Rechtsprechung
| BGH, 22.12.2004 - III ZR 235/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen einer Verpflichtung zur Aufklärung über die Höhe der Innenprovision für den Vertrieb einer Vermögensanlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 § 280
Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage bei unzureichender Aufklärung über die Höhe einer Innenprovision - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gem § 544 ZPO
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 23.03.2004 - 4 U 19/04
- BGH, 22.12.2004 - III ZR 235/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
Auszug aus BGH, 22.12.2004 - III ZR 235/04
Soweit das Berufungsgericht eine Verpflichtung der Beklagten zur Aufklärung über die Höhe der Innenprovision für den Vertrieb der Vermögensanlage verneint hat, ist der von der Beschwerde herausgestellte Widerspruch zu dem - dem Berufungsgericht noch nicht bekannten - Senatsurteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02 - VersR 2004, 601 (für BGHZ 158, 110 vorgesehen) nicht entscheidungserheblich; denn das Berufungsgericht hat in seiner Hilfsbegründung in tatrichterlicher Einzelfallwürdigung die Ursächlichkeit des betreffenden Aufklärungsmangels für die Anlageentscheidung des Klägers verneint. - BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02
Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen …
Auszug aus BGH, 22.12.2004 - III ZR 235/04
Bei dieser Würdigung hat sich das Berufungsgericht im Rahmen der von der Beschwerde genannten Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 1. März 2004 - III ZR 88/02 - ZIP 2004, 1104, 1106 m.w.N.) gehalten, wonach es zwar der Lebenserfahrung entspricht, daß ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich gewesen ist, die darin liegende (tatsächliche) Vermutung jedoch nach Lage des Einzelfalls entkräftet sein kann.
- BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04
Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision
ee) Es entspricht ferner der Lebenserfahrung, daß ein Aufklärungsmangel für die Entscheidung, an dem zuvor gefaßten Anlageentschluß festzuhalten, ursächlich geworden ist (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B.: Senatsurteil vom 17. März 2005 - III ZR 185/04 - Urteilsumdruck S. 10; Senatsbeschluß vom 22. Dezember 2004 - III ZR 235/04 - BGH, Urteil vom 1. März 2004 - II ZR 88/02 - ZIP 2004, 1104, 1106 m.w.N.). - BGH, 17.03.2005 - III ZR 185/04
Beratungspflichten im Rahmen einer Wertpapieranlage
Es entspricht ferner der Lebenserfahrung, daß ein Prospektmangel für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B.: Senatsbeschluß vom 22. Dezember 2004 - III ZR 235/04; BGH, Urteil vom 1. März 2004 - II ZR 88/02 - ZIP 2004, 1104, 1106 m.w.N.). - OLG Hamm, 18.10.2005 - 4 U 92/05
Rechtsmittel und Einwendungen gegen Vollstreckung aus …
Der Senat wies durch Urteil vom 23. März 2004 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Essen zurück, durch das die Klage abgewiesen worden war; der Bundesgerichtshof wies die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 22. Dezember 2004 zurück (18 O 37/02 LG Essen = 4 U 19/04 OLG Hamm = III ZR 235/04).
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