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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18973
BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85 (https://dejure.org/1986,18973)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1986 - III ZR 195/85 (https://dejure.org/1986,18973)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - III ZR 195/85 (https://dejure.org/1986,18973)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Gehört dieser danach nicht zu dem Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen, so ist sein Ersatzanspruch nicht begründet, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für ihn mehr oder weniger nachteilig ausgewirkt hat (std. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45; 58, 96, 98; 69, 128, 135f; 74, 144, 146 f; 84, 292, 299; 89, 1, 5 f; 90, 310, 311 f).

    Hieran hat der Senat - unter Hinweis auf mögliche Ausnahmen - auch gegenüber vereinzelter Kritik im Schrifttum festgehalten (BGHZ 74, 144, 146).

    Das würde es nämlich noch nicht rechtfertigen, hier die Grundsätze heranzuziehen, nach denen die Polizei (Ordnungsbehörde) im Anwendungsbereich des Opportunitätsprinzips verpflichtet ist, im Einzelfall auch zum Schutz bedrohter Individualinteressen einzugreifen (dazu Senatsurteile BGHZ 74, 144, 152 f, 155 f; 75, 120, 124).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung …

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Die Verpflichtung des Beamten, sich jedes Amtsmißbrauchs zu enthalten, besteht gegenüber jedem Bürger, der durch das mißbräuchliche Verhalten geschädigt werden könnte; dieser ist insoweit stets "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB (Senatsurteil BGHZ 91, 243, 252 m.w.Nachw., zuletzt Senatsurteil vom 29. November 1984 - III ZR 111/83 - VersR 1985, 281, 282).

    Allerdings stellt nicht jede schuldhaft unrichtige Amtsausübung einen Amtsmißbrauch dar; vielmehr muß es sich um ein den Forderungen von Treu und Glauben und guter Sitte widersprechendes Verhalten handeln, wie es immer, aber nicht nur bei Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB zu bejahen ist (BGHZ 91, 243, 252).

  • BGH, 15.03.1984 - III ZR 15/83

    Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Gehört dieser danach nicht zu dem Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen, so ist sein Ersatzanspruch nicht begründet, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für ihn mehr oder weniger nachteilig ausgewirkt hat (std. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45; 58, 96, 98; 69, 128, 135f; 74, 144, 146 f; 84, 292, 299; 89, 1, 5 f; 90, 310, 311 f).

    Es kommt demnach auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (BGHZ 90, 310, 312;… Kreft in BGB-RGRK 12. Aufl. § 839 Rn. 211 ff, 226, 239 ff m.w.Nachw.).

  • BGH, 24.01.1972 - III ZR 166/69

    Amtspflichten der Träger der Versicherungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Gehört dieser danach nicht zu dem Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen, so ist sein Ersatzanspruch nicht begründet, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für ihn mehr oder weniger nachteilig ausgewirkt hat (std. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45; 58, 96, 98; 69, 128, 135f; 74, 144, 146 f; 84, 292, 299; 89, 1, 5 f; 90, 310, 311 f).

    Dieses Ergebnis entspricht dem vom Senat wiederholt hervorgehobenen Grundsatz, daß die staatliche Aufsicht über private Wirtschaftseinheiten grundsätzlich nur dem allgemeinen staatlichen oder öffentlichen Interesse dient und regelmäßig keine Amtspflichten gegenüber bestimmten Personen begründet (BGHZ 35, 44, 49; 58, 96, 98 Urteil vom 28. April 1960 - III ZR 176/59 - VersR 1960, 979).

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Gehört dieser danach nicht zu dem Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen, so ist sein Ersatzanspruch nicht begründet, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für ihn mehr oder weniger nachteilig ausgewirkt hat (std. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45; 58, 96, 98; 69, 128, 135f; 74, 144, 146 f; 84, 292, 299; 89, 1, 5 f; 90, 310, 311 f).
  • BGH, 24.06.1982 - III ZR 169/80

    Keine Amtshaftung wegen nichtigen Bebauungsplans

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Gehört dieser danach nicht zu dem Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen, so ist sein Ersatzanspruch nicht begründet, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für ihn mehr oder weniger nachteilig ausgewirkt hat (std. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45; 58, 96, 98; 69, 128, 135f; 74, 144, 146 f; 84, 292, 299; 89, 1, 5 f; 90, 310, 311 f).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Gehört dieser danach nicht zu dem Personenkreis, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt und gefördert werden sollen, so ist sein Ersatzanspruch nicht begründet, selbst wenn die Amtspflichtverletzung sich für ihn mehr oder weniger nachteilig ausgewirkt hat (std. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 40, 45; 58, 96, 98; 69, 128, 135f; 74, 144, 146 f; 84, 292, 299; 89, 1, 5 f; 90, 310, 311 f).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Das würde es nämlich noch nicht rechtfertigen, hier die Grundsätze heranzuziehen, nach denen die Polizei (Ordnungsbehörde) im Anwendungsbereich des Opportunitätsprinzips verpflichtet ist, im Einzelfall auch zum Schutz bedrohter Individualinteressen einzugreifen (dazu Senatsurteile BGHZ 74, 144, 152 f, 155 f; 75, 120, 124).
  • BGH, 29.11.1984 - III ZR 111/83

    Amtspflichten des Betriebsprüfers einer AOK

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Die Verpflichtung des Beamten, sich jedes Amtsmißbrauchs zu enthalten, besteht gegenüber jedem Bürger, der durch das mißbräuchliche Verhalten geschädigt werden könnte; dieser ist insoweit stets "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB (Senatsurteil BGHZ 91, 243, 252 m.w.Nachw., zuletzt Senatsurteil vom 29. November 1984 - III ZR 111/83 - VersR 1985, 281, 282).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Auszug aus BGH, 12.06.1986 - III ZR 195/85
    Dieses Ergebnis entspricht dem vom Senat wiederholt hervorgehobenen Grundsatz, daß die staatliche Aufsicht über private Wirtschaftseinheiten grundsätzlich nur dem allgemeinen staatlichen oder öffentlichen Interesse dient und regelmäßig keine Amtspflichten gegenüber bestimmten Personen begründet (BGHZ 35, 44, 49; 58, 96, 98 Urteil vom 28. April 1960 - III ZR 176/59 - VersR 1960, 979).
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 24/78

    Ersatz eines in einem Flughafenrestaurant eingetretenen Gewinnausfalls während …

  • BGH, 28.04.1960 - III ZR 176/59
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 197/90

    Amtshaftung wegen verfrühter Zwangsvollstreckung in Grundstück des …

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht mehr auf die von dem Berufungsgericht offen gelassene Frage an, ob der Bürgermeister der Beklagten, der in dem Antrag vom 19. Februar 1988 bestätigt hat, "daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vorliegen" (vgl. § 15 Abs. 1 LVwVG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 2 AO), obwohl der von ihm selbst erlassene Haftungsbescheid der Klägerin nicht einmal zugegangen und das darin bestimmte Zahlungsziel nicht verstrichen war, auch vorsätzlich in bezug auf die Verletzung seiner Amtspflichten gehandelt und damit einen Amtsmißbrauch (Reinken/Schwager DVBl 1986, 985, 987 unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 12. Juni 1986 - III ZR 195/85 und 198/85; vgl. Senatsurteil BGHZ 91, 243 [BGH 22.05.1984 - III ZR 18/83]) begangen hat.
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