Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1967 - III ZR 168/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,8565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung der Höhe einer Enteignungsentschädigung für die Überspannung von Grundstücken mit einer Hochspannungsfreileitung - Verbote der Errichtung von Anlagen auf einem Schutzstreifen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 168/66
Das Berufungsgericht wird die oben erörterten Ermittlungen anzustellen und seine Feststellungen unter Beachtung der Grundsätze, wie sie u.a. in der Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 39, 198 ff im einzelnen dargelegt sind, zu treffen haben. - BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 168/66
Das Urteil muß aber auch im Rahmen des § 287 ZPO die tatsächlichen Grundlagen der richterlichen Schätzung und ihre Auswirkung erkennen lassen (BGHZ 6, 62/3). - BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64
Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag
Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 168/66
Es hätte vielmehr - worauf der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. Dezember 1963 (S. 11) hingewiesen hatte - den Wert der Grundstücke unter Zugrundelegung der maßgeblichen Qualität für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung feststellen und sodann unter Beachtung der dafür in der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. außer den in dem früheren Urteil des Senats bereits angegebenen Entscheidungen insbesondere noch BGHZ 44, 52 ff mit weiteren Nachweisen) entwickelten Grundsätze die durch die Überspannung eingetretene Wertminderung im Rahmen der im Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Preise ermitteln müssen. - BGH, 20.12.1963 - III ZR 60/63
Auszug aus BGH, 10.07.1967 - III ZR 168/66
Im einzelnen wird wegen des Sach- und Streitstandes auf das in diesem Rechtsstreit bereits ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1963 - III ZR 60/63 (= NJW 1964, 652 = BGH Warn. 1964 Nr. 21) - Bezug genommen, durch das das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Februar 1963 aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden war.
- BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70
Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich
Die von dem Kläger behauptete Vergleichbarkeit dieser Schutzbereichsproblematik mit den Fällen, in denen die Rechtsprechung bei der Belastung von Grundstücken mit Dienstbarkeiten zur Führung von Versorgungsleitungen eine (Teil-) Enteignung im Umfang der eingetretenen Minderung des Verkehrswertes der Grundstücke angenommen hat (BGH NJW 1964, 652; MDR 1960, 119; Urteil des Senats vom 10. Juli 1967 - III ZR 168/66), ist nicht anzuerkennen. - BGH, 25.01.1973 - III ZR 118/70
Enteignende Anordnungen im Wasserschutzgebiet
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.