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| BGH, 28.10.1963 - III ZR 153/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 195
- MDR 1964, 33
- VersR 1964, 149
- WM 1964, 63
- DVBl 1964, 146
- DB 1963, 1709
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06
Mitverschulden eines Bauherrn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde
a) Der Senat hat bereits mit Urteil vom 28. Oktober 1963 (III ZR 153/62 = NJW 1964, 195, 196) ausgesprochen, ebenso wie der Beamte als "Helfer des Staatsbürgers" dem von ihm betreuten Personenkreis durch Belehrung und Aufklärung im Rahmen des Möglichen und Zulässigen behilflich sein solle, was er zu erreichen wünsche, zu erreichen, so sei auch der Staatsbürger im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens aller gehalten, im Rahmen des Zumutbaren das Seine zur Vermeidung von Schwierigkeiten zu tun. - BGH, 09.11.1966 - V ZR 176/63
ZVG-Einstellung wg. Deckung durch Versicherungssumme
Offen bleiben kann, ob ein für die Amtshaftung entwickelter einschlägiger Grundsatz (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 1963, III ZR 153/62, WM 1964, 63/64 sowie BGB RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 48) überhaupt auch für die Anwaltshaftung anzuerkennen ist (vgl. Urteil vom 20. März 1961, III ZR 172/59, LM BGB § 675 Nr. 28). - BGH, 15.11.1973 - III ZR 42/72
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die …
Schon aus diesem Grunde läßt sich die Richtlinie, daß die Billigung durch ein Kollegialgericht in der Regel ein Verschulden des Beamten verneinen lasse, hinsichtlich des Amtsgerichtsrats Schmidt nicht anwenden; denn das Landgericht ist insoweit infolge unzureichender Tatsachenwürdigung teilweise von einem anderen Sachverhalt ausgegangen als dem, vor den der Vormundschaftsrichter gestellt war, und hätte - da ihm alle Akten betreffend die vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen vorlagen und bekannt waren - dessen Verhalten auch unter Gesichtspunkten würdigen müssen, die im Urteil unbeachtet geblieben sind (vgl. BGB RGRK zu § 839 Anm. 48; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1963 - III ZR 153/62 = WM 1964/63). - BGH, 09.05.1969 - V ZR 26/66
Mithaftverzicht bei Gesamtgrundschuld
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