Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen Versäumung der Klageeinlegungsfrist gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschluss - Haftung eines Rechtsanwaltes wegen pflichtwidriger Prozessführung - Bemessung des Schadensersatzes des Mandanten unter ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.06.1962 - III ZR 207/60
Enteignung eines Grundstücks - Begründung von Entschädigungsansprüchen durch …
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Der erkennende Senat hat aber schon in seinem Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 207/60 - (NJW 1962, 1441) hervorgehoben, daß in Zeiten schwankender Preise der Bewertungsstichtag sich nicht nur bei objektiv zu niedriger Entschädigungsfestsetzung, sondern auch dann auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt, wenn die Auszahlung unangemessen verzögert wird.In solchen Fällen können sich mehrere Bewertungsstichtage ergeben (BGH NJW 1962, 1441).
- BGH, 25.09.1958 - III ZR 56/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
In dem am 25. September 1958 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes (III ZR 56/57) ist hierzu ausgeführt, daß der Entschädigungsbeschluß eine ausreichende Rechtsmittelbelehrung enthalte und ordnungsgemäß zugestellt worden sei, und es daher ein Verschulden der Streitverkündeten darstelle, daß die Fristsache in Vergessenheit geraten sei.Unstreitig sei die Einreichung der Klage aber erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist erfolgt und der Streitverkündete habe, wie im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. September 1958 - III ZR 56/57 - ausgesprochen sei, die Fristversäumung zu vertreten, die zur Abweisung der Klage als unzulässig führte.
- BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Bereits in seiner die Qualitätsbemessung von noch als Ackerland genutztem Gelände betreffenden grundlegenden Entscheidung vom 8. November 1962 - III ZR 86/61 - spricht der erkennende Senat im Hinblick auf die Qualitätsbemessung nicht nur von Ackerland, sondern auch von wertvollerem Gelände, und bringt damit zum Ausdruck, daß die für die Qualitätsbemessung maßgeblichen Grundsätze nicht nur für Ackerland, sondern auch für Gelände anderer Qualität zu gelten haben (BGHZ 39, 198, 200) [BGH 08.11.1962 - III ZR 86/61] .
- BGH, 30.06.1958 - III ZR 72/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Daraus hat die Rechtsprechung hergeleitet, daß die dem Betroffenen durch die Fluchtlinie auferlegte Sonderbelastung (Unbekaubarkeit) noch bis in die Geltungszeit des Grundgesetzes fortdauert, obgleich sie auf einen Hoheitsakt (Fluchtlinienfestsetzung) zurückgeht, der noch unter dem früheren Recht ergangen ist; die Rechtsprechung hat daher angenommen, daß die Entschädigung für das Sonderopfer noch dem Recht zu erfolgen hat, unter dessen Geltung sie noch andauert (BGH WM 1958, 1371). - BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64
Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Denn es kann, wie der erkennende Senat bereite in seinem Urteil vom 21. Juni 1965 - III ZR 8/64 - (BGHZ 44, 52, 58) [BGH 21.06.1965 - III ZR 8/64] ausgesprochen hat, für die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Enteignete wertmäßig den richtigen Ausgleich erhält, nicht allein und nicht entscheidend darauf ankommen, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung fällig, also rechtlich erzwingbar (§ 271 Abs. 1 BGB) wurde. - BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
Baulandsache. Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Das folgt aus der "Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung" (BGHZ 31, 244, 252) [BGH 30.11.1959 - III ZR 122/59] , die verfassungsgemäß das gestörte Gleichgewicht der Vermögenslage des Betroffenen wieder herstellen soll. - BGH, 28.11.1963 - III ZR 171/62
Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, in wessen Verantwortungsbereich es fällt, daß die Zahlung unterblieb (BGHZ 38, 104, 109 [BGH 04.10.1962 - III ZR 10/61] ; 40, 312, 316) [BGH 28.11.1963 - III ZR 171/62] . - BGH, 14.11.1963 - III ZR 144/61
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Zutreffend geht das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung in dem angegriffenen Schlußurteil davon aus, wenn, wie vorliegend, ein Schadensersatzanspruch gegenüber einem Rechtsanwalt aus pflichtwidriger Prozeßführung hergeleitet werde, sei bei der Prüfung, welcher Schaden entstanden sei, darauf abzustellen, wie das Gericht im Vorprozeß bei pflichtgemäßem Handeln des Rechtsanwalts nach der Auffassung des jetzt über den Schadensersatzanspruch erkennenden Gerichts richtig hätte entscheiden müssen (BGH NJW 1964, 405). - BGH, 04.10.1962 - III ZR 10/61
Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, in wessen Verantwortungsbereich es fällt, daß die Zahlung unterblieb (BGHZ 38, 104, 109 [BGH 04.10.1962 - III ZR 10/61] ; 40, 312, 316) [BGH 28.11.1963 - III ZR 171/62] . - BGH, 09.06.1960 - III ZR 80/59
Auszug aus BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65
Sofern die Auszahlung der administrativ festgesetzten Entschädigung sich nur wegen eines von den Betroffenen gegen die Enteignung eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens verzögert hat, muß es allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Berechnung der Enteignungsentschädigung so angesehen werden, wie wenn die Auszahlung alsbald nach der Zustellung des Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses erfolgt wäre (BGH WM 1960, 907; MJW 1963, 1925).
- BGH, 12.06.1975 - III ZR 25/73
Entschädigung für die Eigentumsentziehung eines Grundstücks
Ähnliches gilt für die Festsetzung von Fluchtlinien (Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 - III ZR 226/65 - S. 11; s. auch Senatsurteil in WM 1968, 702, 704). - BGH, 02.02.1978 - III ZR 90/76
Bewertung eines teilenteigneten Grundstücks
Sie war die Folge einer verbindlichen Planung, die den Entzug des Grundstückseigentums mit Sicherheit erwarten ließ (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 - III ZR 226/65 S. 11; NJW 1968, 892; WM 1967, 1014). - BGH, 08.12.1977 - III ZR 163/75
Teilenteignung durch Herabstufung von Bau- zu Straßenland; Berechnung der …
So hat der Senat in bestimmten Ausweisungen von Grundstücken in Bebauungsplänen die Vorwirkung einer späteren Enteignung gesehen (Senatsurteile in NJW 1968, 892; WM 1967, 1014); ähnliches gilt für die Festsetzung von Fluchtlinien (Senatsurteil vom 15. Dezember 1966 - III ZR 226/65 S. 11).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".