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| BGH, 26.05.1955 - III ZR 274/53 |
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.1954 - IV ZR 126/53
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Auszug aus BGH, 26.05.1955 - III ZR 274/53
Läßt sich aber - wie hier - eindeutig feststellen, welche Teile der Beiakten der Urteilsfindung zugrunde gelegt worden sind, und ergibt die Bezugnahme keine Ungewißheit über das Parteivorbringen, so kann eine Verletzung des § 313 ZPO, die zur Aufhebung des Urteils führen müßte, nicht angenommen werden (vgl. LM Nr. 1 zu § 25 RLG; Urteil des BGH vom 18. Februar 1954 - IV ZR 126/53 - im Nachschlagewerk des BGH zu § 313 Abs. 2 ZPO).
- BGH, 27.04.1965 - V ZR 245/62
Verkauf zweier Grundstücke nach Tod eines nahen Angehörigen - Rechtsgeschäftliche …
Es ist ihm aber gestattet, Hilfskräfte heranzuziehen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1955, III ZR 274/53, S. 8) und andere Sachverständige zu befragen (RGZ 151, 349, 356;… Wieczorek a.a.O.).
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