Rechtsprechung
| BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 150
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13
Auszug aus BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52
Die den Prozess regelnden Vorschriften sind nicht um ihrer selbst willen gegeben, sondern sind Zweckmässigkeitsnormen, gerichtet auf eine sachliche Entscheidung des Rechtsstreits im Wege eines zweckmässigen und raschen Verfahrens; gerade im Prozeßrecht ist daher, wenn es darum geht, dem Grundsatz der Prozessökonomie zum Siege zu verhelfen, die sinngemässe Anwendung einer Vorschrift zulässig (so der Senat in seinem zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil vom 8. Oktober 1953 III ZR 310/51). - RG, 21.12.1934 - III 161/34
1. Ist der Rechtsweg zulässig für eine Klage aus Amtspflichtverletzung auf …
Auszug aus BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52
Namentlich hat das Reichsgericht den Grundsatz aufgestellt (siehe hierzu RGZ 146, 257 [258 ff]), dass eine Klagebegründung aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 131 WeimVerf nicht den in der letzteren Vorschrift gewährleisteten Rechtsweg eröffnet, wenn es in Wahrheit nur darum geht, Steuerbeträge auf dem Umweg über angeblich schuldhafte Pflichtverletzungen beteiligter Beamten zurückzuverlangen.
- BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen einen Gesellschafter einer …
Eine solche kann das Revisionsgericht dann nur treffen, wenn neuer Sachvortrag, wie hier nicht, zu dem fraglichen Gesichtspunkt ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1953 - III ZR 158/52, NJW 1954, 150, 151). - BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn der Klagevortrag nach jeder Richtung unschlüssig ist und auch durch weiteres Parteivorbringen nicht schlüssig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 16. Nov. 1953 - III ZR 158/52 = NJW 1954, 150). - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Entscheidungsreife für das Revisionsgericht ist jedoch nicht stets ausgeschlossen; sie kommt vielmehr dann in Betracht, wenn es bereits an der Schlüssigkeit der Klage fehlt ( BGH Urteil vom 16.11.1953 - III ZR 158/52 - LM ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 2), ferner dann, wenn das Berufungsgericht trotz des Prozeßurteils auch hinreichende tatrichterliche Feststellungen zur Sache getroffen hat und diese für das Revisionsgericht ausnahmsweise verfahrensrechtlich beachtlich sind (s. unten); im letzteren Falle ist jedoch ein Durcherkennen des Revisionsgerichts nur zulässig, wenn das Berufungsgericht den Sachverhalt erschöpfend aufgeklärt hat und die Möglichkeit beachtlichen neuen Sachvortrags des Revisionsklägers in dem Falle, daß die Sache an den Tatrichter zurückverwiesen würde, ausgeschlossen erscheint.
- BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines …
Zwar müssen die vom Berufungsgericht unzulässigerweise angestellten Hilfserwägungen zur Begründetheit der Klage als ungeschrieben betrachtet werden; die Klage ist jedoch auch ohne tatrichterliche Feststellungen abweisungsreif, weil sie bereits unschlüssig ist (ebenso BGH, Urt. v. 16. November 1953 - III ZR 158/52, LM ZPO § 565 Abs. 3 Nr. 2). - BGH, 09.12.1982 - III ZR 182/81
Stundung des Wahlverteidiger-Honorars
Bei einer solchen Fallgestaltung wäre die Zurückverweisung an das Berufungsgericht, nur damit dieses und nicht das Revisionsgericht die unvermeidliche Abweisung der Klage aus sachlichen Gründen ausspricht, eine überflüssige, mit dem Gebot der Prozeßökonomie unvereinbare Maßnahme (Senatsurteil vom 16. November 1953 - III ZR 158/52 = NJV 54, 150, 151). - BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59
Widerklage in der Berufungsinstanz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …
Ist das erfolgt und werden hierbei keine Einwände erhoben, so verstieße es gegen wichtige Grundsätze der Prozeßökonomie, das Verfahren an die Vorinstanz zurückzuverweisen, nur damit dort eine Entscheidung getroffen werde, deren Ergebnis mit Sicherheit jetzt schon feststeht, selbst wenn der BFH damit in beschränktem Umfang zur Tatsacheninstanz wird (vgl. hierzu auch Urteil des Bundesgerichtshofs III ZR 158/52 vom 16. November 1953, NJW 1954 S. 150). - BGH, 13.03.1967 - III ZR 28/64
Amtsverhältnis eines Bundesministers zur Bundesregierung - Vertrauensverhältnis …
Ein Fortfall der Haftung ergibt sich gelegentlich aus anderen Umständen, so daraus, daß der Täter in einem gewissen Dienst- oder Auftragsverhältnis stehen muß, was bei den Abgeordneten eines Parlaments nicht der Fall ist (BGH Urt. v. 16. November 1953 - III ZR 158/52 = NJW 1954, 150). - BGH, 05.02.1968 - III ZR 135/65
Inbesitznahme einer zum Nachlass gehörenden Briefmarkensammlung - Weggabe zu …
Das wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann möglich, wenn es nach der gegebenen Sach- und Rechtslage als ausgeschlossen erscheinen muß, daß er überhaupt schlüssig gestellt werden kann (BGHZ 10, 350, 358; 11, 222, 224 = LM § 563 ZPO Nr. 4 mit Anm. Johannsen; BGHZ 12, 308, 316; 46, 281, 284 und insbesondere Urteil v. 16. November 1953 - III ZR 158/52 = LM § 565 Abs. 3 ZPO Nr. 2). - BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65
Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen …
Allerdings werden diese Rechtsetzungsakte außerhalb des gesetzgebenden Verfahrens von einem Bundesminister, dem Träger eines vom Staate verliehenen Amtes, kraft dieses Amtes erlassen, und es könnte deshalb eine Haftung für "legislatives Unrecht" (Schack MDR 1953, 514 [LG Freiburg 30.09.1952 - 1 O 150/52]) - anders als beim Erlaß eines förmlichen Gesetzes - nicht deshalb verneint werden, weil die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften nicht in einem Amtsverhältnis stehen (vgl. BGH Urteil vom 16. November 1953 - III ZR 158/52 - S. 12). - BGH, 12.10.1984 - V ZR 31/83
Berücksichtigung einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem …
- BVerwG, 26.02.1965 - VII C 80.62
Rechtliche Qualifizierung des Anspruchs auf Zahlung einer …
- BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60
Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines …
- BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das …
- BGH, 09.10.1975 - IX ZR 89/74
Rechtsmittel
- BGH, 10.04.1961 - III ZR 74/59
Ehrverletzende Äußerungen seitens eines Beamten im Zusammenhang mit dessen …
- BGH, 07.11.1956 - V ZR 63/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
Mietausfall als Enteignung
- BGH, 31.01.1980 - IX ZR 95/76
Erlöschen eines Anspruchs auf Entschädigung mangels unzureichender …
- BGH, 18.01.1962 - III ZR 136/60
Rechtsweg für die Geltendmachung eines Aufopferungsanspruchs - Voraussetzungen …
- BGH, 24.10.1955 - III ZR 57/54
Oberste Dienstbehörde bei Ressortwechsel
- BGH, 28.04.1959 - VI ZR 104/58
Rechtsmittel
- BGH, 16.01.1958 - III ZR 89/56
Rechtsmittel
- BGH, 26.05.1955 - III ZR 269/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.02.1954 - VI ZR 253/52
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1962 - I ZR 62/60
Rechtsmittel
- BGH, 27.06.1957 - III ZR 54/56
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1953 - III ZR 142/52
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