Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2010 - III ZR 245/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11419
BGH, 24.06.2010 - III ZR 245/09 (https://dejure.org/2010,11419)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2010 - III ZR 245/09 (https://dejure.org/2010,11419)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - III ZR 245/09 (https://dejure.org/2010,11419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - III ZR 245/09
    Rn. 1 Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 6. März 2008 (III ZR 256/06 - juris und BeckRS 2008, 05037) und des in ihm in Bezug genommenen Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass die Beklagte im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts einen - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebenden - bestimmenden Einfluss genommen hat, der ihre Prospektverantwortlichkeit und, da der Prospekt nur unzureichende Hinweise auf ein Totalverlustrisiko enthält, eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Klägerin nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn begründet.

    Ob jemandem bei der Initiierung eines in Frage stehenden Projekts wegen der von ihm wahrgenommenen Schlüsselfunktionen die Stellung eines Hintermannes oder eines - für bestimmte Bereiche des Projekts verantwortlichen - Mitinitiators zukommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die der Tatrichter festzustellen und zu gewichten hat (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06 - aaO S. 1505 Rn. 19).

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 256/06

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - III ZR 245/09
    Rn. 1 Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 6. März 2008 (III ZR 256/06 - juris und BeckRS 2008, 05037) und des in ihm in Bezug genommenen Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (…III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass die Beklagte im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts einen - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebenden - bestimmenden Einfluss genommen hat, der ihre Prospektverantwortlichkeit und, da der Prospekt nur unzureichende Hinweise auf ein Totalverlustrisiko enthält, eine Schadensersatzpflicht gegenüber der Klägerin nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn begründet.
  • OLG München, 10.10.2006 - 13 U 1724/06
    Auszug aus BGH, 24.06.2010 - III ZR 245/09
    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 15. September 2009 - 13 U 1724/06 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 07.01.2022 - 21 U 1037/20

    Anwendbarkeit deutschen Rechts und Prospekthaftung eines Hintermanns bei Anlage …

    Nicht hingegen kommt es darauf grundsätzlich darauf an, ob der Anleger um die Initiatoreneigenschaft der in Anspruch genommenen Person gewusst und ob die Initiatoreneigenschaft bei seiner Anlageentscheidung eine Rolle gespielt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.06.2010, III ZR 245/09 und III ZR 262/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht