Rechtsprechung
| BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Schiedsverfahren - Schiedseinrede - Arglist - Vollstreckungstitel
- schiedsgericht.expert
Schiedsverfahren: Schiedseinrede arglistig, wenn Beklagter mittellos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; ZPO § 1027a
Erhebung der Einrede des Schiedsvertrages und Gegeneinrede der Arglist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 102, 199
- NJW 1988, 1215
- ZIP 1988, 603
- MDR 1988, 386
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63
Schiedsvertrag
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
b) Allerdings kann eine Partei einen Schiedsvertrag aus wichtigem Grunde kündigen, wenn sie wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Kostenvorschüsse für das Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr aufbringen kann (BGHZ 41, 104, 107 f.; 51, 79, 82; 55, 344, 350); das gleiche gilt, wenn sie schon bei Vertragsschluß dazu außerstande war, aber erwarten konnte, aus der Durchführung des Hauptvertrages Einnahmen zu erzielen, und wenn bei Vertragsschluß noch ungewiß war, ob es überhaupt zu einem Streit und zur Forderung eines Gebührenvorschusses durch das Schiedsgericht kommen werde (BGHZ 77, 65 [BGH 10.04.1980 - III ZR 47/79]). - BGH, 22.02.1971 - VII ZR 110/69
Schiedswesen-Verfahrensrecht-Vorschußzahlungspflicht im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
b) Allerdings kann eine Partei einen Schiedsvertrag aus wichtigem Grunde kündigen, wenn sie wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Kostenvorschüsse für das Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr aufbringen kann (BGHZ 41, 104, 107 f.; 51, 79, 82; 55, 344, 350); das gleiche gilt, wenn sie schon bei Vertragsschluß dazu außerstande war, aber erwarten konnte, aus der Durchführung des Hauptvertrages Einnahmen zu erzielen, und wenn bei Vertragsschluß noch ungewiß war, ob es überhaupt zu einem Streit und zur Forderung eines Gebührenvorschusses durch das Schiedsgericht kommen werde (BGHZ 77, 65 [BGH 10.04.1980 - III ZR 47/79]). - BGH, 10.04.1980 - III ZR 47/79
Kündigung eines Schiedsvertrages
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
b) Allerdings kann eine Partei einen Schiedsvertrag aus wichtigem Grunde kündigen, wenn sie wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Kostenvorschüsse für das Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr aufbringen kann (BGHZ 41, 104, 107 f.; 51, 79, 82; 55, 344, 350); das gleiche gilt, wenn sie schon bei Vertragsschluß dazu außerstande war, aber erwarten konnte, aus der Durchführung des Hauptvertrages Einnahmen zu erzielen, und wenn bei Vertragsschluß noch ungewiß war, ob es überhaupt zu einem Streit und zur Forderung eines Gebührenvorschusses durch das Schiedsgericht kommen werde (BGHZ 77, 65 [BGH 10.04.1980 - III ZR 47/79]).
- BGH, 24.11.1964 - VI ZR 187/63
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
Diese vereinbarte Zuständigkeit läßt sich nicht dadurch umgehen, daß der Kläger eine Vertragsverletzung seines Partners - zu Recht oder zu Unrecht - als unerlaubte Handlung qualifiziert (BGH Urteil 24. November 1964 - VI ZR 187/63 = NJW 1965, 300). - BGH, 21.11.1968 - VII ZR 77/66
Kündigung eines Schiedsvertrags durch eine verarmte Partei
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
b) Allerdings kann eine Partei einen Schiedsvertrag aus wichtigem Grunde kündigen, wenn sie wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Kostenvorschüsse für das Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr aufbringen kann (BGHZ 41, 104, 107 f.; 51, 79, 82; 55, 344, 350); das gleiche gilt, wenn sie schon bei Vertragsschluß dazu außerstande war, aber erwarten konnte, aus der Durchführung des Hauptvertrages Einnahmen zu erzielen, und wenn bei Vertragsschluß noch ungewiß war, ob es überhaupt zu einem Streit und zur Forderung eines Gebührenvorschusses durch das Schiedsgericht kommen werde (BGHZ 77, 65 [BGH 10.04.1980 - III ZR 47/79]). - BGH, 17.09.1987 - III ZR 218/86
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus BGH, 12.11.1987 - III ZR 29/87
Die Gegenpartei kann eine solche Kündigung des Schiedsvertrages aus diesem Grund zwar dadurch verhindern, daß sie sich bereit erklärt, die Kosten des Schiedsgerichts in vollem Umfang und auch die ihrem Gegner durch die Durchführung des Schiedsverfahrens entstehenden Kosten vorläufig vorzuschießen (Senatsbeschluß vom 17. September 1987 - III ZR 218/86 - BGHR ZPO § 1025 - Kündigung 1).
- BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 344/97
Unmöglichkeit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der …
Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Durchführung des vom Kläger eingeleiteten Schlichtungsverfahrens daran gescheitert ist, daß sich der Beklagte geweigert hat, seinen Anteil an den Gebühren der Steuerberaterkammer zu bezahlen; in diesem Falle steht der Berufung auf die Schlichtungsvereinbarung der Gegeneinwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (Fortführung von BGHZ 102, 199).Im Urteil vom 12. November 1987 (BGHZ 102, 199, 202 f) ist ausgeführt, der Schiedsvertrag verpflichte beide Parteien, bei der Durchführung des Schiedsverfahrens mitzuwirken, insbesondere die üblicherweise von einem Schiedsgericht geforderten Kostenvorschüsse anteilig zu zahlen.
- BGH, 14.09.2000 - III ZR 33/00
Erhebung der Schiedseinrede bei Undurchführbarkeit der Schiedsvereinbarung wegen …
Der Gesetzgeber des Schiedsverfahrens - Neuregelungsgesetzes hat das nach bisherigem Recht im Falle der Undurchführbarkeit des Schiedsvertrages bestehende Kündigungserfordernis (Senatsurteil BGHZ 102, 199, 202 m.w.N.) nicht übernommen.Die Beklagten haben nicht behauptet, daß sie im Interesse der Durchführung des Schiedsverfahrens dem Kläger die auf ihn entfallenden Kosten des Schiedsverfahrens sowie seine notwendigen Anwaltskosten (vgl. hierzu BGHZ 51, 79, 82) vorgestreckt hätten (vgl. Senatsurteile BGHZ 77, 65, 69 und 102, 199, 202 f sowie vom 10. März 1994 - III ZR 60/93 - NJW-RR 1994, 1214, 1215; s. auch BGHZ 55, 344, 353).
- OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98
Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei …
Unter diesen besonderen Umständen steht der Berufung der Beklagten auf die Schiedseinrede der Treuwidrigkeitseinwand aus § 242 BGB (vgl. zu diesem Einwand: BGH v. 12.11.1987 - III ZR 29/87, BGHZ 102, 199 = NJW 1988, 1215 = MDR 1988, 386 = WM 1988, 478; BGH v. 14.9.2000 - III ZR 33/00, NJW 2000, 3720, 3721; vgl. a. BGH v. 18.11.1998 - VIII ZR 344/97, NJW 1999, 647, 648) entgegen.Der Gesetzgeber des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes hat das nach bisherigem Recht im Falle der Undurchführbarkeit des Schiedsvertrags bestehende Kündigungserfordernis (vgl. BGHZ 102, 199, 2002 = NJW 1988, 1215) nicht übernommen.
- BGH, 23.02.2021 - II ZR 184/19
Kommanditgesellschaft: Vorliegen einer rückständigen Einlage im Zeitpunkt des …
Rn. 55 (3) Dass die Klägerin die Beklagte vorgerichtlich vergeblich zur Mitwirkung an der Einholung eines Schiedsgutachtens aufgefordert oder die Beklagte durch ihr vorgerichtliches Verhalten klar zum Ausdruck gebracht hätte, zu einer solchen Mitwirkung, insbesondere zur Zahlung des auf sie entfallenden Vorschussanteils, nicht bereit oder in der Lage zu sein (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. November 1987 - III ZR 29/87, BGHZ 102, 199, 202;… Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl., § 242 Rn. 81 mwN), ist nicht festgestellt und wird auch von der Klägerin mit der Revision nicht substantiiert dargetan. - BGH, 18.06.2014 - III ZB 89/13
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf gerichtliche …
Zwar kann auch ein Schiedsvertrag als Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (vgl. etwa Senat, Urteile vom 12. November 1987 - III ZR 29/87, BGHZ 102, 199, 202 f und vom 10. März 1994 - III ZR 60/93, NJW-RR 1994, 1214, 1215;… Schwab/Walter aaO Kap. 8 Rn. 11;… MüKoZPO/Münch aaO § 1029 Rn. 128 ff). - OLG Saarbrücken, 10.07.2026 - 3 U 39/25 Ferner wäre ihm, da die Schiedsgerichtsklausel nach ganz überwiegender Ansicht alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Beförderung nach CMR erfasst, mithin auch alle außervertraglichen Ansprüche unter Beachtung des Art. 28 CMR (…etwa Jesser-Huß aaO Art. 33 CMR Rn. 5;… Reuschle aaO Art. 33 CMR Rn. 4;… Bahnsen aaO Rn. 8;… Otte aaO Art. 33 CMR Rn. 13, jew. mwN.; vgl. auch BGH, Urt. v. 12.11.1987 - III ZR 29/87, NJW 1988, 1215), die Anrufung eines staatlichen Gerichts auch dort verwehrt, wo er sich gerade nicht auf die ihm aus dem Vertrag erwachsenden Rechte berufen würde.
- BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00
Umfang einer Schiedsvereinbarung
Für die Zuständigkeit des Schiedsgerichts kommt es mithin darauf an, ob die Klage - nach dem behaupteten Sachverhalt, nicht nach der zivilrechtlichen Grundlage des daraus hergeleiteten Anspruchs (Senatsurteil BGHZ 102, 199, 200) - eine Streitigkeit "aus dem Gesellschaftsvertrag" (oder "aus dem Gesellschaftsverhältnis") zum Gegenstand hat. - OLG Brandenburg, 24.04.2024 - 4 U 62/23
Erstattung von Kosten eines Schiedsverfahrens
Der Umstand, dass keine Partei verpflichtet ist, den auf die andere Partei entfallenden Anteil der Kostensicherheit zu übernehmen (BGH…, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 14), ändert nichts daran, dass jede von ihnen auch gegen den Widerstand der anderen Partei die Möglichkeit hat, statt einer Beendigung durch den DIS-Rat eine Entscheidung des Schiedsgerichts über die Beendigung - sei es durch Schiedsspruch gemäß Art. 39 DIS-SchO oder Beendigungsbeschluss gemäß Art. 42.1 oder 42.2 DIS-SchO - einschließlich einer Kostenentscheidung herbeizuführen.Für die Annahme der Undurchführbarkeit eines Schiedsverfahrens kommt es auch nicht darauf an, ob die Unfähigkeit zur Aufbringung des Kostenvorschusses für das Schiedsverfahren auf Seiten des Klägers besteht oder auf Seiten des Beklagten; auch der Beklagte kann einer vor dem staatlichen Gericht erhobenen Klage nicht mit Erfolg die Schiedseinrede entgegenhalten, wenn er den in einem Schiedsverfahren auf ihn entfallenden Kostenanteil nicht aufbringen kann, da dem Kläger in diesem Fall die Arglisteinrede zusteht (BGH, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 11 ff.).
Dazu ist jede Partei eines Schiedsvertrages zwar berechtigt, der anderen Partei gegenüber jedoch - solange keine abweichende Vereinbarung besteht - nicht verpflichtet (BGH…, Urteil vom 22.02.1971 - VII ZR 110/69 - Rn. 31 ff.; BGH, Urteil vom 12.11.1987 - III ZR 29/87 - Rn. 14); diesen Weg zu gehen, ist dem Gegner einer armen Schiedspartei nicht zumutbar.
- OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04
Kündigung einer wirksam vereinbarten Schiedsklausel wegen wirtschaftlichen …
Im Falle der Verarmung einer Partei mit der Folge, dass sich die Durchführung des Schiedsverfahrens praktisch als unmöglich erweist, hat die Rechtsprechung auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Schiedsverfahrensrechts ein Kündigungsrecht für die Parteien entwickelt (BGH, NJW 1980, 2136; NJW 1988, 1215 f.).In diesen war dieser Umstand sämtlich unstreitig (BGH, NJW 1980, 2136 und NJW 2000, 3720, 3721 - der dortige Beklagte hat sich jeweils darauf berufen, sogar schon bei Abschluss der Schiedsabrede vermögenslos gewesen zu sein; NJW 1988, 1215 - jedenfalls im zweiten Rechtszug war wirtschaftliches Unvermögen anzunehmen; der dortige Beklagte berief sich auf eine Pflicht des Klägers, Vorschuss für ihn zu leisten).
- OLG München, 08.02.1991 - 23 U 5723/90 Dabei ist im allgemeinen eine Schiedsklausel großzügig auszulegen (BGH BB 71, 369 f.;… Zöller, a.a.O. RdNr. 53 zu § 1025 ZPO ;… Schwab-Walter Kommentar zur Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl., S. 25;… Wais in Schütze-Tscherning-Wais, Handbuch des Schiedsverfahrens, 2. Aufl., S. 27; Habscheid, KTS 72 209; vgl. auch BGH NJW 88, 1215).
Die Einrede ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Arglist, § 242 BGB (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH NJW 88, 1215) ausgeschlossen.
- OLG Jena, 21.12.2009 - 9 U 234/09
Schlichtungverfahren als Klagevoraussetzung
- BGH, 10.03.1994 - III ZR 60/93
Kündigung einer Schiedsvereinbarung aus wichtigem Grund
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 65/20
Inanspruchnahme eines ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines …
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 64/20
Klage eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG auf Geltendmachung eines …
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 67/20
Klage eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG auf Zahlung eines …
- OLG Köln, 02.12.2025 - 19 SchH 22/24
Zuständigkeit und Entscheidung des Schiedsgerichts kraft einer vollwirksamen …
- BGH, 27.04.2021 - II ZR 63/20
Klage eines Filmfonds in Form einer Publikums-KG auf Geltendmachung eines …
- OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 37/03
Einrede des Schiedsvertrags im Urkundenprozess; Undurchführbarkeit des …
- KG, 13.08.2001 - 2 W 8057/99
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
- OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 26 Sch 12/05
Schiedsrichter als "Richter in eigener Sache"
- LG Düsseldorf, 18.11.2003 - 4a O 395/02
Sitz-Stützelement
- OLG Köln, 16.04.1997 - 13 U 228/94
Vollzug eines nicht wirksam gewordenen neuen Gesellschaftsvertrages
- LG Düsseldorf, 30.10.2024 - 4b O 56/14
Funkkommunikationsnetzwerk
- OLG Stuttgart, 06.05.1993 - 13 U 37/93
Wirksamkeit einer formularmäßigen Schiedsvereinbarung in einem Bauvertrag
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