Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 13 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VermG § 13 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Schadensersatzanspruch nach § 13 Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG) wegen gröblicher Verletzung der Pflichten des staatlichen Verwalters; Auswirkung der Überführung eines Grundstücks in das Volkseigentum der DDR auf das Bestehen einer staatlichen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 13 Abs. 1
Haftung des staatlichen Verwalters; Beweislast für Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter; Pflichtverletzung des staatlichen Verwalters - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 13 Abs. 1
Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wegen gröblicher Verletzung der Pflichten des staatlichen Verwalters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pflichtverletzung durch staatlichen Verwalter: Schadensersatz?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.03.2005 - 23 O 100/04
- KG, 08.06.2007 - 21 U 81/05
- BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07
- BGH, 27.11.2008 - III ZR 303/07
- BGH, 23.12.2008 - III ZR 303/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 89
- MDR 2008, 1335
- VersR 2009, 399
- DÖV 2009, 380
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07
Im ersteren Fall geschieht die Wiedergutmachung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts, im letzteren Fall gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, § 11a Abs. 1 Satz 1 VermG grundsätzlich durch die Aufhebung der staatlichen Verwaltung (vgl. Senatsurteil BGHZ 137, 183, 185 f). - BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98
Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07
Daneben hat das Vermögensgesetz bei einer gröblichen Verletzung der Pflichten, die sich aus einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung ergeben, in § 13 Abs. 1 Schadensersatzansprüche vorgesehen, die auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen der Staatshaftung festzustellen und gegen den Entschädigungsfonds zu richten sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 173, 182 f; 144, 271, 274 f). - BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94
Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen …
Auszug aus BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07
Daneben hat das Vermögensgesetz bei einer gröblichen Verletzung der Pflichten, die sich aus einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung ergeben, in § 13 Abs. 1 Schadensersatzansprüche vorgesehen, die auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen der Staatshaftung festzustellen und gegen den Entschädigungsfonds zu richten sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 173, 182 f; 144, 271, 274 f).
- BVerwG, 20.12.2022 - 8 B 30.22
Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des staatlichen Verwalters
Die Rechtsmittel des Klägers hiergegen sind erfolglos geblieben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 303/07 - NJW-RR 2009, 89).Rn. 11 Unabhängig davon kann der Kläger die Mieteinnahmen auch deshalb nicht - auch nicht als bloßen Rechnungsposten - erfolgreich zum Gegenstand seiner Klage machen, weil der Schadensersatzanspruch nach § 13 VermG voraussetzt, dass die staatliche Verwaltung des Vermögensgegenstands bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 noch bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 303/07 - NJW-RR 2009, 89 f.).
Aus diesem Grund scheiden die Mieteinnahmen auch als Gegenstand eines auf das Verwalterkonto bezogenen Schadensersatzanspruchs nach § 13 VermG aus (vgl. § 7 Abs. 7 Satz 1 VermG und BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZR 303/07 - NJW-RR 2009, 89 ).
- BVerwG, 07.07.2023 - 8 B 17.23
Verwerfung der Anhörungsrüge des Prozessbevollmächtigten gegen die …
Jedenfalls die als Rechnungsposten begehrten Mieteinnahmen lassen sich für den genannten Zeitraum dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2008 - III ZR 303/07 - (NJW-RR 2009, 89) entnehmen, da über diese in dem genannten Verfahren rechtskräftig entschieden wurde.
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Rechtsprechung
| BGH, 27.11.2008 - III ZR 303/07 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Unterschlagung von Mieteinnahmen durch den staatlichen Verwalter mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.03.2005 - 23 O 100/04
- KG, 08.06.2007 - 21 U 81/05
- BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07
- BGH, 27.11.2008 - III ZR 303/07 (1)
- BGH, 23.12.2008 - III ZR 303/07
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Rechtsprechung
| BGH, 23.12.2008 - III ZR 303/07 (2) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 319
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Senatsbeschlusses aufgrund offensichtlichen Schreibfehlers im Tenor gem. § 319 Zivilprozessordnung (ZPO)
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 319
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.03.2005 - 23 O 100/04
- KG, 08.06.2007 - 21 U 81/05
- BGH, 17.09.2008 - III ZR 303/07
- BGH, 27.11.2008 - III ZR 303/07
- BGH, 23.12.2008 - III ZR 303/07 (2)
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