Rechtsprechung
| BGH, 05.05.1975 - III ZR 187/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einholung einer schriftlichen Auskunft des Vorsitzenden des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm durch den Senat - Vollständiges Vorliegen des Berufungsurteils nach zwölftägiger Überschreitung der Fünf-Monats-Frist - Verfahrensmangel hinsichtlich des ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59
Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes
Auszug aus BGH, 05.05.1975 - III ZR 187/74
Die Entscheidungen in BGHZ 32, 17 und LM zu ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 5 behandeln anders gelagerte Sachverhalte; denn in jenen beiden Fällen war das Urteil bei Ablauf der Fünfmonatsfrist abgesetzt und unterschrieben. - BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51
Verspätete Abfassung der Urteilsgründe
Auszug aus BGH, 05.05.1975 - III ZR 187/74
Denn nach der festen Richtschnur (so Fischer, Anmerkung in LM zu ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 4), die die Rechtsprechung gegeben hat, muß ein Urteil spätestens bis zum Ablauf von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefaßt und unterschrieben vorliegen (vgl. BGHZ 7, 155; LM zu ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3 und Nr. 6).
- BGH, 19.02.1976 - VII ZR 127/75
Anforderungen an wesentliche Verfahrensmängel als Berufungsgrund - Zustellung …
Dem trägt auch die Rechtsprechung Rechnung, wonach ein Berufungsurteil, bei dem die Urteilsgründe fünf Monate nach Verkündung des Urteils noch nicht vorliegen, der Aufhebung nach § 551 Nr. 7 ZPO verfällt (BGHZ 7, 155; NJW 1956, 831 [BGH 10.03.1956 - IV ZR 268/55]); Urteil vom 9. Oktober 1961 - III ZR 118/60 = LM ZPO Nr. 6 zu § 551 Ziff. 7; Senatsurteil vom 20. Dezember 1973 - VII ZR 81/73; Urteil vom 5. Mai 1975 - III ZR 187/74 Da die Revisionsfrist auch ohne Urteilszustellung jedenfalls mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung beginnt (§ 552 ZPO), wird auf diese Weise dem Revisionskläger auch in solchen Fällen die einmonatige Überlegungsfrist vor Revisionseinlegung gewährleistet. - BGH, 11.04.1978 - VI ZR 29/76
Verjährung der Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer während …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dieser Sachverhalt in Anwendung des § 551 Nr. 7 ZPO einen unbedingten Revisionsgrund dar (BGHZ 7, 155; 32, 17, 24;… Urt. v. 10. März 1956 - IV ZR 268/55 = LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 3;… v. 9. Oktober 1961 - III ZR 118/60 = LM a.a.O. Nr. 6; v. 18. Juni 1962 - VII ZR 237/60 = VersR 1962, 803 und vom 5. Mai 1975 - III ZR 187/74 - nicht veröffentlicht) und zwar gleich, ob als Sachgrund der Gesichtspunkt, dem Rechtsmittelkläger eine Bedenkzeit von einem Monat zu sichern, oder der Gesichtspunkt heranzuziehen wäre, daß eine Übereinstimmung zwischen den tatsächlichen und den später schriftlich niedergelegten Urteilsgründen gewährleistet sein muß (s. Anm. Fischer zu BGHZ 32, 17 in LM ZPO § 551 Ziff. 7 Nr. 4;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl. § 551 Rdz. 31, 32 mit w.Nachw.; vgl. auch BVerwG NJW 1976, 1955).
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