(1) 1Eine Vereinbarung, die den Wohnungssuchenden oder für ihn einen Dritten verpflichtet, ein Entgelt dafür zu leisten, daß der bisherige Mieter die gemieteten Wohnräume räumt, ist unwirksam. 2Die Erstattung von Kosten, die dem bisherigen Mieter nachweislich für den Umzug entstehen, ist davon ausgenommen.
(2) 1Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß der Mietvertrag zustande kommt. 2Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.
Vorschrift eingefügt durch das Vierte Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Viertes Mietrechtsänderungsgesetz) vom 21.07.1993
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.1993 | Viertes Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Viertes Mietrechtsänderungsgesetz) | 21.07.1993 |
Rechtsprechung zu § 4a WoVermittG
24 Entscheidungen zu § 4a WoVermittG in unserer Datenbank:
- BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96
Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung
- OLG Dresden, 02.04.1996 - 16 U 1840/95
Wirksamkeit einer Vereinbarung über Zahlung einer Abstandszahlung Zug um Zug ...
- OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 14 U 117/96
- KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
Kaufvertrag zwischen Vor- und Nachmieter: Kaufpreis für Wohnungseinrichtung in ...
- BGH, 09.03.2006 - III ZR 151/05
Provisionspflicht einer Wohnungsvermittlung
- OLG Köln, 23.06.2000 - 19 U 137/99
Teilunwirksamkeit einer Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Nachfolgemieter
- OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 43/00
Kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert vom Vormieter übernommener ...
- BGH, 09.03.2006 - III ZR 235/05
Anspruch des Wohnungsvermittlers auf Provision
- KG, 22.01.2001 - 12 U 5939/99
Vereinbarung eines überhöhten Mietzinses für Gewerberäume
- AG München, 12.12.2017 - 414 C 11528/17
Doch keine Ablöse
Querverweise
Auf § 4a WoVermittG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 4a WoVermittG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsgeschäfte
- Willenserklärung
- § 138 (Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher) (zu § 4a II 2)