Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausstellung einer Börsenkarte als öffentliches Amt - Annahme eines Veschuldens bei Fehlgreifen eines Trägers eines öffentlichen Amtes in einer schwierigen Rechtsfrage - Verschuldensgrundsätze bei einer Schädigung durch "legislatives Unrecht" - Enteignungsgleicher ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Amtspflichten gegenüber Antragsteller
Auszug aus BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 30, 19, 22 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] m.w.N.; BGH NJW 1963, 1453; BGH LM zu GaststättenG Nr. 2).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der das Berufungsgericht folgt, kann dem Börsenvorstand das Festhalten an dem klaren Inhalt des § 2 Nr. 1 b ÜbB bis zu der höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage nicht rückschauend deshalb als Verschulden angelastet werden, weil sich dieser Standpunkt schließlich nach Erschöpfung des Rechtswegs als rechtsirrig erwiesen hat (vgl. BGHZ 30, 19, 22 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] m.w.N. aus der Rechtsprechung).
- BGH, 20.09.1962 - III ZR 98/60
Auszug aus BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Dies scheitert indessen an dem von dem erkennenden Senat in ständiger Praxis anerkannten Grundsatz, daß der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur das Recht auf Fortsetzung des Betriebes auf Grund der schon getroffenen betrieblichen Veranstaltung zum Inhalt hat; es muß ein Eingriff in bereits vorhandene konkrete Werte vorliegen (vgl. BGHZ 34, 188, 190 [BGH 23.01.1961 - III ZR 8/60] ; BGH NJW 1962, 2347, 2348 [BGH 20.09.1962 - III ZR 98/60] ;… Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Auflage, S. 101).Bei dieser Rechtslage kann die Vorenthaltung der Börsenkarte allein eine Entschädigungspflicht des Landes B. aus dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs in einen Gewerbebetrieb nicht auslösen (vgl. BGH NJW 1962, 2347, 2348) [BGH 20.09.1962 - III ZR 98/60] .
- BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68
Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung
Auszug aus BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Dabei kann offen bleiben, ob diese Genehmigung einen Rechtssetzungsakt darstellt, der zu einer Haftung wegen "legislativen Unrechts" führen könnte (vgl. dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 29. März 1971 - III ZR 110/68).
- BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58
Schätzung entgangenen Gewinns
Auszug aus BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Dem Schuldner steht aber in diesem Fall der Gegenbeweis offen, daß der nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit zu erwartende Gewinn (§ 252 Satz 2 BGB) aus irgendwelchen anderen Gründen nicht erzielt worden wäre (BGHZ 29, 393, 398) [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58] . - BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60
Rezeptsammelstelle
Auszug aus BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Dies scheitert indessen an dem von dem erkennenden Senat in ständiger Praxis anerkannten Grundsatz, daß der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nur das Recht auf Fortsetzung des Betriebes auf Grund der schon getroffenen betrieblichen Veranstaltung zum Inhalt hat; es muß ein Eingriff in bereits vorhandene konkrete Werte vorliegen (vgl. BGHZ 34, 188, 190 [BGH 23.01.1961 - III ZR 8/60] ; BGH NJW 1962, 2347, 2348 [BGH 20.09.1962 - III ZR 98/60] ;… Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Auflage, S. 101). - BGH, 29.04.1963 - III ZR 6/62
Auszug aus BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 30, 19, 22 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] m.w.N.; BGH NJW 1963, 1453; BGH LM zu GaststättenG Nr. 2).
- BGH, 29.05.1972 - III ZR 119/70
Genehmigung zum Betrieb des Automaten "Bingo Royal" - Rechtswidrige Vorenthaltung …
Insoweit ist auch der vom Senat entwickelte Grundsatz zu beachten, daß die rechtswidrige Vorenthaltung einer für die gewerbliche Betätigung erforderlichen behördlichen Zulassung für sich allein keinen zur Entschädigung verpflichtenden Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellt, und dies selbst dann, wenn auf die Erteilung der Zulassung ein Rechtsanspruch besteht (BGH NJW 1962, 2347, 2348 [BGH 20.09.1962 - III ZR 98/60] = LM Art. 14 GG (Bb) Nr. 30; Urteil des Senats vom 10. Mai 1971 - III ZR 205/69).
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