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| BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung eines Grundstücks in die nur vorbereitende Bauleitplanung als Enteignung - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Enteignungsentschädigung - Eingriff in das Eigentum durch eine faktische Bausperre - Anspruch auf Entschädigung für den teilweise entzogenen ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61
Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Darüber hinaus hat der Eigentümer in einem solchen Fall auch einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Entganges der Nutzung von diesem so zu ermittelnden Entschädigungsbetrag vom Zeitpunkt des Eintritts der endgültigen Unbebaubarkeit oder der - wie hier - nur noch beschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks an, wie der erkennende Senat in seinem, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmten Urteil in der Sache G. gegen Berlin vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - mit näherer Begründung, auf die hier verwiesen werden kann, ausgeführt hat.In der Tatsache, daß der Kläger seinen ursprünglichen Plan der Verlegung seines Betriebes nicht durchgeführt hat oder nicht durchführen konnte, liegt ein Enteignungstatbestand nicht, wie das Kammergericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat; es fehlt, insoweit in jedem Fall an einem Eingriff in bereits vorhandene "konkrete Werte" im Sinne des Enteignungsrechts (vgl. auch hierzu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - sowie BGHZ 30, 338, 335 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] /56; 32, 338, 350/51).
- BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
In der Tatsache, daß der Kläger seinen ursprünglichen Plan der Verlegung seines Betriebes nicht durchgeführt hat oder nicht durchführen konnte, liegt ein Enteignungstatbestand nicht, wie das Kammergericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat; es fehlt, insoweit in jedem Fall an einem Eingriff in bereits vorhandene "konkrete Werte" im Sinne des Enteignungsrechts (vgl. auch hierzu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - sowie BGHZ 30, 338, 335 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] /56; 32, 338, 350/51). - BGH, 28.03.1955 - III ZR 24/54
Vorbereitende Baupläne keine Enteignung
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Das Kammergericht geht unter Berufung auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 17, 96 davon aus, daß die Einbeziehung des Grundstücks des Klägers in die bisher nur vorbereitende Bauleitplanung, nach der das Grundstück künftig im ganzen Umfang öffentliche Verkehrsfläche werden soll, mit ihren rein tatsächlichen Auswirkungen und auch die Bekanntgabe dieser Vorplanung an den Kläger durch Beamte der Beklagten unmittelbar in das Eigentun des Klägers nicht eingriffen, und daß deshalb diese Umstände einen enteignenden Charakter nicht hätten.
- BGH, 30.05.1960 - III ZR 16/59
Enteignungsverfahren
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
In der Tatsache, daß der Kläger seinen ursprünglichen Plan der Verlegung seines Betriebes nicht durchgeführt hat oder nicht durchführen konnte, liegt ein Enteignungstatbestand nicht, wie das Kammergericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat; es fehlt, insoweit in jedem Fall an einem Eingriff in bereits vorhandene "konkrete Werte" im Sinne des Enteignungsrechts (vgl. auch hierzu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - sowie BGHZ 30, 338, 335 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] /56; 32, 338, 350/51). - BGH, 24.10.1955 - III ZR 121/54
Entschädigung bei Versagung der Bauerlaubnis
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Das Kammergericht hat aber auch nicht berücksichtigt, daß die von ihm unterstellte "faktische Bausperre" - von der also das Revisionsgericht auszugehen hat, unabhängig davon, daß nach dem unstreitigen Sachverhalt, viel für das Vorliegen einer solchen spricht - bereits der Beginn einer endgültigen Vollenteignung des Grundstücks sein kann, zumal auch schon die Verhängung einer "faktischen Bausperre" bei der im Enteignungsrecht grundsätzlich anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes gleichgesetzt werden kann, wovon übrigens auch die Beklagte auszugehen scheint (vgl. hierzu: LM Art. 14 (Ce) GG Nr. 14 Anm. und ebenda Nr. 21; BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54] = LM Art. 14 GG Nr. 48 Anm.). - RG, 28.02.1930 - III 87/29
