Rechtsprechung
AG München, 12.12.2017 - 414 C 11528/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 157, § 158 Abs. 1, § 162 Abs. 1
Erfolglose Klage eines Wohnungsmieters aus Ablösevertrag über Einrichtungsgegenstände - rewis.io
Erfolglose Klage eines Wohnungsmieters aus Ablösevertrag über Einrichtungsgegenstände
- mietrechtsiegen.de
Mietvertrag - Abstandszahlung für Küche
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ablösevertrag nur wirksam bei Zustandekommen eines Mietvertrags: Mutter ist nicht Sohn!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Doch keine Ablöse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Ablösezahlung bei Unterzeichnung des Mietvertrages
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ablösezahlung bei Mietvertragsunterzeichnung durch Dritten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Küchenübernahme: Keine Ablösezahlung bei Mietvertragsunterzeichnung durch Dritten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bedingungen einer Ablösezahlung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Ablöse für die Küche - Nachmieter nützt gerissen die wesentliche Klausel im Ablösevertrag und zahlt nichts
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch aus Ablösevertrag, wenn der potentielle Nachmieter die Wohnung nur faktisch nutzt
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Abstandszahlung: Wenn es auf den vertraglichen Mieter ankommt
Papierfundstellen
- ZMR 2018, 773