Rechtsprechung
| BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Anforderungen an das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Voraussetzungen für die Gewährung von Schmerzensgeld
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 839
Ausschluß einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit
Papierfundstellen
- VersR 1964, 639
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Hängt die Möglichkeit eines atypischen Verlaufs von dem Vorliegen bestimmter Tatumstände ab, so ist der Beweis des ersten Anscheins erst dann entkräftet, wenn der Gegner der beweispflichtigen Partei das Vorliegen dieser Umstände beweist (BGHZ 6, 169 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51] ; 8, 239 [BGH 17.12.1952 - VI ZR 29/52] mit weiteren Nachweisen).Daß dies der Fall gewesen sei, ist den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht zu entnehmen; die Möglichkeit einer derart hohen Geschwindigkeit Da. genügt zur Widerlegung des Anscheinsbeweises nicht (BGHZ 8, 239, 240, 241) [BGH 18.12.1952 - VI ZR 54/52] .
- BGH, 23.05.1952 - I ZR 163/51
Entkräftung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Hängt die Möglichkeit eines atypischen Verlaufs von dem Vorliegen bestimmter Tatumstände ab, so ist der Beweis des ersten Anscheins erst dann entkräftet, wenn der Gegner der beweispflichtigen Partei das Vorliegen dieser Umstände beweist (BGHZ 6, 169 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51] ; 8, 239 [BGH 17.12.1952 - VI ZR 29/52] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61
Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Für die neue Prüfung ist auf folgendes hinzuweisen: Geboten erscheint insbesondere die genauere Feststellung der Sichtweite, die von der Straßeneinmündung nach links z.Zt. des Unfalls bestand (und nach dem Ergebnis des Augenscheins im Strafverfahren 130 m betrug.) Wenn es ... auf die Frage ankommen sollte, ob der Kläger von Da. Ersatz seines Schadens verlangen kann oder konnte, dann muß er nicht, wie die Beklagte in der Revisionserwiderung ausgeführt hat, zur Ausräumung der Möglichkeit eines anderweiten Ersatzes beweisen, daß Da. kein Verschulden trifft; es genügt vielmehr, wenn der Kläger dartut, da sich ein Verschulden Da. nicht nachweisen läßt und deshalb seine Inanspruchnahme keine Aussicht auf Erfolg bietet (BGH VersR 1958, 886; 1959, 353, 354; vgl. auch BGHZ 37, 375).
- BGH, 17.12.1952 - VI ZR 29/52
Parteivernehmung und Geständnis
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Hängt die Möglichkeit eines atypischen Verlaufs von dem Vorliegen bestimmter Tatumstände ab, so ist der Beweis des ersten Anscheins erst dann entkräftet, wenn der Gegner der beweispflichtigen Partei das Vorliegen dieser Umstände beweist (BGHZ 6, 169 [BGH 23.05.1952 - I ZR 163/51] ; 8, 239 [BGH 17.12.1952 - VI ZR 29/52] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 23.10.1958 - III ZR 91/57
Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten; …
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Für die neue Prüfung ist auf folgendes hinzuweisen: Geboten erscheint insbesondere die genauere Feststellung der Sichtweite, die von der Straßeneinmündung nach links z.Zt. des Unfalls bestand (und nach dem Ergebnis des Augenscheins im Strafverfahren 130 m betrug.) Wenn es ... auf die Frage ankommen sollte, ob der Kläger von Da. Ersatz seines Schadens verlangen kann oder konnte, dann muß er nicht, wie die Beklagte in der Revisionserwiderung ausgeführt hat, zur Ausräumung der Möglichkeit eines anderweiten Ersatzes beweisen, daß Da. kein Verschulden trifft; es genügt vielmehr, wenn der Kläger dartut, da sich ein Verschulden Da. nicht nachweisen läßt und deshalb seine Inanspruchnahme keine Aussicht auf Erfolg bietet (BGH VersR 1958, 886; 1959, 353, 354; vgl. auch BGHZ 37, 375). - BGH, 15.10.1963 - VI ZR 199/62
Auszug aus BGH, 19.03.1964 - III ZR 177/62
Stoßen auf einer Kreuzung oder Einmündung zwei Kraftfahrzeuge zusammen, so spricht der erste Anschein dafür, daß der wartepflichtige - genauer gesagt der aus der nichtbevorrechtigten Straße kommende - Fahrer das Vorfahrtsrecht des anderen Kraftfahrers schuldhaft verletzt hat (BGH LM Nr. 7 zu § 13 StVO BGH Urteil v. 15 Okt. 1963 - VI ZR 199/62 = VRS 26, 84, 85). - BGH, 07.01.1954 - 3 StR 670/53
- BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach …
a) Das Berufungsgericht hat nicht übersehen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung einen Anscheinsbeweis für eine Vorfahrtverletzung des Wartepflichtigen regelmäßig dann annimmt, wenn auf einer Kreuzung oder Straßeneinmündung zwei Kraftfahrzeuge zusammenstoßen (BGH, Urteile vom 19. März 1964 - III ZR 177/62, VersR 1964, 639, 640 und vom 18. November 1975 - VI ZR 172/74, VersR 1976, 365, 367, jeweils m.w.N.). - AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 1734/06
Geltendmachung eines Mietzinsanspruchs; Zugangsvermutung bei ordnungsgemäßer …
Im Straßenverkehrsrecht als einem der wesentlichen Anwendungsgebiete des Anscheinsbeweises nimmt die ständige Rechtsprechung beispielsweise an, dass die Unfallverursachung durch den auffahrenden (…BGH MDR 1964, S. 314 f.) oder die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer (BGH VersR 1964, S. 639 f. [BGH 19.03.1964 - III ZR 177/62] ) regelmäßig zu vermuten ist. - LG Osnabrück, 05.02.2019 - 3 S 347/18
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei Missachtung der Wartepflicht
In einem solchen Fall eines Unfalls im Bereich einer Kreuzung mit Wartepflicht eines Unfallbeteiligten kann regelmäßig angenommen werden, dass unfallursächlich eine Missachtung der Wartepflicht war (BGH NJW 1998, 2222; VersR 1964, 639, 640; VersR 1976, 365, 367).
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