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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1965 - III ZR 230/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6383
BGH, 08.04.1965 - III ZR 230/63 (https://dejure.org/1965,6383)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1965 - III ZR 230/63 (https://dejure.org/1965,6383)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1965 - III ZR 230/63 (https://dejure.org/1965,6383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Schutzgesetzes - Ausübung öffentlicher Gewalt - Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs - Verfahren bei der Vergabe von Bauleistungen - Pflichten des Auftraggebers bei der Vergabe von Bauleistungen - Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichem und ...

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 764
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1965 - III ZR 230/63
    Würde man der Auffassung folgen, daß die Rechtsbeziehungen zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den Teilnehmern an einer beschränkten Ausschreibung auch insoweit, als es sich um die Berücksichtigung von normativ (und zwar durch öffentlichrechtliche Normen) begünstigten Bewerbern handelt, ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilen seien (vgl. dazu u.a. BVerwGE 14, 65 ff = NJW 1962, 1535 ff), dann würde hier die Haftung des beklagten Landkreises aus dem Gesichtspunkt der Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß (culpa in contrahendo) und möglicherweise aus dem - vom Berufungsgericht herangezogenen - Gesichtspunkt der Schutzgesetzverletzung begründet sein.
  • BGH, 12.10.1956 - VI ZR 51/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1965 - III ZR 230/63
    Bedenken bestehen insoweit auch in folgender Richtung: Wenn die im Teil A der VOB enthaltenen Regeln und Grundsätze für die Vergabe von Bauleistungen auch nicht einseitig auf das Interesse der öffentlichen Auftraggeber abstellen und ihr Zweck sich nicht ausschließlich in der Wahrung des Interesses der öffentlichen Hand erschöpft, vielmehr auch in gewissem Umfang sachlich gerechtfertigtes Interesse der Unternehmer Berücksichtigung finden mag (…vgl. Ingenstau-Korbion Kommentar zur VOB, 2. Aufl., Einl.RdZ, 19), so steht die Wahrung der Einzelinteressen der Unternehmer in den Bestimmungen der VOB doch nicht ausreichend genug im Vordergrunde, um diese Interessenwahrung der Unternehmer als (mit-)bezweckt in dem Sinne annehmen zu können, daß eine Nichtbeachtung der hier interessierenden Regeln die eine Schadensersatzpflicht auslösende Verletzung eines Schutzgesetzes darstelle (im Ergebnis ebenso das Urteil des VI. Senats vom 12. Oktober 1956 VI ZR 51/56;… Ingenstau-Korbion a.a.O.;… Hereth-Naschold, VOB/A, 2. Aufl. EzA O.33).
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 185/80

    Berechtigung zum Schadensersatz bei unkorrekter Vergabe eines Auftrags

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 49, 77, 79; 60, 221, 223 f; BGH NJW 1980, 180; BGH Urteile vom 8. April 1965 - III ZR 230/63 = VersR 1965, 764 und vom 3. März 1966 - III ZR 123/64 = VersR 1966, 630) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.

    In der Rechtsprechung ist Teilnehmern einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Ausschreibung Schadensersatz in Fällen zuerkannt worden, in denen der Bieter entweder das billigste Angebot abgegeben hatte oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem bei der Vergabe bevorzugt zu berücksichtigenden Personenkreis gehörte, dennoch den Zuschlag nicht erhalten hatte (vgl. die oben genannten Urteile BGH VersR 1965, 764 und 1966, 630; ferner OLG Hamm BB 1972, 243; OLG Köln BauR 1977, 343).

  • BGH, 16.11.1967 - III ZR 12/67

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei …

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  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kommt durch eine den Regeln der VOB/A folgende Ausschreibung und die Beteiligung eines Bieters am Ausschreibungsverfahren zwischen den Verhandlungspartnern ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande, das zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche (insbesondere auf Erstattung der Ausschreibungsaufwendungen) begründen kann (BGHZ 49, 77, 79 [BGH 16.11.1967 - III ZR 12/67]; 60, 221, 223 f [BGH 22.02.1973 - VII ZR 119/71]; BGH NJW 1980, 180; NJW 1981, 1673 Nr. 10; vgl. auchSenatsurteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 111/83 = WM 1984, 1340; BGH Urteil vom 8. April 1965 - III ZR 230/63 = VersR 1965, 764 undvom 3. März 1966 - III ZR 123/64 = VersR 1966, 630;… ferner Ingenstau-Korbion, VOB, 10. Aufl., Einl., Rdn. 14/15 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 20.02.1992 - 1 U 139/89
    Denn mit der Vergabe eines Auftrages für Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber wird in der Regel ein ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilendes Rechtsverhältnis in der Form eines gegenseitigen Vertrags begründet (vgl. BGH VersR 1965, 764(765) [BGH 08.04.1965 - III ZR 230/63]).

    und 2.1.1985 nicht auch auf die Materialbestandteile des Angebots hochrechnen durfte, daß also das Angebot der Klägerin das wirtschaftlichste war und daß die bei ihm etwa auftauchenden Bedenken die Übergehung der Klägerin weder geboten noch gerechtfertigt haben (vgl. BGH VersR 1965, 764(765) [BGH 08.04.1965 - III ZR 230/63]).

  • KG, 17.01.2011 - 2 U 4/06

    Überprüfung einer Vergabesperre

    Während früher praktisch allgemein der Schutzgesetzcharakter der Verdingungsordnungen verneint wurde (vgl. BGH VersR 1965, 764 ff (765); BGH ZfBR 1992, 67 ff; auch KG WiB 1996, 39 ff (40) mit insoweit krit. Anmerkung Jasper;… auch noch Hinweise bei Hager in Staudinger, BGB, 13. Bearb. § 823 Rn. G 70;… Wagner in MünchKomm BGB, 5. Aufl., § 823 Rn. 377), geht die vergaberechtliche Literatur nach dem Inkrafttreten des Vergaberechtsänderungsgesetzes am 1. Januar 1999 soweit ersichtlich fast durchgängig davon aus, dass die Vorschriften der Verdingungsordnungen insoweit als Schutzgesetze anzusehen sind, soweit sie bieterschützenden Charakter haben (…vgl. Boesen, Vergaberecht, § 126 Rn. 78; Motzke in Motzke u.a., VOB/A;… Syst V Rn. 288 f;… Kühnen in Kapellmann/Messerschmidt, VOB/A, 3. Aufl., Einl. Rn. 13;… Stockmann in Immenga/Mestmäcker, a.a.O., § 104 Rn. 14;… Kreßner, a.a.O., S. 143).
  • LG Frankfurt/Oder, 14.11.2007 - 13 O 360/07

    Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für …

    Ausgangspunkt des nationalen öffentlichen Vergaberechts ist bei dieser Ausschreibung wegen der Nichtgeltung der §§ 97 ff GWB weiterhin nur die haushaltsrechtliche Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Einhaltung der VOB/A bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen (Ingenstau/Korbion-Vygen, HOAI, Einl. Rn.33, BGH, NJW 1997, 61, 61 zu § 27 GWB a.F.; Leinemann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge, Rn 290 m.w.N.) § 9 VOB/A ist daher kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH VersR 1995, 764; BauR 1994, 236, 238; BGH VersR 1965, 764, Schleswig-Holsteinisches OLG NZBau 2000, 207, 208; OLG Stuttgart, NZBau 2004, 395, 396;… Leinemann, a.a.O., Rn 258).
  • BGH, 03.03.1966 - III ZR 123/64

    Voraussetzungen für ein Handeln von Beamten "in Ausübung eines öffentlichen …

    Der erkennende Senat hat die Frage, ob der hier interessierende Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" oder ausschließlich nach Privatrecht zu beurteilen ist, in seiner einen ähnlich liegenden Fall behandelnden Entscheidung vom 8. April 1965 III ZR 230/63 (= VersR 1965, 764) offen gelassen.
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