Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1952 - III ZR 219/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
"Widerruf" eines Beamtenverhältnisses im Nachkriegsdeutschland durch Zustellung einer Entlassungsverfügung der Militärregierung - Aufforderung zur Abgabe einer Verzichtserklärung - Verhinderung an der Dienstausübung wegen Einberufung zur Wehrmacht - Anspruch eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 6, 161
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - III ZR 219/51
Da hiernach schon nach dem Inhalt der Äusserungen der Beklagten ein Widerruf nicht vorliegt, kann dahingestellt bleiben, ob die zur Rechtswirksamkeit eines Widerrufs erforderlichen Voraussetzungen der formgerechten Zustellung (vgl. § 163 DBG, § 19 RDStO; BGHZ 2, 198 [204]; 3, 1 [30-34]) gegeben sind. - BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - III ZR 219/51
Dieser Entlassungsbefehl hat nur zu einer auf politischen Erwägungen beruhenden, vorläufigen Suspension des Beamtenverhältnisses geführt (Urteile des Senats vom 10. Mai 1951 - III ZR 184/50 - abgedruckt BGHZ 2, 117 [120-122]; vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51). - BGH, 21.02.1952 - III ZR 67/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.05.1952 - III ZR 219/51
Dieser Entlassungsbefehl hat nur zu einer auf politischen Erwägungen beruhenden, vorläufigen Suspension des Beamtenverhältnisses geführt (Urteile des Senats vom 10. Mai 1951 - III ZR 184/50 - abgedruckt BGHZ 2, 117 [120-122]; vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51).
- BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Rechtsweg für Beamtenansprüche
Nach der ständigen, bisher allerdings nur für den Bereich der britischen Besatzungszone entwickelten Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile des Senats in BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156 sowie vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51 - und vom 15. Mai 1952 - III ZR 219/51 - in LM Nr. 1 und 2 zu § 50 DBG) und nach der nunmehr als herrschend zu bezeichnenden Rechtslehre (…vgl. Anders, Gesetz zu Art. 131 GrundG 2. Aufl. Vorbem Ziff 2 zu Kap II) bedeutet jedoch eine solche Entfernung aus den Amt aus politischen Gründen nicht das Erlöschen des Beamtenverhältnisses selbst, sondern nur seine Suspendierung, jedenfalls sofern der betroffene Beamte in die Gruppe der Mitläufer und Entlasteten eingestuft wurde. - BGH, 24.10.1955 - III ZR 57/54
Oberste Dienstbehörde bei Ressortwechsel
Zwar ist die Erste Sparverordnung an sich auch auf Widerrufsbeamte anwendbar; sie räumt ihnen indessen nicht Versorgungsrechte ein, die ihnen begrifflich nicht zustehen (BGHZ 6, 161). - BVerwG, 30.05.1963 - II C 162.60 Diese Darlegungen lassen ebenfalls Verstöße gegen die Denkgesetze, allgemeinen Erfahrungssätze, Auslegungsregeln oder andere revisible Mängel nicht erkennen; sie gehen zutreffend und in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 6, 161) davon aus, daß es insoweit in erster Linie auf den Inhalt der behördlichen Erklärung ankommt.
- BVerwG, 24.01.1963 - II C 162.60 Die Revision verkennt, daß es für die Frage, ob eine Suspension oder die rechtliche Beendigung des Beamtenverhältnisses vorliegt, zunächst und in erster Linie auf den Inhalt der behördlichen Erklärung ankommt und daß nur dann, wenn ein eindeutiger Inhalt der Erklärung nicht festgestellt worden kann - was insbesondere bei Beamtenverhältnissen in Betracht kommt, die schon vor dem Zusammenbruch begründet worden waren -, sich weitere Folgerungen ergeben, insbesondere die Frage stellt, ob die Erklärung als eine bloße Suspendierung gewertet werden kann (vgl. auch des Urteil des Bundesgerichtshofs in BGHZ 6, 161).
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 150/52
Übernahme eines Polizeibeamten
Diese Rechtsstellung hatte er auch nicht durch seine auf Anordnung der Militärregierung erfolgte "Entlassung" verloren, da diese nach der festen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 6, 161) nur als eine Suspendierung, nicht als eine Entlassung anzusehen ist. - BGH, 18.10.1954 - III ZR 74/52
Rechtsmittel
Diese Bestimmung der Ersten Sparverordnung ist als günstigere landesrechtliche Regelung vom Bundesgesetz zu Art. 131 GrundG nach dessen § 63 Abs. 3 Satz 2 unberührt geblieben (vgl. BGHZ 6, 161 [165]). - BGH, 09.12.1957 - III ZR 137/56
Rechtsmittel
Sie ist vielmehr als eine bloße Suspendierung des Beamtenverhältnisses anzusehen (vgl. BGHZ 6, 161).
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