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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,134
BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50 (https://dejure.org/1951,134)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1951 - III ZR 165/50 (https://dejure.org/1951,134)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1951 - III ZR 165/50 (https://dejure.org/1951,134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 298
  • NJW 1952, 462
  • MDR 1952, 290
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • RG, 30.04.1914 - VI 10/14

    Ausgleichung zwischen Gesamtschuldnern nach BGB. u. nach d. KraftfahrzG

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
    Diese Auslegung hinsichtlich des Umfanges der gesetzlichen Haftungsbegrenzung des Unternehmers bei der Unfallversicherung gegenüber Verletzten und Hinterbliebenen ist die herrschende geblieben (RGZ 60, 36 [39]; 84, 415; OLG 10, 154; 14, 403; a.A. OLG 22, 95 bezüglich des Sachschadens; Soergel Rspr. 1939 zu § 898 RVO Nr. 1;… Schulte-Holthausen, Unfallversicherung 4. Aufl. § 898 Anm. 7, 8;… Stier-Somlo, RVO Komm 4. Aufl. § 898 Anm. 4;… Geigel, Der Haftpflichtprozess 5. Aufl. S. 343, 348).
  • RG, 23.01.1905 - VI 137/04

    Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz § 136 Abs. 8

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
    Diese Auslegung hinsichtlich des Umfanges der gesetzlichen Haftungsbegrenzung des Unternehmers bei der Unfallversicherung gegenüber Verletzten und Hinterbliebenen ist die herrschende geblieben (RGZ 60, 36 [39]; 84, 415; OLG 10, 154; 14, 403; a.A. OLG 22, 95 bezüglich des Sachschadens; Soergel Rspr. 1939 zu § 898 RVO Nr. 1;… Schulte-Holthausen, Unfallversicherung 4. Aufl. § 898 Anm. 7, 8;… Stier-Somlo, RVO Komm 4. Aufl. § 898 Anm. 4;… Geigel, Der Haftpflichtprozess 5. Aufl. S. 343, 348).
  • RG, 06.06.1910 - VI 110/09

    Unfallversicherungsgesetze; Immaterieller Schade

    Auszug aus BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
    Das Reichsgericht hat diese Auffassung vor dem Erlass der Reichsversicherungsordnung für die entsprechende Regelung des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft gegenüber einem geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch vertreten (RGZ 74, 27) und dabei betont, es sei nicht richtig, dass die Unfallversicherungsgesetze nur diejenigen Ansprüche dem Unternehmer gegenüber ausschliessen wollten, die auf Ersatz des zu der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit in Beziehung stehenden Vermögensschadens gerichtet seien.
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Dazu gehören Beerdigungskosten (BAG NJW 1989, 2838), Ersatz entgangenen Unterhalts (…Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht/Ricke, § 636 RVO Rdn. 4) und Schmerzensgeld (BGHZ 3, 298, 302 f;… BGH, Urt. v. 28. Mai 1965 - VI ZR 22/64, VersR 1965, 806, 807; BAG VersR 1971, 528; vgl. BVerfGE 34, 118, 128 ff).
  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79

    Verletzung eines Kindes beim Reinigen eines Dungstreuers - Geltendmachung eines …

    Es ist an dem Grundsatz festzuhalten, daß für den Haftungsausschluß nach § 636 RVO die verbotswidrige Beschäftigung eines schulpflichtigen Kindes ohne Bedeutung ist (Bestätigung von BGHZ 3, 298, 305 ff).

    Bereits in BGHZ 3, 298, 305 ff. ist grundsätzlich ausgeführt, daß die verbotswidrige Beschäftigung eines noch nicht 12 Jahre alten Kindes für den Haftungsausschluß nach (damaligem) § 898 RVO (jetzt § 636 RVO) ohne Bedeutung ist.

    Die Grundgedanken dieser Entscheidung, die in ihrem Ergebnis seinerzeit Zustimmung erfahren hat (z.B. Larenz, MDR 1952, 291 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50]; Teutsch, JZ 1952, 274 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50]), haben auch heute noch Geltung (…Lauterbach a.a.O. § 636 RVO Rdn. 2 a.E.).

    Dem steht entgegen, daß diese Problematik bereits seit BGHZ 3, 298 ff bekannt war und im Rahmen der Neufassung der Reichsversicherungsordnung im Jahre 1963 anders hätte gelöst werden können, falls dies beabsichtigt gewesen wäre.

  • BGH, 28.05.1965 - VI ZR 22/64

    Anspruch auf Schmerzensgeld - Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Vorliegen …

    Ausgeschlossen werden Demnach auch Schadenersatzansprüche aus Verträgen (vgl. RGZ 84, 415; BGHZ 3, 298, 302 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50];… Geißel, Der Haftpflichtprozeß, 12. Aufl. S. 800;… Seitz, Die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger nach §§ 640 und 1542 RVO, 2. Aufl. S. 244).

    Die Revision wendet sich gegen die vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Entscheidung BGHZ 3, 298, 305 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50] vertretene Auffassung, ein Verstoß gegen das Verbot der Beschäftigung von Kindern begründe keine Ausnahme von dem Haftungsausschluß nach §§ 898, 899 RVO.

    Die Revision bittet schließlich um Prüfung der Frage, ob an der vom Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 74, 27 eingeleiteten und vom Bundesgerichtshof (BGHZ 3, 298; 26, 152, 156) [BGH 12.12.1957 - II ZR 83/57]sowie vom Bundesarbeitsgericht (Ap Nr. 10 und 13 zu §§ 898 ff RVO) fortgeführten Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach durch die §§ 898, 899 RVO auch die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs ausgeschlossen ist.

