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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6699
BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58 (https://dejure.org/1959,6699)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1959 - III ZR 157/58 (https://dejure.org/1959,6699)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1959 - III ZR 157/58 (https://dejure.org/1959,6699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 511
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.03.1959 - III ZR 17/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Denn die Verkehrssicherungspflicht, die an die Eröffnung eines Verkehrs anknüpft, ist nur ein Unterfall der allgemeinen rechtlichen Sicherungspflicht, die auf dem Tatbestand beruht, daß derjenige, der nach der konkreten Lage der Verhältnisse eine Gefahrenlage schafft, indem er einen gefährlichen Zustand herbeiführt oder unterhält, verpflichtet ist, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 14, 83, 85; Urteile des Senats vom 18. Oktober 1956 - III ZR 245/55 - und 9. März 1959 - III ZR 17/58 -).

    Die Aufstellung des Steines nahe der Fahrbahn eröffnete daher in der Tat eine Gefahrenquelle, so daß die billige Rücksichtnahme auf gefährdete Dritte eine Sicherung gebot, gleichgültig, ob der Platz zum Begehen oder Befahren bestimmt war oder nicht (Urteil des Senats vom 9. März 1959 - III ZR 17/58 -).

  • BGH, 20.01.1954 - VI ZR 118/52

    Pflichten des Kraftfahrers bei Verschmutzung durch an den Rädern anhaftenden Lehm

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Das Berufungsgericht mußte bei seiner Abwägung zu Lasten des Klägers - neben dessen Verschulden - auch die von dem Wagen ausgehende Betriebsgefahr berücksichtigen (BGHZ 12, 124, 128) und hat dies zutreffend getan.
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Hierzu zählen auch die sogenannten gerichtskundigen Tatsachen, d.h. solche Tatsachen, die in eigenen amtlichen Handlungen des Richters bestehen oder den Gegenstand seiner amtlichen Wahrnehmung gebildet haben (Stein, Das private Wissen des Richters, S. 157), kurz das, was der Richter im Zusammenhange mit seiner amtlichen Tätigkeit zuverlässig in Erfahrung gebracht hat (BGHSt 6, 292/293).
  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Der Kläger mußte zunächst, da er auf einer nichtbevorrechtigten Straße fuhr, seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einrichten, daß er seiner Wartepflicht an einer von rechts kommenden Straße erforderlichenfalls nachkommen konnte (BGHZ 20, 290, 298).
  • BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53

    Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Denn die Verkehrssicherungspflicht, die an die Eröffnung eines Verkehrs anknüpft, ist nur ein Unterfall der allgemeinen rechtlichen Sicherungspflicht, die auf dem Tatbestand beruht, daß derjenige, der nach der konkreten Lage der Verhältnisse eine Gefahrenlage schafft, indem er einen gefährlichen Zustand herbeiführt oder unterhält, verpflichtet ist, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 14, 83, 85; Urteile des Senats vom 18. Oktober 1956 - III ZR 245/55 - und 9. März 1959 - III ZR 17/58 -).
  • BGH, 15.04.1957 - III ZR 246/55

    Umfang der Pflicht des Anliegers zur Rücksichtnahme auf den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die beklagte Gemeinde für die Ortsdurchfahrt der Landstraße erster Ordnung (H. Straße - S.gasse) nicht verkehrssicherungspflichtig ist (BGHZ 24, 124).
  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 158/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Hier mußte der Kläger der Sichtbehinderung in einer ihm unbekannten Ortschaft mit unübersichtlicher Straßenführung Rechnung tragen und sich schließlich auf die Möglichkeit eines unbeleuchteten Hindernisses auf der Fahrbahn einstellen; solche Hindernisse sind gerade in ländlichen Gegenden - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (BGH NJW 1951, 234; LM Nr. 3 zu § 9 StVO) - nicht selten.
  • BGH, 20.04.1955 - IV ZR 266/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Die Feststellung, daß etwas in diesem Sinne offenkundig, also auch gerichtskundig, sei, ist für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend (Urteil vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 - Stein-Jonas-Schönke, ZPO 18. Aufl., zu § 561 Anm. II 1 b).
  • BGH, 18.10.1956 - III ZR 245/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Denn die Verkehrssicherungspflicht, die an die Eröffnung eines Verkehrs anknüpft, ist nur ein Unterfall der allgemeinen rechtlichen Sicherungspflicht, die auf dem Tatbestand beruht, daß derjenige, der nach der konkreten Lage der Verhältnisse eine Gefahrenlage schafft, indem er einen gefährlichen Zustand herbeiführt oder unterhält, verpflichtet ist, im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGHZ 14, 83, 85; Urteile des Senats vom 18. Oktober 1956 - III ZR 245/55 - und 9. März 1959 - III ZR 17/58 -).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.11.1948 - II ZS 13/48
    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 157/58
    Soweit die Revision eine Verletzung des § 448 ZPO rügt, muß sie bestimmte Tatsachen darlegen, aus denen sich ergibt, daß das Gericht es in dem entschiedenen Fall pflichtwidrig unterlassen hat, sein Ermessen nach § 448 ZPO walten zu lassen, oder daß es die ihm hierin gesetzten Ermessensgrenzen überschritten hat (LM Nr. 2 zu § 448 ZPO; vgl. auch OGHZ 1, 226, 228).
  • BGH, 26.08.2020 - VII ZB 39/19

    Sofortige Beschwerde des Rechtsnachfolgers eines Gläubigers bei Angabe der …

    Rn. 25 (1) Eine Tatsache ist gerichtskundig, wenn sie bei dem für die Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel zuständigen Gericht aufgrund seiner jetzigen oder früheren amtlichen Tätigkeit, jedoch nicht erst aus Anlass des aktuellen Antrags, bekannt geworden ist, wenn also der jeweilige Entscheidungsträger aus amtlicher Veranlassung ein zuverlässiges Bild von den tatsächlichen Verhältnissen, Ereignissen oder Zuständen gewonnen hat, die es ihm erlauben, dieses Wissen in späteren Verfahren ohne Beweisführung zu verwerten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1959 - III ZR 157/58, VersR 1960, 511, unter II. 2.;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - I ZR 158/07 Rn. 9, JurBüro 2009, 163).
  • BGH, 11.06.2026 - V ZB 81/25

    Zwangsversteigerung - Bieter müssen gesamte Vertretungskette nachweisen

    Dabei muss eine allgemeinkundige Tatsache nicht jedermann gegenwärtig sein, es genügt vielmehr, dass man sich aus einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle ohne besondere Fachkunde über sie sicher unterrichten kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2023 - VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 Rn. 12, 18;… Beschluss vom 26. August 2020 - VII ZB 39/19, BGHZ 227, 1 Rn. 21, 23;… Beschluss vom 31. Januar 2024 - VII ZB 57/21, NJOZ 2024, 468 Rn. 25 f.; Urteil vom 30. November 1959 - III ZR 157/58, BeckRS 1959, 31205345, jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 04.07.2017 - 12 U 2204/15

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus abgestelltem …

    Rn. 44 Zwar sind zwei Mitgliedern des Senats (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1959 - III ZR 157/58, VersR 1960, 511) aus einem vor einiger Zeit - wohl mehr als ein Jahr - geführten Berufungsverfahren erinnerlich, dass es in der xy in Croissy-Beaubourg bereits einmal zu einem Diebstahl, damals von elektronischen Artikeln, aus einem Planen-Lkw gekommen war.
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