Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1956 - III ZR 169/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 20, 81
- NJW 1956, 825
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.10.1955 - III ZR 84/54
Impfschadenfall: Haftung für inadäquate Schäden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 24.05.1943 - III 85/42
1. Sind Leistungen aus der Sozialversicherung als anderweitiger Ersatz im Sinne …
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- BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87
Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für …
Die Nachteile, die ihm durch das ihm zugemutete Sonderopfer entstehen, sollen von der Allgemeinheit übernommen werden derart, daß ihm für die Folgen eines Eingriffs, den er dulden muß, von der Allgemeinheit ein billiger Ausgleich gewährt wird (vgl. BGHZ 20, 81, 83). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64
Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung
Nach seiner Funktion steht der Aufopferungsanspruch "hinter" allen übrigen Anspruchsgrundlagen mindestens des "öffentlichrechtlichen Schadensausgleichs" (BGHZ 20, 81/83).Daher entsteht er nicht, wenn die Nachteile des Betroffenen durch bestimmungsgemäße Leistungen der Sozialversicherung ausgeglichen werden oder soweit die Sozialversicherung ihm Leistungen jedenfalls zur Verfügung stellt (BGHZ 20, 81, 84) [BGH 16.02.1956 - III ZR 169/54].
- BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische …
a) Das Vorliegen eines "Eingriffs" verneint die Beklagte nach wie vor mit den Erwägungen, der Schaden der Klägerin sei "zufällig", bei Gelegenheit rechtmäßigen hoheitlichen Handelns der Stationierungsstreitkräfte und nicht "unmittelbar" durch dieses Handeln entstanden; zwar sei hoheitlich ein besonderer Gefahrenzustand geschaffen worden, jedoch sei hier entscheidend, dass der Einzelne sich dieser Gefahrenlage im Gegensatz zu den Fällen, in denen höchstrichterlich eine Entschädigung zugebilligt worden sei (Brandschaden durch Funkenflug einer Lokomotive: RGZ 58, 130; Abirren eines Schusses eines Polizeibeamten und dadurch verursachte Verletzung oder Tötung eines Passanten: BGHZ 20, 81, 82), habe entziehen können, sei es durch Abstandnehmen von einem Holzkauf in dem gefährdeten Artillerieschießplatz, sei es durch rechtzeitiges Abfahren des gekauften Holzes.
- BGH, 09.07.1970 - III ZR 245/68
Geeignetheit des Bundesversorgungsgesetzes als Grundlage für eine Rente für …
Zur Frage, ob der Anspruch aus Aufopferung auch insoweit ausgeschlossen ist, als die öffentliche Hand dem Geschädigten anderweit zu Leistungen verpflichtet ist, hinter denen der Aufopferungsanspruch zurücktritt, diese Leistungen aber zu Unrecht verweigert (Ergänzung zu BGHZ 20, 81).Es trifft zu, daß nach ständiger Rechtsprechung der Entschädigungsanspruch aus Aufopferung, jedenfalls soweit er wie hier nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen geregelt ist, in der Weise subsidiär ist, als er nicht besteht, soweit die öffentliche Hand bereits anderweit Leistungen zu erbringen hat und erbringt, z.B. aus der Sozialversicherung; insoweit tritt der Aufopferungsanspruch gegenüber diesen anderen Leistungen öffentlicher Einrichtungen zurück (BGHZ 20, 81; 28, 297, 301 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57]; 51, 3, 5) [BGH 03.10.1968 - III ZR 16/66].
Das Urteil BGHZ 20, 81 spricht allerdings von Leistungen, die ein anderer Rechtsträger der öffentlichen Hand "zu gewähren hat und gewährt", oder die er "einzusetzen hat und einsetzt".
- BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64
Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher …
Nachteile, die durch bestimmungsgemäße Leistungen der Sozialversicherung ausgeglichen worden sind (vgl. hierzu BGHZ 20, 81) - wie die Aufwendungen für Krankenhaus und Arzt -, sind nach ausdrücklicher Erklärung in der Klageschrift nicht im Streit. - BGH, 08.07.1971 - III ZR 67/68
Auswirkungen der Verwendung von Sicherheitsglas auf den seelischen Zustand von in …
Der Anspruch würde allerdings entfallen, soweit dem Verdienstausfall des Klägers eine Rente aus der Sozialversicherung gegenübersteht oder ihm eine Entschädigung seitens der öffentlichen Hand aufgrund anderer Bestimmungen, etwa nach § 16 der AV des Reichsjustizministeriums über Unfallfürsorge für Strafgefangene vom 3. Januar 1936 (DJ 1936, 61) gewährt wird (BGHZ 20, 81, 84 [BGH 16.02.1956 - III ZR 169/54] ; BGH NJW 1962, 1053, 1054 [BGH 18.01.1962 - III ZR 135/60] a.E.). - BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57
Amtspflichten der Lehrer
Er ist insofern subsidiärer Natur, als er nicht besteht, soweit die öffentliche Hand bereits anderweitig ausreichende Leistungen erbringt, beispielsweise durch Zahlungen aus der Sozialversicherung; insoweit tritt der Aufopferungsanspruch gegenüber diesen anderen Leistungen öffentlicher Einrichtungen zurück (BGHZ 20, 81). - BGH, 03.10.1968 - III ZR 16/66
Impfschädenanspruch und Sozialversicherung
Der Anspruch ist freilich ein Aufopferungsanspruch (vgl. hierzu u.a. BGHZ 45, 58, 76 [BGH 31.01.1966 - III ZR 118/64]; BGH VersR 1963, 330), und der jetzt erkennende Senat hat in BGHZ 20, 81 ausgesprochen, der Aufopferungsanspruch stehe seiner Funktion nach hinter allen übrigem Anspruchsgrundlagen zurück; er hat hieraus, ebenso wie jetzt das Berufungsgericht, gefolgert, der Anspruch entstehe nicht und könne daher nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergehen, soweit dieser dem Impfgeschädigten entsprechende Sozialversicherungsleistungen gewähre.Die Entscheidung in BGHZ 20, 81 betrifft aber nur den allgemeinen Aufopferungsanspruch im Sinne von § 75 EinlPrALR und kann nicht unbesehen auf den Anspruch nach §§ 51 ff BSeuchG übertragen werden.
- BGH, 11.03.1968 - III ZR 72/65
Kein Aufopferungsanspruch wegen spruchgerichtlicher Tätigkeit
Die von der Revision zum Vergleich herangezogenen Fälle BGHZ 20, 81/2 und VersR 1960, 248, in denen unbeteiligte Dritte durch Schüsse der Polizei verletzt wurden, sind dadurch charakterisiert, daß die Verletzten unmittelbar von einer hoheitlichen Maßnahme betroffen wurden, und sie weisen in diesem entscheidenden Punkt eine völlige Verschiedenheit von dem hier zur Beurteilung stehenden Sachverhalt auf, weil hier dem Kläger durch die Verlesung des Berichts des Bundeskriminalamts, wenn überhaupt, so doch jedenfalls nicht unmittelbar ein Sonderopfer in Bezug auf seine körperliche Unversehrtheit auferlegt oder abverlangt worden ist. - BGH, 08.01.1968 - III ZR 32/67
Schadensersatzansprüche der Erben eines durch eine unerlaubte Handlung tödlich …
Diese Grundsätze treffen auch für Ersatzansprüche nach den Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG) zu (RGZ 94, 102, 103 f; 126, 253, 255 f) und gelten in gleicher Weise für die Aufopferungsentschädigung, die nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats den durch einen hoheitlichen Eingriff nur mittelbar Betroffenen nur im Rahmen der entsprechend anzuwendenden §§ 844, 845 BGB gewährt wird (BGHZ 18, 286; 20, 81, 82 [BGH 16.02.1956 - III ZR 169/54]; 34, 23, 24 ff [BGH 01.12.1960 - III ZR 213/59]). - BGH, 12.06.1961 - III ZR 80/60
Allg. Kriegsfolgengesetz. Grundurteil
- BGH, 06.05.1957 - III ZR 202/56
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 179/65
- VG Augsburg, 10.10.2024 - Au 9 K 24.1825
Verdienstausfallentschädigung, Isolation, materielle Ausschlussfrist, verspätete …
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