  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot …

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25 Oktober 1951 bereits einmal entschieden, daß die verbotswidrige Beschäftigung eines Kindes für den Haftungsausschluß nach der RefchsVersicherungsordnung ohne Bedeutung ist (BGHZ 3, 298 [3o5]) Die Entscheidung hat im Ergebnis zu stimmende Aufnahme gefunden (Larenz, MdR 1952, 291 f . ; Teutsch, JZ 1952, 274- f. [zu V] ;… Lauterbach, aaO, § 636 Anm. 2 am Ende), und der Senat tritt ihr bei.
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch, …

    Zwar sind im Streitfall die Vorschriften der §§ 898, 899 RVO nicht etwa deshalb unanwendbar, weil es sich um eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr gehandelt hätte BGHZ 3, 298 [304]; 8, 330 [37]; diese Auffassung verbietet sich deshalb, weil das Fahrzeug auf dem Wege zur Baustelle war und lediglich Betriebsangehörige beförderte.
  • BGH, 30.04.1968 - VI ZR 32/67

    Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft - …

    Zwar geht der Rückgriffsanspruch aus § 940 RVO zurück auf einen Arbeitsunfall, Dieser, der in den §§ 548 ff RVO näher bestimmt ist, setzt aber nicht notwendig ein Arbeitsverhältnis (§ 2 ArbGG) voraus, in dessen Rahmen und Zusammenhang der Verunglückte den Unfall erlitten hat (vgl. auch BGHZ 3, 298, 301) [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50].

    Unfallversicherung, das dadurch gekennzeichnet ist, daß einerseits die Unternehmer (und ihnen Gleichgestellte) von ihrer Haftung freigestellt sind (§§ 636, 637 RVO), andererseits die Unternehmer die gesamten Lasten der Unfallversicherung durch ihre Beiträge (§ 723 RVO) allein zu tragen haben (BGHZ 26, 16, 23 [BGH 05.11.1957 - VI ZR 221/56]; 3, 298, 302 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50]; ebenso BAGE 5, 1, 5 = NJW 1958, 235; Senatsurteil vom 10. Januar 1967 - VI ZR 77/65 = LM § 426 BGB Nr. 27 = VersR 1967, 250).

  • BGH, 19.05.1958 - II ZR 83/57

    Reederhaftung

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  • BAG, 26.07.1956 - 3 AZR 124/54

    Schadensersatzrecht: Schmerzensgeldansprüche nach Arbeitsunfall, Teilnahme am …

    Die Haftungsbeschränkung des § 898 RVO findet ihren Grund darin, dass die Leistungen aus der Unfallversicherung allein von dem Unternehmer getragen werden, und dass andererseits die Schlechterstellung der Versicherten hinsichtlich der Entschädigung durch eine geringere Sozialrente im Vergleich zu dem nach bürgerlichem Recht zu leistenden vollen Schadenersatz durch die Vorteile aufgewogen wird, die sich daraus ergeben, dass der Sozialversicherte bei einem Arbeitsunfall der Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft gewiss ist ohne Berücksichtigung der Verschuldensfrage (BGHZ 3, 298 ff., 302).

    Nur wenn es sich um einen Arbeitsunfall außerhalb der eigentlichen Berufsaufgaben des Geschädigten handelt, kann insoweit ein Unfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr vorliegen und die Vorschrift des § 1 ErwG zur Anwendung kommen (BGHZ 3, 298 ff., 304).

  • BGH, 10.03.1983 - III ZR 1/82

    Unfälle von Schülern aufgrund mangelhafter Schneeräumung durch das städtische …

    Liegen somit "Beschäftigungsbetrieb" und "Unfallbetrieb" in einer Hand (vgl. dazu BGHZ 63, 313 = VersR 1975, 274 = LM RVO § 636 Nr. 8 mit Anm. Steffen; Senatsurteil BGHZ 64, 201, 202 f.), so hat das Eingreifen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung (dazu Vollmar, VersR 1973, 298) zur Folge, daß eine Haftung der Beklagten für Personenschäden einschließlich des Anspruchs auf Schmerzensgeld (Senatsurteil BGHZ 3, 298; BVerfGE 34, 118) nur eintritt, wenn die Beklagte den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat oder wenn dieser bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist (§ 636 Abs. 1 Satz 1 RVO).
  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 51/73

    Arbeitsunfall im öffentlichen Dienst

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  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59

    Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall

  • BGH, 12.12.1957 - II ZR 88/57

    Rechtsmittel

  • BAG, 09.08.1963 - 1 AZR 495/62

    Arbeiteraufseher - Handwerksbetrieb - Gesellen - Lehrling

  • BGH, 11.02.1954 - III ZR 62/53

    Schmerzensgeld und Sozialversicherung

  • OLG Celle, 16.05.1973 - 9 U 6/73
  • ArbG Marburg, 01.12.1970 - Ca 387/70
  • BAG, 14.03.1967 - 1 AZR 310/66

    Haftungsausschluß - Schmerzensgeldanspruch - Arbeitnehmerhaftung

  • OLG Hamburg, 01.02.1971 - 1 W 46/70
  • BAG, 11.08.1960 - 2 AZR 591/59

    Arbeitnehmer - Teilnehmer am allgemeinen Verkehr - Sturz auf Glatteis - …

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 73/52

    Rechtsmittel

  • OLG Koblenz, 18.02.1998 - 1 U 326/97

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall - Voraussetzungen eines haftungsbegründenden …

  • BGH, 19.12.1967 - VI ZR 89/66

    Angehörigkeit eines bei einem Krankentransport eingesetzten freiwilligen Helfers …

  • BGH, 27.02.1964 - III ZR 22/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1957 - VI ZR 211/56
  • BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55

    Rechtsmittel

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