Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1955 - III ZR 162/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50
Rechtsweg für Ansprüche aus RLG
Auszug aus BGH, 21.04.1955 - III ZR 162/53
Diese haben nicht nur über die Höhe einer Entschädigung zu erkennen, sondern auch darüber, ob überhaupt eine Entschädigungspflicht besteht (BGHZ 4, 266 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [273]). - BGH, 22.11.1954 - III ZR 111/53
Zuständigkeit der Landgerichte in Hessen
Auszug aus BGH, 21.04.1955 - III ZR 162/53
Danach sind Ansprüche wegen Verfügungen der Verwaltungsbehörden den Landgerichten nicht ausschliesslich zugewiesen worden (BGHZ 15, 221 [223 ff]).
- BGH, 20.02.1958 - III ZR 175/56
Rechtsmittel
Demgegenüber ist die Revision der Auffassung, daß die Rechtsfrage, wer für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Bundesstraßen einzustehen habe, erst durch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. Dezember 1954 in III ZR 162/53 (= BGHZ 16, 95 ) klargestellt worden sei und der Kläger mithin erst mit dem Bekanntwerden dieser Entscheidung in einer für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 BGB ausreichenden Weise "von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt" habe.
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