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| BGH, 08.05.1958 - III ZR 3/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54
Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen
Auszug aus BGH, 08.05.1958 - III ZR 3/57
Dies gilt namentlich dann, wenn das Recht, um dessen Verwirkung es sich handelt, für den Rechtsinhaber von besonderer Bedeutung und dies dem Schuldner erkennbar ist (Urt. vom 25. Januar 1956 V ZR 190/54 S. 15). - BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51
Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …
Auszug aus BGH, 08.05.1958 - III ZR 3/57
Die Bindung besteht, weil diese Frage der getroffenen Feststellung immanent und mit dem festgestellten Anspruch im engsten Zusammenhang steht (s. BGHZ 9, 329, 331; Urteil vom 10. Februar 1955 III ZR 123/53), auch insofern, als im vorliegenden Rechtsstreit von der Rechtswirksamkeit der Wahl des Klägers am 22. Juni 1948 auszugehen ist. - BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53
Zuständigkeit für Erstattungsansprüche
Auszug aus BGH, 08.05.1958 - III ZR 3/57
Die Bindung besteht, weil diese Frage der getroffenen Feststellung immanent und mit dem festgestellten Anspruch im engsten Zusammenhang steht (s. BGHZ 9, 329, 331; Urteil vom 10. Februar 1955 III ZR 123/53), auch insofern, als im vorliegenden Rechtsstreit von der Rechtswirksamkeit der Wahl des Klägers am 22. Juni 1948 auszugehen ist.
- BGH, 04.11.1963 - III ZR 203/62 Dieser Ausgangspunkt folgt zutreffend daraus, daß der rechtskräftigen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19. November 1959, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Grund der Anstellungsurkunde verneint und deshalb aus sachlichen Gründen die wegen Ablehnung von Besoldungsansprüchen aus einem früheren Beamtenverhältnis nach dem Gesetz zu Art. 131 GG erhobene Anfechtungsklage des Klägers abgewiesen hat, eine den Zivilrichter insoweit bindende Wirkung zukommt (BGHZ 15, 17, 19; BGH Urt. v. 8. Mai 1958 III ZR 3/57).
- BGH, 15.06.1959 - III ZR 65/58
Rechtsmittel
Hiermit kann die Revision im Ergebnis keinen Erfolg haben: Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß nicht nur eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung, durch die ein Verwaltungsakt als nicht rechtmäßig aufgehoben wird, im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung den Zivilrichter bindet, sondern daß diese bindende Wirkung auch einer solchen rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zukommt, die nach sachlicher Prüfung die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bejaht und deshalb aus sachlichen Gründen etwa die Anfechtungsklage abweist (BGHZ 15, 17, 19; Urt. v. 8. Mai 1958 III ZR 3/57 u.a.).
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