Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erteilung der Erlaubnis zur Entnahme von Baumaterial eines zerbombten Hauses als Amtspflichtverletzung - Voraussetzungen für das Vorliegen von behördlichem Verschulden - Fehlen der polizeilichen Aufsicht als behördliches Verschulden - Voraussetzungen an die Entnahme von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 8, 256
- NJW 1953, 461
- MDR 1953, 226
- DB 1953, 144
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50
Neue Gesetze in Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Ein nach dem Erlass des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz ist jedenfalls auch dann in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen wenn es zwar nicht der Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung dient, wenn aber eine Zurückverweisung erfolgt und die Vorinstanz dieses Gesetz dann ebenfalls berücksichtigen muß (Ausdehnung zu BGHZ 2, 324).Der Senat hat bereits entschieden, daß ein nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenes neues Gesetz in der Revisionsinstanz jedenfalls insoweit zu berücksichtigen ist, als seine Anwendung zur Aufrechterhaltung des Berufungsurteils mit anderer Begründung führt (BGHZ 2, 324).
Es würde also dann der bereits in BGHZ 2, 324 entschiedene Fall vorliegen.
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Es ist, wie der Grosse Senat des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen bereits eingehend und überzeugend dargelegt hat (BGHZ 6, 270 [290]), geboten, auch unrechtmässige Eingriffe der Staatsgewalt in die private Rechtssphäre des einzelnen wie eine Enteignung zu behandeln, wenn sich für den Fall ihrer gesetzlichen Zulässigkeit der Tatbestand einer Enteignung ergibt.Das rechtfertigt aber die entsprechende Anwendung des Art. 153 WeimVerf und zwar nicht nur bei rechtswidrigen schuldlosen Eingriffen (BGHZ 6, 270 ff), sondern auch, wie der Senat bereits entschieden hat, bei rechtswidrigen schuldhaften Eingriffen (BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] ).
- BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50
Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Das rechtfertigt aber die entsprechende Anwendung des Art. 153 WeimVerf und zwar nicht nur bei rechtswidrigen schuldlosen Eingriffen (BGHZ 6, 270 ff), sondern auch, wie der Senat bereits entschieden hat, bei rechtswidrigen schuldhaften Eingriffen (BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] ).Zur Leistung der bei enteignungsgleichem Eingriff geschuldeten Entschädigung ist der Begünstigte verpflichtet (BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] ).
- BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51
Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Dadurch hat sich das Eigentum an den Grundstücken auch auf diese Sachen erstreckt (§ 946 BGB), und der Kläger hat infolge des erlittenen Rechtsverlustes lediglich Bereicherungsansprüche aus § 951 BGB, die im Verhältnis 10: 1 umzuzustellen sind (BGHZ 5, 197; 6, 227) [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51] . - BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51
Kauf nach Probe
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Dadurch hat sich das Eigentum an den Grundstücken auch auf diese Sachen erstreckt (§ 946 BGB), und der Kläger hat infolge des erlittenen Rechtsverlustes lediglich Bereicherungsansprüche aus § 951 BGB, die im Verhältnis 10: 1 umzuzustellen sind (BGHZ 5, 197; 6, 227) [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51] . - BGH, 14.06.1952 - II ZR 280/51
Rücktritt nach § 20 UmstG
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Dadurch hat sich das Eigentum an den Grundstücken auch auf diese Sachen erstreckt (§ 946 BGB), und der Kläger hat infolge des erlittenen Rechtsverlustes lediglich Bereicherungsansprüche aus § 951 BGB, die im Verhältnis 10: 1 umzuzustellen sind (BGHZ 5, 197; 6, 227) [BGH 11.06.1952 - II ZR 277/51] . - BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Die Unterlassung der Bekanntmachung der Inanspruchnahme ist aber ein wesentlicher Formmangel, der die Nichtigkeit des ganzen Verwaltungsaktes zur Folge hat (BGHZ 4, 10 [20] mit Nachweisen). - BGH, 31.01.1952 - III ZR 29/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.12.1952 - III ZR 241/51
Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 31. Dezember 1952 - III ZR 29/50 - (LM Nr. 4 zu § 23 RLG) entschieden hat, kann eine Verfügung, die die geforderte Leistung nicht nach allen wesentlichen Merkmalen fest umgrenzt, keine Verpflichtung zur Leistung schaffen und ist nichtig.
- BGH, 10.07.1958 - III ZR 11/57
Rechtsmittel
Soweit die Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes eingreifen, handelt es sich um ein materielles Erlöschen der bisherigen Ansprüche gegen alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie der Senat bereits in BGHZ 8, 256 [259/260] zum Ausdruck gebracht hat.Das konkrete kriegerische Ereignis, das die Beorderung veranlaßt hat, kann auch ein Bombenangriff sein (vgl. z.B. BGHZ 8, 257 [BGH 22.12.1952 - III ZR 241/51] [260]).
Die Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes stehen Ansprüchen aus Amtshaftung nicht entgegen, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen hat (vgl. BGHZ 8, 256).
- BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54
Rechtsmittel
Geht man aber davon aus, daß die Inanspruchnahme des Landes des Klägers im Jahre 1938 in Anbetracht der damaligen Gefahren- und Notlage des Deutschen Reiches, die freilich die nationalsozialistische Staatsführung bewußt heraufbeschworen hatte, als rechtmäßig anzusehen ist und hoheitsrechtliche Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kläger begründet hat, und daß solche Beziehungen selbst dann entstanden sein könnten, wenn die Inanspruchnahme jeder Rechtsgrundlage entbehrt hätte (vgl. BGHZ 8, 256 [261 oben]), so können diese jedenfalls heute nicht mehr auf das Verhältnis der Parteien bei der Inanspruchnahme der Grundstücke für fiskalische Zwecke wirken. - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58
Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der …
- BGH, 01.04.1954 - III ZR 386/52
Rechtsmittel
Der Senat hat wiederholt die Meinung vertreten, auch bei Inanspruchnahmen nach dem Bergungserlaß seien die Formvorschriften des Reichsleistungsgesetzes zu wahren (III ZR 175/51 vom 25. Juni 1953 S 9 f - insoweit in BGHZ 10, 137 nicht abgedruckt - III ZR 241/51 vom 22. Dezember 1952 S 7 - insoweit in BGHZ 8, 256 nicht abgedruckt - III ZR 182/52 vom 15. Oktober 1953 BGHZ 10, 361).Im Urteil des Senats vom 22. Dezember 1952 (III ZR 241/51 S 7 - insoweit in BGHZ 8, 256 nicht mit abgedruckt -) ist bei der Entnahme von Baumaterial, das aus einem Trümmergrundstück bereits geborgen war, die Unterlassung der Benachrichtigung des Betroffenen von der Inanspruchnahme dann als möglicherweise entschuldbar bezeichnet worden, wenn die Behörde davon ausging, dieser werde von der Entnahme in irgend einer Form Kenntnis erhalten.
Das gilt auch, wenn es sich etwa um nichtige Verwaltungsakte gehandelt hat (BGHZ 8, 256 [260 f]).
- BGH, 13.07.1954 - III ZR 55/53
Rechtsmittel
Der Anwendung des Lastenausgleichsgesetzes steht der Umstand, daß es erst nach der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, nicht entgegen (BGHZ 8, 256; 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]und seither ständige Rechtsprechung des Senats).Daneben ist, wie der Senat (BGHZ 8, 256) bereits entschieden hat, für Ersatzansprüche aus Enteignung oder Aufopferung kein Raum.
Die Anwendbarkeit des Lastenausgleichsgesetzes schließt zwar, wie der Senat (BGHZ 8, 256 und seither in ständiger Rechtsprechung) bereits entschieden hat, einen etwaigen Ersatzanspruch aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus Amtspflichtverletzung, nicht aus.
- BGH, 21.09.1959 - III ZR 109/58
Rechtsmittel
Sie stützt sich auf BGHZ 8, 256, 264 und BGHZ 11, 156, 160. Ihren Ausführungen kann nicht zugestimmt werden:.Auf solcher Grundlage entstandene Schadensersatzansprüche werden durch das Lastenausgleichsgesetz nicht berührt (BGHZ 8, 256, 264).
Der Grund, aus dem der Senat in BGHZ 8, 256 Schadensersatzansprüche aus schuldhafter Amtspflichtverletzung als vom Lastenausgleichsgesetz unberührt angesehen hat, war der, daß es sich bei solchen Schadensersatzansprüchen um bürgerlich-rechtliche Ansprüche handelt, die schon immer aus dem ordentlichen Haushalt der öffentlich-rechtlichen Körperschaften zu bestreiten waren, und daß es nicht Zweck des Lastenausgleichsgesetzes sein kann, die Verantwortlichen zu decken, ihnen die Ersatzpflicht abzunehmen und die ordentlichen Haushaltsmittel zu entlasten.
- BGH, 26.10.1953 - III ZR 16/52
Haftungsausschluß für Kriegssachschäden
Der Senat dazu ( BGHZ 8, 256 [262] ) entschieden, daß zwar Nebensprüchen nach dem Lastenausgleichsgesetz Ersatzansprüche gegen die öffentliche Hand aus Enteignung, enteignungsähnlichen Tatbeständen und Aufopferung, soweit es sich um Kriegssachschäden handelt, nicht geltend gemacht werden können, daß aber Ansprüche gegen die öffentliche Hand aus unerlaubter Handlung durch das Lastenausgleichsgesetz nicht berührt werden.Die frühere Entscheidung des Senats ( BGHZ 8, 256 ) sich dem nicht entgegen, da es sich dort um die Maßnahme einer zivilen Behörde, also nicht um einen unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 KSSchVO fallenden Tatbestand handelt.
