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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,912
BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05 (https://dejure.org/2006,912)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2006 - III ZR 235/05 (https://dejure.org/2006,912)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2006 - III ZR 235/05 (https://dejure.org/2006,912)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (3. Fall)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (3. Fall)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Anspruch auf Provision bei Vermittlung des Mietvertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Provisionsanspruchs eines Wohnungsmaklers; Rechtliche Konsequenzen der Aktivitäten des Vormieters bei der Nachmietersuche für den Leistungsanspruch eines Maklers wegen Wohnungsvermittlung; Voraussetzungen der rechtlichen ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Maklerprovision (1)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsausschluss bei Vermittlung unter Mitwirkung von Dritten

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WoVermittG § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (3. Fall)
    Keine Maklerprovision bei Einschaltung des bisherigen Mieters als Vermittlungsgehilfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WoVermittG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 3
    Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Provision, wenn bisheriger Mieter für Makler tätig wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hilfe vom bisherigen Mieter - kein Provisionsanspruch für Makler

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Provision für Wohnungsvermittler bei Vermittlung der Mietwohnung eines Mitarbeiters

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mitarbeiter des Maklers

  • wgk.eu (Leitsatz und Auszüge)

    Provisionsanspruch: bisheriger Mieter als Erfüllungsgehilfe des Maklers

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Maklerprovision bei Tätigwerden des bisherigen Mieters

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Provisionsanspruchs eines Wohnungsmaklers wegen Interessenkonflikts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter vermietet als Mitarbeiter des Maklers Wohnung selbst: Keine Provision! (IMR 2006, 29)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 729
  • MDR 2006, 860
  • NZM 2006, 386
  • NZM 2008, 19
  • ZMR 2006, 621
  • VersR 2006, 926
  • WM 2006, 1590
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.2003 - III ZR 299/02

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung mit dem Verwalter

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
    a) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Urteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/04 - NJW 2004, 286, 287 [Gehilfe des Wohnungsvermittlers als bisheriger Verwalter der Wohnung] und vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394 [WEG-Verwalter als Wohnungsvermittler]), bezweckt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, allgemein die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben.
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über …

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
    Die Revision, die darauf verweist, dass der Nachweismakler "nur den Kontakt" zwischen den Parteien des späteren Hauptvertrages herzustellen habe, berücksichtigt im Übrigen nicht, dass die vom Makler nachzuweisende Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages einen abschlussbereiten Vermieter voraussetzt (Senatsurteil BGHZ 161, 349, 355 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - III ZR 5/03

    Provisionsanspruch des Wohnungsvermittlers/-verwalters

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
    a) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Urteile vom 2. Oktober 2003 - III ZR 5/04 - NJW 2004, 286, 287 [Gehilfe des Wohnungsvermittlers als bisheriger Verwalter der Wohnung] und vom 13. März 2003 - III ZR 299/02 - NJW 2003, 1393, 1394 [WEG-Verwalter als Wohnungsvermittler]), bezweckt das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, allgemein die Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen zu schützen, die sich häufig aus missbräuchlichen Vertragsgestaltungen oder unlauteren Geschäftsmethoden für sie ergeben.
  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 151/05

    Provisionspflicht einer Wohnungsvermittlung

    Auszug aus BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
    Die Entstehungsgeschichte der Norm verdeutlicht, dass diese Änderung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG eine flankierende Maßnahme zu dem ebenfalls neuen § 4a WoVermittG über die Unwirksamkeit von Abstandszahlungen und vergleichbaren Vereinbarungen darstellen sollte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2006 - III ZR 151/05 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.05.2026 - I ZR 224/25

    Verwalter und Makler: Keine Courtage!

    Durch die so gefasste Bestimmung soll verhindert werden, dass Wohnraumvermittler Entgelte fordern, obwohl eine dem Leitbild des Maklervertrags entsprechende Vermittlungstätigkeit nicht vorliegt oder in Frage gestellt ist (BGH, Urteil vom 9. März 2006 - III ZR 235/05, NJW-RR 2006, 729 [juris Rn. 12]).

    Rn. 24 Ein derartiger institutionalisierter Interessenwiderstreit besteht typischerweise bei einem die Wohnung für den Vermieter verwaltenden und deshalb seinem "Lager" zuzurechnenden Wohnungsvermittler im Verhältnis zum wohnungssuchenden Mietinteressenten (…vgl. BGH, NJW 2003, 1393 [juris Rn. 19]; zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 3 WoVermittG vgl. BGH, NJW-RR 2006, 729 [juris Rn. 13 bis 15]).

    Die mit dem Provisionsausschluss nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 WoVermittG bezweckte Markttransparenz soll einen solchen - für den einen Wohnungsvermittler beauftragenden Wohnungssuchenden oft nicht erkennbaren - Interessenkonflikt zum Schutz des Mieters verhindern (zu § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 3 WoVermittG vgl. BGH, NJW-RR 2006, 729 [juris Rn. 10]).

  • AG München, 29.04.2010 - 282 C 33538/09

    Tätig auf zwei Seiten

    (vgl. Amtsgericht Hamburg, WUM 2009, 243 ff sowie BGH, Urteil vom 9.3.2006, NJW-RR 2006 729 ff).

    (BGH, 3. Zivilsenat, Urteil vom 9.3.2006, Aktenzeichen III ZR 235/05, NJW-RR 2006, 729 ff, BGH, 3. Zivilsenat, Urteil vom 13.3.2003, Aktenzeichen III ZR 299/02, NJW 2003, 1393 ff).

  • AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - 316 C 409/07

    Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus

    Ebenso wie ein Provisionsanspruch ausscheidet, wenn der Mieter oder Vermieter ein Mitarbeiter des Maklers ist (so ausdrücklich BGH, Urt.v. 9.3.2006, NJW-RR 2006, S. 729 [BGH 09.03.2006 - III ZR 235/05] ) oder ein Gehilfe des Maklers die vermittelte Wohnung verwaltet (…so ausdrücklich BGH, Urt.v. 2.10.2003, NJW 2004, S. 286, 287 [BGH 02.10.2003 - III ZR 5/03] ).

    Außerdem soll die Markttransparenz auf dem Gebiet der Wohnungsvermittlung verhindern, dass Wohnungsvermittler Entgelte fordern, obwohl eine echte Vermittlungstätigkeit nicht vorliegt (BGH, Urt.v. 9.3.2006, a.a.O.).

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