Rechtsprechung
| BGH, 21.12.1990 - III ZR 280/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme einer Revision - Amtspflichtverletzung hinsichtlich Erlass eines Bebauungsplanes - Auswirkungen des Unterlassens der Einlegung eines Rechtsmittels hinsichtlich Ansprüche auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 839 Abs. 3 BGB.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 29.06.1989 - 1 U 6099/88
- BGH, 21.12.1990 - III ZR 280/89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 21.12.1990 - III ZR 280/89
Die Revision hat auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 54, 277). - BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82
Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung
Auszug aus BGH, 21.12.1990 - III ZR 280/89
Gegen die Annahme des Berufungsgerichts, Ansprüche auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung oder Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs könnten die Kläger aus dem Erlaß dennoch nicht herleiten, weil sie es vorwerfbar unterlassen hätten, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwehren (§ 839 Abs. 3 BGB; BGHZ 90, 17, 31 ff), wendet die Revision sich ohne Erfolg. - BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …
Auszug aus BGH, 21.12.1990 - III ZR 280/89
Dies war ihnen hier auch zuzumuten, nachdem sie den Bebauungsplan selbst nicht im Wege der Normenkontrolle angefochten haben (vgl. BGHZ 92, 34, 50). - OLG München, 29.06.1989 - 1 U 6099/88
Auszug aus BGH, 21.12.1990 - III ZR 280/89
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 29. Juni 1989 - 1 U 6099/88 - wird nicht angenommen.
- VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 B 20.875
Abweichender Wortlaut in der Bekanntmachung einer Satzung
Die Kläger haben gegen die Ablehnung des beantragten Bauvorbescheids (Verpflichtungs-)Klage erhoben (vgl. BGH, B.v. 21.12.1990 - III ZR 280/89 - juris Rn. 3 für den Fall der möglichen Anfechtung der Baugenehmigung, mit der die Nichtigkeit des ihr zugrundeliegenden Bebauungsplans geltend gemacht wird).Unabhängig davon, dass höchstrichterlich nicht entschieden ist, ob ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO und eine in diesem Verfahren nach § 47 Abs. 6 zu erlassende einstweilige Anordnung als Rechtsmittel im Sinn von § 839 Abs. 3 BGB anzusehen sind (vgl. BGH, B.v. 21.12.1990 a.a.O.), wäre den Klägern damit nicht gedient (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 7.6.2012 - OVG 2 B 18.11 - juris Rn. 44).
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