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| BGH, 26.04.1983 - III ZR 186/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausübung eines Kündigungsrechts eines Darlehensvertrages - Nichtannahme der Revision - Vorzeitige Rückforderung eines Gesamtdarlehens mit der Begründung, die Fälligkeit sei ohne Kündigung aufgrund einer Verfallklausel eingetreten - Möglichkeit einer ordentlichen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Schleswig, 13.10.1982 - 4 U 152/80
- BGH, 26.04.1983 - III ZR 186/82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 26.04.1983 - III ZR 186/82
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Dr. Tidow, Kröner, Dr. Halstenberg und Dr. Werp gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980, NJW 1981, 39 - 1 PBvU 1/79) am 26. April 1983 beschlossen :. - BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80
Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages
Auszug aus BGH, 26.04.1983 - III ZR 186/82
Die Begründung, mit der das Berufungsgericht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nach § 609 BGB und einen wichtigen Grund nach § 17 des Darlehensvertrages in Verbindung mit den Volksbank AGB verneint, wird von der Revision nicht angegriffen und läßt Rechtsfehler auch nicht erkennen (s. auch Senatsurteil vom 5. März 1981 - III ZR 115/80 = NJW 1981, 1666).
- LG Heidelberg, 05.03.2024 - 2 O 1/24
Wirksamkeit der Kündigung von Darlehensverträgen
Sobald die Bank Kenntnis von den zur Kündigung berechtigenden Umständen erlangt, muss sie ihr Kündigungsrecht in einer nach den Umständen des Einzelfalles angemessenen Frist ausüben (BGH…, Urteil vom 10. Januar 1980 - III ZR 108/78, juris Rn. 25 m.w.N.;… Beschluss vom 12. Juli 1984 - III ZR 32/84, juris Rn. 2. m.w.N.;… Bunte, a.a.O. m.w.N.), andernfalls kann die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein (BGH, Beschluss vom 26. April 1983 - III ZR 186/82, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Juni 2016 - 17 U 79/15, n.v.).
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