Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Benachrichtigung der Parteien von der Verlegung des Verkündungstermins - Prüfung der Gültigkeit eines Schiedsvertrags durch die ordentlichen Gerichte - Schweigen auf die Schlussnote eines Handelsmaklers - Schweigen auf ein kaufmännsiches Bestätigungsschreiben - Abschluss ...
Papierfundstellen
- WM 1979, 1006
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78
Es kommt in Betracht, daß die Antragsgegnerin dabei nicht nur, weil dies im Handel vielfach üblich ist (BGHZ 7, 187, 191; BGH WM 1970, 1050), auch ohne ausdrückliche Absprache mit einer Schiedsklausel zu rechnen hatte, sondern vielmehr auf Grund ihrer langjährigen Geschäftsbeziehungen zu Kaffeehändlern bei Abschluß des Kaufvertrages bereits davon ausgehen mußte, daß die Antragstellerin daraus etwa erwachsende Streitigkeiten dem Vereinsschiedsgericht unterbreiten, den Vertrag also nur mit einer Schiedsklausel abschließen wollte. - BGH, 19.12.1968 - VII ZR 83/66
Vereinsschiedsgericht
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78
Lediglich zur Schiedsgerichtsordnung ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß der Verein im Hinblick auf das Urteil BGHZ 51, 255 [BGH 19.12.1968 - VII ZR 83/66] die Schiedsgerichtsordnung in der Fassung vom 1. Mai 1969 in ausreichender Weise geändert hat. - BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74
Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung …
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78
Allerdings ist das Berufungsgericht rechtsbedenkenfrei davon ausgegangen, daß das ordentliche Gericht die Gültigkeit des Schiedsvertrages zu prüfen hat, ohne an die Entscheidung des Schiedsgerichts gebunden zu sein (Senatsurteil BGHZ 68, 356, 358).
- BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58
Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78
Für die Verteilung der Darlegungslast ist deshalb, anders als die Revision meint, die Parteirolle desjenigen ohne Bedeutung, der sich auf einen Aufhebungsgrund beruft (BGHZ 31, 43, 48; BGH Urteil vom 13. Juni 1956 - V ZR 20/55 = LM ZPO § 1040 Nr. 1;… Stein/Jonas/Schlosser ZPO 19. Aufl. § 1041 Anm. I 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 1041 Anm. 4 C). - BGH, 25.05.1970 - VII ZR 157/68
Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Schiedsspruches in Deutschland - …
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78
Es kommt in Betracht, daß die Antragsgegnerin dabei nicht nur, weil dies im Handel vielfach üblich ist (BGHZ 7, 187, 191; BGH WM 1970, 1050), auch ohne ausdrückliche Absprache mit einer Schiedsklausel zu rechnen hatte, sondern vielmehr auf Grund ihrer langjährigen Geschäftsbeziehungen zu Kaffeehändlern bei Abschluß des Kaufvertrages bereits davon ausgehen mußte, daß die Antragstellerin daraus etwa erwachsende Streitigkeiten dem Vereinsschiedsgericht unterbreiten, den Vertrag also nur mit einer Schiedsklausel abschließen wollte. - BGH, 13.06.1956 - V ZR 20/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78
Für die Verteilung der Darlegungslast ist deshalb, anders als die Revision meint, die Parteirolle desjenigen ohne Bedeutung, der sich auf einen Aufhebungsgrund beruft (BGHZ 31, 43, 48; BGH Urteil vom 13. Juni 1956 - V ZR 20/55 = LM ZPO § 1040 Nr. 1;… Stein/Jonas/Schlosser ZPO 19. Aufl. § 1041 Anm. I 3;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 1041 Anm. 4 C).
- BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81
Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren
Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob die Klägerin, was ihre Aufgabe gewesen wäre (BGHZ 31, 43, 48; Senatsurteil vom 22. März 1979 - III ZR 17/78 = WM 1979, 1006, 1007) ausreichend dargetan hat, daß der Schiedsspruch auf dem von ihr geltend gemachten Verfahrensfehler beruht oder mindestens beruhen kann. - OLG Naumburg, 20.05.2005 - 10 Sch 1/05
Anforderungen an die wirksame Vereinbarung einer Schiedsabrede
Der Antragsgegner, der sich vorliegend auf einen Aufhebungsgrund im Sinne des § 1059 ZPO beruft und dem die Darlegungs- und Beweislast für dessen Vorliegen obliegt (BGH, WM 1979, 1006, 1007 m.w.N.), hat diesen Nachweis erbracht. - BayObLG, 19.08.2022 - 102 SchH 99/21
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Schiedsklausel gegenüber dem einer …
Rn. 32 Nr. 1 Buchst. a] ZPO: BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2021, I ZB 31/21, juris Rn. 19; unklar: BGH, Urt. v. 22. März 1979, III ZR 17/78, WM 1979, 1006 [1007]), denn der nationale Gesetzgeber hat mit der Einführung von § 1032 Abs. 2 ZPO durch das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (BGBl I S. 3224) eine zivilprozessuale Möglichkeit, die sich im nationalen Recht bewährt hatte, beibehalten, um die Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts bereits in einem frühen Verfahrensstadium (und ggf. parallel zum Schiedsverfahren) gerichtlich zu klären (vgl. auch OLG München…, Beschluss vom 24. November 2016, 34 SchH 5/16, juris Rn. 23; BT-Drs. 13/5274 S. 38).
- OLG Hamburg, 13.07.2016 - 6 Sch 1/16 Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Aufhebungsgrundes im Sinne von § 1059 ZPO trägt die Antragsgegnerin als diejenige, die sich auf das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes beruft (vgl. BGH WM 1979, 1006, 1007; BayObLG NJW-RR 2000, 807, zitiert nach juris, Tz. 12; OLGR Naumburg 2006, 31, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011, 19 Sch 27/10, zitiert nach juris, Tz. 65).
- OLG Hamburg, 11.05.2017 - 6 Sch 11/16 Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Aufhebungsgrundes im Sinne von § 1059 ZPO trägt die Antragstellerin als diejenige, die sich auf das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes beruft (vgl. BGH WM 1979, 1006, 1007; BayObLG NJW-RR 2000, 807, zitiert nach juris, Tz. 12; OLGR Naumburg 2006, 31, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011, 19 Sch 27/10, zitiert nach juris, Tz. 65).
- OLG Hamburg, 23.02.2017 - 6 Sch 15/16 Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Aufhebungsgrundes im Sinne von § 1059 ZPO trägt die Antragstellerin als diejenige, die sich auf das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes beruft (vgl. BGH WM 1979, 1006, 1007; BayObLG NJW-RR 2000, 807, zitiert nach juris, Tz. 12; OLGR Naumburg 2006, 31, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011, 19 Sch 27/10, zitiert nach juris, Tz. 65).
- OLG Hamburg, 13.07.2016 - 6 Sch 3/16 Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Aufhebungsgrundes im Sinne von § 1059 ZPO trägt die Antragsgegnerin als diejenige, die sich auf das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes beruft (vgl. BGH WM 1979, 1006, 1007; BayObLG NJW-RR 2000, 807, zitiert nach juris, Tz. 12; OLGR Naumburg 2006, 31, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011, 19 Sch 27/10, zitiert nach juris, Tz. 65).
- OLG Hamburg, 23.02.2017 - 6 Sch 18/16 Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen eines Aufhebungsgrundes im Sinne von § 1059 ZPO trägt die Antragstellerin als diejenige, die sich auf das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes beruft (vgl. BGH WM 1979, 1006, 1007; BayObLG NJW-RR 2000, 807, zitiert nach juris, Tz. 12; OLGR Naumburg 2006, 31, zitiert nach juris, Tz. 29; OLG Köln, Beschluss vom 23.12.2011, 19 Sch 27/10, zitiert nach juris, Tz. 65).
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