
  • NVwZ 2006, 963
  • NZM 2006, 267
  • ZMR 2006, 349
  • DVBl 2006, 1180
  • DÖV 2006, 825
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.1995 - III ZR 226/94

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden durch einen eingewiesenen bisherigen …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05
    Zum (hier: vom Tatrichter verneinten) "unmittelbaren Zusammenhang" zwischen der Einweisung eines bisherigen Mieters in die von ihm genutzte Wohnung und von diesem in der Wohnung angerichteten Schäden (im Anschluss an BGHZ 131, 163).

    a) Zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 40 Abs. 1 Satz 2 des Nordrhein-Westfälischen Ordnungsbehördengesetzes hat der Senat (BGHZ 131, 163, 166 ff) ausgesprochen: Der Begriff der "Unmittelbarkeit" hat bei der Bemessung des Umfangs der geschuldeten Entschädigung eine ähnliche Abgrenzungsfunktion für die Zurechnung wie das Erfordernis der Unmittelbarkeit der behördlichen Einwirkungen auf eine Rechtsposition des Betroffenen, wenn es um die Haftung aus enteignendem oder aus enteignungsgleichem Eingriff oder wegen einer rechtswidrigen ordnungsbehördlichen Maßnahme geht.

    b) Wenn demgegenüber das Berufungsgericht im Streitfall unter Feststellung eines von der erwähnten typischen Fallgestaltung abweichenden Sachverhalts - wonach bei Erlass der Einweisungsverfügung zwar eine Kündigung wegen Mietrückständen ausgesprochen war, jedoch weder ein Räumungsprozess stattgefunden hatte noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Gang gesetzt worden waren und weitere Umstände dafür sprachen, dass das Verhältnis zwischen dem Kläger und den Eheleuten D. insgesamt "in Ordnung" war - in einer sich von BGHZ 131, 163 abgrenzenden wertenden Beurteilung die "Unmittelbarkeit" der nach dem Klägervortrag von den Eingewiesenen angerichteten Schäden verneint hat, so bewegt sich dies in dem dem Tatrichter grundsätzlich gegebenen Beurteilungsspielraum.

    Der Senat hat die von der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfene Frage zwar in BGHZ 131, 163, 165 ausdrücklich offen gelassen, sie ist indessen - und zwar auch und gerade im Hinblick auf die aus diesem Urteil folgende Reichweite des polizeirechtlichen Entschädigungsanspruchs des in Anspruch genommenen Nichtstörers - (eindeutig) zu verneinen.

  • BGH, 13.07.1995 - III ZR 160/94

    Amtshaftungsansprüche wegen behördlicher Einweisung eines Obdachlosen

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05
    Zwar besteht aufgrund der zwangsweisen Heranziehung des Eigentümers eine polizeirechtliche Sonderbeziehung zwischen Einweisungsbehörde und Eigentümer, die man als verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis bezeichnen kann (März JR 1998, 111, 113; vgl. Senat, BGHZ 130, 332, 337: "Eine Art öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis zwischen der Behörde und dem Eigentümer").

    Dies führt insbesondere dazu, dass, falls der Obdachlose nach Ablauf der Einweisungsfrist sich weigerte auszuziehen, die Einweisungsbehörde gegenüber dem Eigentümer verpflichtet ist, die Wohnung frei zu machen (BGHZ 130, 332, 334 ff).

  • OLG Schleswig, 16.06.2005 - 11 U 154/04

    Ordnungsbehördliche Inanspruchnahme eines Nichtstörers in Schleswig-Holstein: …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 11. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 16. Juni 2005 - 11 U 154/04 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1990 - 9 B 2864/90

    Wohungsbeschlagnahme; Unterbringung Obdachloser; Folgenbeseitigungsanspruch; …

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - III ZR 148/05
    Die Behörde erhält hierdurch nicht das Recht, über die Wohnung wie ein Nutzungsberechtigter zu verfügen; die Nutzung der Wohnung durch die von der Behörde eingewiesenen Personen ist auch nicht gleichzeitig Nutzung der Räume durch die Behörde (vgl. aber OVG Münster NVwZ 1991, 905, 906).
  • LG Bonn, 26.03.2021 - 9 O 216/20
    In ständiger Rechtsprechung erkennt der BGH die Annahme eines öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses und damit einhergehend insbesondere die (analoge) Anwendung der §§ 280, 276, 278 BGB für öffentlich-rechtliche Leistungs- und Benutzungsverhältnisse an (BGH, NJW 1955, 1105; NJW 1972, 300; NJW 1974, 1816; NVwZ 2006, 963;… Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 421 ff.).
  • OLG Hamm, 02.03.2022 - 11 U 84/21

    Beschlagnahme von Wohnungen für eine Flüchtlingsunterkunft; Bemessung einer …

    In diesem Sinne ist das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit ein Kriterium für die wertende Zurechnung der Schadensfolgen nach Verantwortlichkeiten und Risikosphären (…BGH, Urt. v. 09.11.1995 - III ZR 226/94, Juris Tz. 13; BGH, Urt. v. 21.12.2005 - III ZR 148/05, Juris Tz. 5;… OLG Hamm, Urt. v. 25.05.1994 - 11 U 3/94, Juris Tz. 15;… Ebeling, in: BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht NRW, Stand: 01.09.2021, § 40 OBG, Rn. 4).

    Auch kann darin keine Inbesitznahme gesehen werden, die die Regelungen über ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis zur Anwendung bringt (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2005 - III ZR 148/05, Juris Tz. 9).

  • VG Mainz, 02.11.2017 - 1 K 1462/16

    Durchsetzung der Räumung einer Wohnung nach Einweisung eines Obdachlosen - …

    Mit der (Wieder-)Einweisung nimmt die Behörde die tatsächliche Verfügungsgewalt in Anspruch, was dem Eingewiesenen überhaupt erst das Weiterwohnen ermöglicht (BGH, Urteil vom 13. Juli 1995 - III ZR 160/94 -, NJW 1995, 2918 [2919]; Beschluss vom 21. Dezember 2005 - III ZR 148/05 -, juris, Rn. 9).
  • OLG München, 09.11.2006 - 34 Wx 123/06

    Erstattungsschuldner für außergerichtliche Auslagen des Betroffenen in …

    Die Entscheidung bindet nämlich hinsichtlich möglicher anschließender Rechtsstreitigkeiten betreffend Schadenersatz und Schmerzensgeld (vgl. BGH NVwZ 2006, 963).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht