Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1988 - III ZR 255/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nachweis des Zeitpunktes der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts - Anfechtung eines Darlehensvertrages wegen arglistiger Täuschung - Annahme eines auffälligen Mißverhältnisses zwischen Vertragszins und marktüblichen Zins
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 08.10.1987 - 5 U 8/87
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 255/87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.1983 - III ZR 105/82
Sicherung von gegenwärtigen Ansprüchen einer Bank gegen einen Kunden - Sachen und …
Auszug aus BGH, 24.11.1988 - III ZR 255/87
Grundsätzlich hat ein Schuldner, der dem Gläubiger mehrere Sicherheiten gestellt hat, im Falle der Übersicherung keinen Anspruch auf Freigabe eines bestimmten Sicherungsgegenstandes; die Auswahl bleibt vielmehr dem Gläubiger überlassen (vgl. Senatsurteil v. 9. Juni 1983 - III ZR 105/82 - NJW 1983, 2701, 2703;… Canaris Bankvertragsrecht 2. Bearb. Rn. 2696).
- BGH, 13.07.1989 - III ZR 201/88
Sittenwidrigkeit - Ratenkredit - Gewerblicher Kredit - Rechtsprechungsgrundsätze
Bei der Prüfung der objektiven Voraussetzungen des wucherähnlichen Kreditgeschäfts ist jedoch kein grundlegender Unterschied zwischen einem reinen Privatkredit und einem gewerblichen Kredit zu machen (vgl. Senat, NJW 1980, 445 = LM § 138 (Bc) BGB Nr. 24; Senat, NJW 1983, 1420 = LM § 22 GenG Nr. 1 = WM 1983, 115;… Senat, BGHRBGBB § 138 I - Sozialwucher 1; Senat, Beschl. v. 24.11.1988 - III ZR 255/87).
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