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| BGH, 20.02.1964 - III ZR 196/62 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 487
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
Auszug aus BGH, 20.02.1964 - III ZR 196/62
Entgegen der Ansicht beider Revisionen hat damit das Oberlandesgericht die für die Anwendung des § 287 ZPO geltenden und vom erkennenden Senat insbesondere in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63 - Seite 9-11 entwickelten Rechtsgrundsätze, vor allem zur Frage von Teil- und Mindestschäden in Form einer "groben" Schätzung, nicht verletzt.
- BGH, 13.07.1966 - V ZR 181/63
Anspruch auf Schadensersatz - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Verzug mit …
Bei ihren Einwendungen gegen den Standpunkt des Berufungsgerichts, den Klägern könne kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn sie die zahlungssäumigen Eheleute G. nicht mit aller Rücksichtslosigkeit behandelt, sondern sich im Vertrag vom 6. Januar 1961 auf mildere Zahlungsbedingungen eingelassen hätten, geht die Revision zutreffend davon aus, daß auch im Rahmen des § 287 ZPO die Darlegungspflicht der Parteien eine Rolle spielen kann; fehlt nämlich zur freien richterlichen Würdigung nach jener Vorschrift eine brauchbare tatsächliche Grundlage, dann behält es sein Bewenden bei der allgemeinen Regel, wonach die Nichterweislichkeit derjenigen Partei zum Nachteil gereicht, die darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH Urteile vom 17. Dezember 1963, V ZK 186/61, WM 1964, 354, 356 = NJW 1964, 661, 663 [BGH 17.12.1963 - V ZR 186/61] , vom 20. Februar 1964, III ZR 196/62, S. 18, und vom 18. März 1964, V ZR 20/62, S. 18 f).
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