- BGH, 30.04.1953 - III ZR 360/52
Rechtsmittel
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 256) entschieden hat, können Entschädigungsansprüche, Aufopferungsansprüche und ähnliche Ansprüche aus solchen Kriegsschäden im Hinblick auf das Lastenausgleichsgesetz nur noch im Rahmen dieses Gesetzes, nicht aber im bürgerlichen Rechtsstreit geltend gemacht werden.Wie der Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 8, 256) entschieden hat, fallen allerdings Ansprüche aus unerlaubter Handlung nicht unter das Lastenausgleichsgesetz.
- BGH, 21.11.1955 - III ZR 105/54
Rechtsmittel
Soweit die Kläger ihren Ersatzanspruch auf die Klagegründe einer Entschädigungspflicht nach Aufopferungs- und Enteignungsgrundsätzen stützen, wofür sich hier insbesondere die Vorschrift des § 26 Abs. 3 RLG als Klagegrund anbietet, halt der Vorderrichter diese Ansprüche deshalb für nicht gegeben, weil die Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 LAG erfüllt seien; neben den Forderungen aus dem LAG könnten aber entsprechend den vom erkennenden Senat in BGHZ 8, 256 entwickelten Grundsätzen Ansprüche aus einem Enteignungstatbestand von den Klägern nicht geltend gemacht werden.Denn die Inanspruchnahme der Ziegel erfolgte nach seiner bedenkenfreien Feststellung unmittelbar im Anschluß an die Beendigung der Kampfhandlungen zu dem Zweck, die durch dieses Kriegsereignis angerichteten Schäden zu beseitigen (vgl. BGHZ 8, 256 [260]; LM Nr. 5 zu § 13 LAG u.a.; auch Urteil des Senats vom 24. März 1955 - III ZR 176/53 S. 5).
- BGH, 27.01.1955 - III ZR 240/53
Rechtsmittel
Das entscheidende Gewicht wird vielmehr auf den Zusammenhang mit "bestimmten Einzelgeschehnissen" (vgl. BGHZ 8, 189) gelegt, trifft diese Voraussetzung zu, dann wird die öffentliche Hand, die ohne die diesbezüglichen Vorschriften des Lastenausgleichs nach den allgemeinen Regeln haften müsste, entlastet und den Betroffenen nur die nach den einheitlichen Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes bemessene Entschädigung gewährt (vgl. BGHZ 8, 262 [BGH 22.12.1952 - III ZR 241/51] ).Das angefochtene Urteil kann aber auch nicht mit der Begründung aufrechterhalten werden, dass dem Kläger ein Amtshaftungsanspruch, der durch das Lastenausgleichsgesetz allerdings nicht berührt werden würde (vgl. BGHZ 8, 256), zuzubilligen wäre.
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
- BGH, 21.06.1954 - III ZR 241/53
Rechtsmittel
- BGH, 18.12.1958 - III ZR 159/57
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 368/51
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 175/51
Amtshaftung. Anderweite Ersatzmöglichkeit
- BFH, 05.05.1970 - II 104/62
Großen Senat des BFH - Änderung der Rechtsauffassung - Rechtliche Beurteilung - …
- BVerwG, 15.12.1960 - III C 238.59
Abtretung von Ansprüchen nach der Kriegssachschädenverordnung und deren …
- BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53
Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung
- BFH, 06.11.1973 - VII R 128/71
Revision - Eröffnung des Finanzrechtsweges - Berücksichtigung - Zeitpunkt der …
- BGH, 07.05.1953 - III ZR 23/52
Rechtsmittel
- BGH, 10.01.1957 - III ZR 170/55
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52
Zugabeverordnung. Kundenzeitschrift
- BGH, 28.09.1953 - III ZR 378/51
Rechtsmittel
- BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
Rechtsmittel
- BGH, 25.06.1962 - III ZR 53/61
Anspruch auf Entschädigung für den Wiederaufbauwert von Bauresten - Entschädigung …
- BGH, 09.05.1957 - III ZR 10/56
Rechtsmittel
- BGH, 01.07.1954 - III ZR 225/51
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1954 - III ZR 358/52
Rechtsmittel
- BGH, 24.11.1958 - III ZR 151/57
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1957 - III ZR 79/56
Rechtsmittel
- BGH, 14.11.1956 - IV ZR 147/56
Rechtsmittel
- BGH, 24.03.1955 - III ZR 176/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.03.1955 - II ZR 111/53
Rechtsmittel
- BGH, 25.03.1954 - III ZR 70/51
Rechtsmittel
- BGH, 13.02.1956 - III ZR 147/54
Rechtsmittel
- BGH, 30.01.1956 - III ZR 263/54
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1954 - III ZR 87/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1954 - III ZR 209/53
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1954 - IV ZR 194/53
Rechtsmittel
- BGH, 01.02.1960 - III ZR 2/59
Rechtsmittel
- BGH, 09.05.1957 - III ZR 17/56
Rechtsmittel
- BGH, 24.03.1955 - III ZR 158/53
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1955 - III ZR 281/54
Rechtsmittel
- BGH, 10.03.1958 - III ZR 185/56
Rechtsmittel
- BGH, 16.05.1955 - III ZR 239/53
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1954 - VI ZR 240/53
Rechtsmittel
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