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| BGH, 24.06.1958 - III ZR 217/56 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51
Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …
Auszug aus BGH, 24.06.1958 - III ZR 217/56
Zwar steht infolge der Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils die Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 25. März 1955 auch für das Zivilgericht fest, aber das Gericht war bei der Beurteilung der Schuldfrage frei (BGHZ 9, 329; 30, 379). - BGH, 28.06.1954 - III ZR 118/53
Ansprüche nach Aufhebung der Beorderungsverfügung
Auszug aus BGH, 24.06.1958 - III ZR 217/56
Ein solcher eingerichteter Betrieb liegt erst dann vor, wenn schon ein planmäßiges Wirtschaften auf Grund einer vorhandenen Organisation erfolgt, oder der Einsatz der erforderlichen persönlichen Tätigkeit und sachlichen Mittel so weit vorbereitet ist, daß mit Erteilung der Erlaubnis sofort mit dem Betrieb begonnen werden kann (BGH III ZB 113/55 vom 20. Dezember 1956 = III Nr. 56 zu Art. 1499; III ZB 137/55 vom 18. Februar 1957; vgl. auch III ZR 118/53 vom 28. Juni 1954 und III ZR 178/55 vom 24. September 1956).
- BGH, 16.03.1959 - III ZR 13/58
Rechtsmittel
Denn ein "eingerichteter Gewerbebetrieb" liegt vor, wenn ein planmäßiges Wirtschaften auf Grund einer vorhandenen Organisation erfolgt, oder der Einsatz der erforderlichen sachlichen Mittel und persönlichen Tätigkeit so weit vorbereitet ist, daß mit dem Betrieb jederzeit begonnen werden kann, oder der Betrieb bereits so eingerichtet worden ist, daß er ohne den Eingriff unbeschränkt ausgeübt werden könnte (vgl. Urteile des Senats vom 20. Dezember 1956 III ZR 113/55 = ML Nr. 56 zu Art. 14 GG, vom 24. September 1956 III ZR 178/55 S. 23 und vom 24. Juni 1958 III ZR 217/56 mit weiteren Nachweisen).
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