Rechtsprechung
| BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 17, 96
- NJW 1955, 945
- DVBl 1955, 570
- DB 1955, 430
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Auch der Grosse Senat des BGH (BGHZ 6, 270 [291]) stellt darauf ab, ob "das Verhalten der Behörde in seiner tatsächlichen Wirkung für den betroffenen Eigentümer zu einem Schaden führt, der für ihn ein besonderes Opfer darstellt". - RG, 11.04.1933 - III 187/32
1. Ist nach § 1 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der …
Auszug aus BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 28, 275 [277]; 126, 356 [360]; 140, 276 [288]), dass die Baupolizei zu der ablehnenden Bescheidung eines Baugesuches auch dann befugt ist, wenn das Verfahren über die Festsetzung der Baufluchtlinie noch nicht offengelegt ist, weil die Baupolizeibehörde auch dann in öffentlichem Interesse handelt, wenn sie nur im Hinblick auf eine für die Zukunft in Aussicht genommene Fluchtlinie zu deren Sicherung vorsorglich die Baugenehmigung versagt; in diesem Fall tritt eine Entschädigungspflicht wegen Aufopferung nach § 75 Einl ALR ein. - BGH, 26.11.1954 - IV ZB 47/54
Beschwerde eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen
Auszug aus BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Aus den gleichen Erwägungen spielt hier auch das Problem einer zeitweiligen Bausperre, wie sie in BGHZ 15, 262 als Maßnahme zur.
- RG, 21.04.1941 - V 103/40
1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von …
Auszug aus BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Enteignungs- und Aufopferungsansprüche bestehen nach RGZ 167, 14 [25] nicht nur bei rechtlicher, sondern auch bei nur tatsächlicher Einwirkung. - RG, 08.07.1891 - V 98/91
Bebauungsplan.
Auszug aus BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 28, 275 [277]; 126, 356 [360]; 140, 276 [288]), dass die Baupolizei zu der ablehnenden Bescheidung eines Baugesuches auch dann befugt ist, wenn das Verfahren über die Festsetzung der Baufluchtlinie noch nicht offengelegt ist, weil die Baupolizeibehörde auch dann in öffentlichem Interesse handelt, wenn sie nur im Hinblick auf eine für die Zukunft in Aussicht genommene Fluchtlinie zu deren Sicherung vorsorglich die Baugenehmigung versagt; in diesem Fall tritt eine Entschädigungspflicht wegen Aufopferung nach § 75 Einl ALR ein. - RG, 06.12.1929 - III 27/29
Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten haftet eine preußische Stadtgemeinde dem …
Auszug aus BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Es ist zwar in der Rechtsprechung anerkannt (RGZ 28, 275 [277]; 126, 356 [360]; 140, 276 [288]), dass die Baupolizei zu der ablehnenden Bescheidung eines Baugesuches auch dann befugt ist, wenn das Verfahren über die Festsetzung der Baufluchtlinie noch nicht offengelegt ist, weil die Baupolizeibehörde auch dann in öffentlichem Interesse handelt, wenn sie nur im Hinblick auf eine für die Zukunft in Aussicht genommene Fluchtlinie zu deren Sicherung vorsorglich die Baugenehmigung versagt; in diesem Fall tritt eine Entschädigungspflicht wegen Aufopferung nach § 75 Einl ALR ein.
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Denn im Enteignungsrecht ist entscheidend auf die wirtschaftliche Bedeutung von Maßnahmen abzustellen; bereits die tatsächliche Einwirkung genügt (BGHZ 6, 270 [291]; 17, 96 [101]), um eine Enteignung zu begründen. - BGH, 24.02.1958 - III ZR 152/56
Rechtsmittel
Rn. 9 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geht das Landgericht davon aus, daß Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen nur verlangt werden kann, wenn das Verhalten einer Behörde in seiner rechtlichen oder tatsächlichen Wirkung für den betroffenen Eigentümer zu Vermögenseinbußen führte die für den Eigentümer unter Verletzung des Gleichheitssatzes ein besonderes Opfer darstellen; ferner daß unter dem "Verhalten" einer Behörde nur ein solches zu verstehen ist, das entweder unmittelbar in das Eigentum eingreift oder die Nutzung und Verwertung des Eigentums rechtswidrig behindert (BGHZ 6, 270, 291; 17, 96, 101/102 = LM Nr. 41 zu Art. 14 GG mit Anm.).Wenn auch der Bundesgerichtshof in BGHZ 17, 96 eine rechtliche Hinderung des Eigentümers in der Nutzung und Verwertung hinsichtlich eines vorhandenen Bauwerks durch die nur "vorbereitenden Baupläne" verneint habe, so gelte dies nicht für unbebaute oder ehemals bebaut gewesene Grundstücke, die wiederaufgebaut werden sollen.
