Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52
- BGH, 04.02.1955 - III ZR 235/52
Papierfundstellen
- NJW 1955, 670 (Ls.)
- DVBl 1955, 573
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52
Dabei verkennt das Berufungsgericht aber, daß, wie der Senat (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [28 ff] und in ständiger Rechtsprechung) entschieden hat, in der Zeit nach dem Zusammenbruch ein Dienstverhältnis jedenfalls als Widerrufsbeamter auch ohne Einhaltung der Form des § 27 DBG begründet werden konnte, wenn einem verdrängten Beamten durch die zuständige Behörde eine nur von Beamten ausübbare Tätigkeit unter schriftlicher Verleihung einer Amtsbezeichnung und Einweisung in eine Planstelle übertragen wurde.Es kann deshalb mangels besonderer Anhaltspunkte im Einzelfall auch nur angenommen werden, daß ein vorläufiges, erforderlichenfalls lösbares Verhältnis, mithin ein Verhältnis als Beamter auf Widerruf geschaffen werden sollte (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [29] 10, 62 [67]).
Deshalb kann von einer Versetzung als Lebenszeitbeamter auch immer nur dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Beamten von der aufnehmenden Stelle ausdrücklich oder sonst erkennbar eröffnet worden ist, daß ihm eine neue Planstelle auf Lebenszeit übertragen werden soll (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [25 f]; 10, 62 [69]).
- BGH, 21.05.1953 - III ZR 215/52
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52
Deshalb kann von einer Versetzung als Lebenszeitbeamter auch immer nur dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Beamten von der aufnehmenden Stelle ausdrücklich oder sonst erkennbar eröffnet worden ist, daß ihm eine neue Planstelle auf Lebenszeit übertragen werden soll (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [25 f]; 10, 62 [69]). - BGH, 21.06.1951 - III ZR 56/50
Verdrängter Beamter. Pensionierung
Auszug aus BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52
Selbst wenn es an diesem "Einvernehmen" gefehlt haben sollte, so würde es sich insoweit nur um einen innerdienstlichen Mangel handeln, der, wie der Senat bereits entschieden hat (BGHZ 2, 315 [BGH 21.06.1951 - III ZR 56/50] [319], ebenso OLG Oldenburg in DVBl. 51, 19 ff mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schack), keine Nichtigkeit der Ernennung bewirken würde.
- BGH, 21.11.1957 - III ZR 141/56
Rechtsmittel
In der Sache selbst hat das Berufungsgericht unter Bezug auf das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1954 in der einen gleichen Fall betreffenden Sache III ZR 235/52 angenommen, daß der Kläger durch die ihm zugegangene schriftliche Erklärung, daß er "endgültig übernommen" werde, Lebenszeitbeamter des beklagten Landes geworden sei, und hat ihm deshalb gemäß §§ 12, 17, 18, 32, 2 der 2. NdsVO über Maßnahmen auf dem Gebiete des Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrechts vom 15. März 1949 (GVBl S. 57) das beanspruchte Wartegeld zugesprochen.Die Revision meint unter Berufung auf entsprechende Stimmen in der Literatur (vgl. Ule in DVBl 1955 S. 573 f; Otto in Zeitschrift für Beamtenrecht 1955 S. 195 ff), daß die genannte Auffassung des Senats weder mit dem Wortlaut noch mit dem Sinn und Zweck des § 28 Abs. 1 BBG vereinbar sei.
- BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Zwar ist das Fehlen der Worte "unter Berufung in das Beamtenverhältnis" (§ 27 DBG) geradeso wie das Fehlen der Worte "auf Lebenszeit" (§ 28 DBG) in der Ernennungsurkunde unschädlich, wenn aus der Urkunde in eindeutiger und jeden Zweifel ausschließenden Weise der Wille der Anstellungsbehörde zu entnehmen ist, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder sogar auf Lebenszeit zu begründen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1954 - III ZR 235/52). - BDH, 15.05.1956 - I D 5/55
Rechtsmittel
Allerdings händigte sie ihm keine den Erfordernissen: der §§ 27, 28 DBG (§ 6 BBG) entsprechende Urkunde aus, weder bei seiner widerruflichen Wiedereinstellung noch bei dem Verzicht auf den Widerruf, Das war in den Übergangsjahren 1947 und 1948 nach feststehender Rechtsprechung (BGH-Urteil vom 9. Dezember 1954 - III ZR 235/52 - NJW 1955 S 670 -undUrteil vom 10. Februar 1955 - III ZR 123/5 3 - NJW 1955 S 707 -) aber auch nicht erforderlich. - BGH, 07.02.1955 - III ZR 52/54
Rechtsmittel
Von der Begründung eines lebenslänglichen Dienstverhältnisses kann unter den damals obwaltenden Umständen nur gesprochen werden, wenn dem betreffenden Beamten von der übernehmenden Stelle ausdrücklich oder erkennbar eröffnet worden ist, es solle ihm eine neue Planstelle auf Lebenszeit übertragen werden (BGHZ 3, 1 [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50] [25 f]; 10, 62 [69]; Urteil vom 9. Dezember 1954 - III ZR 235/52). - BGH, 25.04.1955 - III ZR 34/54
Rechtsmittel
Abgesehen davon konnte ein Beamtenverhältnis auch dann, wenn die Formen des § 27 DBG nicht gewahrt zu sein brauchten, wirksam nur begründet werden, wenn die Massnahmen, in denen die Begründung des Beamtenverhältnisses zu erblicken waren, von der dafür zuständigen Stelle getroffen wurden (vgl. S. 5 des zur Veröffentlichung bestimmten Urteils des Senats vom 9. Dezember 1954 - III ZR 235/52 -).
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| BGH, 04.02.1955 - III ZR 235/52 |
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- BGH, 09.12.1954 - III ZR 235/52
- BGH, 04.02.1955 - III ZR 235/52
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