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https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ WoVermittG (https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ WoVermittG
__paste_bez__ __paste_norm__ Wohnungsvermittlungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/WoVermittG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Wohnungsvermittlungsgesetz
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Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 7

Die Vorschriften des § 3 Abs. 1 und des § 6 gelten nur, soweit der Wohnungsvermittler die in § 1 Abs. 1 bezeichnete Tätigkeit gewerbsmäßig ausübt.

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Rechtsprechung zu § 7 WoVermittG

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