Rn. 18 Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 10. Dezember 1957 in der Sache Berlin./. M. - III ZR 160/56 - S. 6/7 im Anschluß an seine Entscheidung in BGHZ 17, 96 bereits ausgeführt hat, kann die erstmalige Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans allein, auch soweit er sich auf unbebaute oder ehemals bebaut gewesene Grundstücke bezieht, noch nicht als Enteignungstatbestand gewertet werden.
- BGH, 10.12.1957 - III ZR 160/56
Rechtsmittel
Darin, daß das den Grundbesitz des Klägers einschließende Gebiet durch die Änderung des Flächennutzungsplanes in ein reines Wohngebiet umklassifiziert worden ist, sieht das Berufungsgericht im Anschluß an die Entscheidung des jetzt erkennenden Senats vom 28. März 1955 in BGHZ 17, 96 nicht einen die Beklagte zur Zahlung einer Enteignungsentschädigung verpflichtenden Tatbestand, weil dieser Plan als eine nach dem Planungsgesetz rein vorbereitende Bauleitmaßnahme den Eigentümer weder rechtlich noch in einer rechtserheblichen Weise tatsächlich behindere.Als Folge davon steht dem Kläger ein Entschädigungsanspruch aus Enteignung oder aus enteignungsgleichem Eingriff zu, der ebenso wie ein Aufopferungsanspruch auch durch ein rein tatsächliches Verhalten der Behörde ausgelöst werden kann (BGHZ 6, 270, 291 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 17, 96, 101) [BGH 28.03.1955 - III ZR 24/54] .
- BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57
Enteignungsentschädigung und Grundstücksqualität
Die ersten Planungsmaßnahmen trugen jedoch, solange sie lediglich vorbereitende unverbindliche Vorplanungen waren, angesichts dessen, daß sie die von den Planungen betroffenen Grundeigentümer noch in keiner Weise an der Nutzung und Verwertung ihrer Grundstücke hinderten, noch keinen enteignenden Charakter (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 17, 96 ff). - BGH, 20.12.1956 - III ZR 82/55
Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk
Die von der Revisionserwiderung angezogene Entscheidung des Senats in BGHZ 17, 96 steht dem nicht entgegen, da sie einen völlig anderen Fall betrifft. - BGH, 24.04.1958 - III ZR 222/56
Rechtsmittel
Dann könnten selbständige Ansprüche auf Entschädigung für die Zeit bis zur Enteignung des Grundstückes entstanden sein (vgl. hierzu BGHZ 17, 96, 100;… Urt. v. 9. Dezember 1957 - III ZR 150/56 - S. 13; vom 10. Dezember 1957 - III ZR 160/56 - S. 10 ff).Rn. 21 Daß Bauverbote, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ergangen sind, enteignungsgleiche Eingriffe darstellen können, hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen (BGHZ 17, 96, 100; 19, 1).
- BGH, 25.06.1957 - III ZR 24/56
Rechtsmittel
Diese tatsächlichen Beeinträchtigungen der Verwertungsmöglichkeit der betroffenen Grundstücke infolge der vorbereitenden Planungen einer Stadt sind noch keine Enteignungsmaßnahmen, weil die öffentliche Hand dabei nicht unmittelbar in das Eigentum eingreift (BGHZ 17, 96).Eine schon vor Offenlegung der Fluchtlinie durch die Polizei verhängte Bausperre zur Sicherung einer beabsichtigten Fluchtlinie kann ebenfalls eine entschädigungspflichtige Enteignung sein (RGZ 126, 356; BGHZ 17, 96/100).
- BGH, 19.06.1972 - III ZR 106/70
Entschädigung bei vorübergehender Bausperre
In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, daß eine solche faktische Bausperre einen enteignenden Eingriff bilden kann (BGHZ 17, 96, 101 [BGH 28.03.1955 - III ZR 24/54] ; 30, 338, 350 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] ; LM GG Art. 14 Nr. 71; WM 1958, 847; NJW 1959, 1775; Urteil vom 10. Januar 1972 - III ZR 61/68 - S. 12). - BGH, 28.04.1969 - III ZR 189/66
Aufrechterhaltung von zum Erwerb des Grundstücks berechtigenden Rechten - …
Im ganzen handelte es sich bei allem, was - nach dem bisherigen Erörterungsstand - vor der vorzeitigen Besitzeinweisung oder Enteignung geschah, nur um Erwägungen über demnächst zu treffende Einwirkungen, nicht um die Durchführung solcher Einwirkungen auf die enteigneten Grundstücke (vgl. BGHZ 17, 96, 102) [BGH 28.03.1955 - III ZR 24/54], die von alledem nur mittelbar betroffen werden konnten. - BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60 Es jst nicht richtig, daß nur Rechtsstellungen "absoluter Art" eines Eigentumeschutzes fähig seien; vielmehr ist unter Hinweis auf die Rechtsprechung (LM zu GG Art- 14 Cf Nr. 17; BGHZ 17, 96;… vgl- auch die Nachweise bei Kroner aaO S. 29) bereits ausgeführt worden, daß auch die auf schuldrechtlichen Titeln beruhenden, vorüber gehenden Nutzungsrechte und Rechtsstellungen enteignungs fähig sind" Ebenso hat der erkennende Senat in dem Ur teil vom 25- November 1957 - III ZR 86/56 - bereits entschieden, daß die Pflicht der Behörden zu "konsequentem Verhalten" eine schutzfähige Rechtsstellung für den Bürger begründen kann, dann nämlich, wenn er im Vertrauen auf eine gegebene Zusage oder auf den Bestand der ursprünglichen Maßnahmen Aufwendungen gemacht und sich so eine schutzwürdige Rechtsposition geschaffen hat.
- BGH, 27.06.1968 - III ZR 93/65
Versagung einer Zustimmung zur Erteilung der Bodenverkehrsgenehmigung - …
- BGH, 28.10.1957 - III ZR 74/56
(Aufopferungs-) Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"
- BGH, 27.11.1961 - III ZR 112/60
Schadensersatz auf Grund von Verzögerungen bei der Erteilung einer Baugenehmigung …
- BGH, 13.12.1962 - III ZR 164/61
- BGH, 28.02.1957 - III ZR 176/55
Rechtsmittel
- BGH, 10.01.1972 - III ZR 61/68
- BGH, 14.06.1962 - III ZR 52/61
Eröffnung des Zivilrechtswegs - Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudes - …
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 114/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1973 - III ZR 35/71
Zeitpunkt der Bemessung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück - …
- BGH, 30.04.1959 - III ZR 24/58
Rechtsmittel
- BGH, 03.10.1969 - V ZR 128/66
Anspruch auf Rückauflassung und Herausgabe eines Grundstücks wegen Nichteintritts …
- BGH, 28.04.1969 - III ZR 188/66
Enteignung eines Grundstücks - Herabsetzung einer Entschädigung - Entziehung von …
- BGH, 28.04.1969 - III ZR 187/66
Enteignung von Grundeigentum für Zwecke der Verteidigung - Entwertung eines …
- BGH, 08.02.1965 - III ZR 147/63
Anwendung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Hinblick auf die Entschädigung für vor …
- BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Einbeziehung eines Grundstücks in die nur vorbereitende Bauleitplanung als …
- BGH, 28.04.1958 - III ZR 41/57
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1955 - III ZR 222/53
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".