1. Zum Begriff der sog. historischen Straße im preußischen Fluchtlinienrecht. 2. …
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Wird aber die bauliche Benutzung eines Grundstücks, insbesondere eine bereits verwirklichte Bebauung des Grundstücks, mag sie auch - z.B. durch Versagung der Erlaubnis zum Wiederaufbau eines im Kriege zerstörten Gebäudes - vorübergehend unterbrochen sein, durch eine - wie hier - verbindliche neue Bauordnung endgültig geändert oder teilweise ausgeschlossen, so stellt dies in der Regel eine "teilweise" Eigentumsentziehung, und zwar der Substanz des Grundeigentums, dar (vgl. hierzu: Urteil des Senats in LM Art. 14 (Ce) GG Nr. 24 und 25 sowie Art. 14 GG Nr. 71; ferner in WM 1958, 847; so auch schon RGZ 128, 18, 29, 33/34). - BGH, 25.06.1959 - III ZR 114/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Zwar könne auch eine "faktische Bausperre" einen enteignenden Eingriff darstellen unter den Voraussetzungen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 114/57 - (= NJW 1959, 1775 und LM Art. 14 (Ce) GG Nr. 21) aufgestellt habe. - BGH, 12.07.1962 - III ZR 203/60
Entschädigungsansprüche für entzogene Nutzungen von Grund und Boden und …
Auszug aus BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61
Wegen der Voraussetzungen, des Umfanges und der Bemessung einer solchen Entschädigung wird auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom gleichen Tage - III ZR 203/60 - verwiesen.
- BGH, 20.09.1971 - III ZR 18/70
Enteignung durch Erklärung zum Schutzbereich
Dies geht auf die Erwägung zurück, daß solche Bauverbote sich als eine endgültige teilweise Entziehung der Grundstückssubstanz auswirken (BGHZ 37, 269); LM Nr. 36 zu Art. 14 (Ea) GG; Urteil des Senats vom 12. Juli 1962 - III ZR 30/61). - BGH, 14.11.1963 - III ZR 141/62 und es ist gefestigte Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß die im Rahmen eines einheitlichen -Enteighurigbpr.ozesses erfolgte Verhängung eines dauernden Bauverbotes /Uber ein bis dahin bebaubares Grundstück eine endgültige.'.teilweise Entziehung der Grund stackssubstanz mit der Folge einer Entschädigungspflicht ist (BOHZ 37, 269, 273; Br.teile; de s Senats vom 25. Juni 1062 XII SR 72/62 S. 6; vom 12. Juli 1962 III SR 2G3/60 S, 19 und III ZR 30/61 $. 9 ~ 12; vom 27. Sepö tember 1962 III SR 40/61 S. 5, 6, 9 ff -r WM 1962, 1325 ff; und vom 9. Mai 1963 III ZR 94/61 S. 19).
- BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines für die Dauer der Jagdpacht - …
Sie trifft im besonderen auch insoweit zu, als bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein die Sache nicht endgültig entscheidendes, sondern ein an die Vorinstanz zurückverweisendes Urteil einen Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO auszulösen vermag (vgl. Urteile vom 11. April 1960 - III ZR 39/59 S 17/18; 30. Oktober 1961 - VII ZR 218/60 = WM 1962, 143, 145; 12. Juli 1962 - III ZR 30/61 S 14/15). - BGH, 31.01.1972 - III ZR 133/69
Klage des Landes Niedersachsen auf Entschädigung einer Enteignung - Vornahme …
Auch die auf das sorgfältigste vorbereitete und gesicherte Planung einer Betriebserweiterung schafft noch nicht konkret den in den Schutz der Eigentumsgarantie einzubeziehenden erweiterten Betrieb (Urteil des Senats vom 20. November 1967 - III ZR 161/65 = WM 1968, 121 = DB 1968, 81; BGH WM 1962, 1008, 1012 f; BGHZ 30, 338, 356 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] ; Urteile des Senats vom 12. Juli 1962 - III ZR 30/61, vom 22. November 1962 - III ZR 121/61 = VersR 1963, 254, 256, vom 1. April 1963 - III ZR 226/61 = VersR 1963, 677, vom 14. Juli 1965 - III ZR 2/64 = WM 1965, 941 = NJW 1965, 2101 [BGH 14.07.1965 - III ZR 2/64] und vom 6. April 1960 - III ZR 46/59 - S. 13).
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