Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2010 - III ZR 332/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Prospektmangel: Haftung als Mitinitiator; Anrechnung von Steuervorteilen aus der Verminderung des Spitzensteuersatzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 BGB, § 276 BGB
Prospektmangel: Haftung als Mitinitiator; Anrechnung von Steuervorteilen aus der Verminderung des Spitzensteuersatzes - rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 BGB, § 276 BGB
Prospektmangel: Haftung als Mitinitiator; Anrechnung von Steuervorteilen aus der Verminderung des Spitzensteuersatzes - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kriterien zur Beurteilung der Stellung eines Projektbeteiligten als Hintermann oder Mitinitiator bei der Herstellung eines Verkaufsprospektes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Kriterien zur Beurteilung der Stellung eines Projektbeteiligten als Hintermann oder Mitinitiator bei der Herstellung eines Verkaufsprospektes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde, Prospekthaftung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZG 2010, 1395
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08
Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der …
Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 332/09
Wie der Senat mit Urteil vom 15. Juli 2010 entschieden hat, begründet ein Vorteil, der sich - wie hier - aus der Verminderung des Spitzensteuersatzes zwischen dem Zeitpunkt der Beteiligung und demjenigen der Versteuerung der Ersatzleistung ergibt, für sich genommen keine außergewöhnlichen Steuervorteile, die auf den Schadensersatzanspruch angerechnet werden müssten (III ZR 336/08, WM 2010, 1641, 1650 f Rn. 53; vorgesehen für BGHZ).Dann kann aber eine nähere Berechnung von Vor- und Nachteilen unterbleiben (Senatsurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08, aaO S. 1648, 1650 f Rn. 36, 50, 55).
- BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds
Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 332/09
Rn. 1 Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 28. Februar 2008 (III ZR 298/05, NJW-RR 2008, 1365) und des in ihm in Bezug genommenen Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06, WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass die Beklagte im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts einen - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebenden - bestimmenden Einfluss genommen hat, der ihre Prospektverantwortlichkeit und, da der Prospekt nur unzureichende Hinweise auf ein Totalverlustrisiko enthält, eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kläger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn begründet.Ob jemandem bei der Initiierung eines in Frage stehenden Projekts wegen der von ihm wahrgenommenen Schlüsselfunktionen die Stellung eines Hintermannes oder eines - für bestimmte Bereiche des Projekts verantwortlichen - Mitinitiators zukommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die der Tatrichter festzustellen und zu gewichten hat (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 2007 - III ZR 125/06, aaO S. 1505 Rn. 19).
- BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05
Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern
Auszug aus BGH, 16.09.2010 - III ZR 332/09
Rn. 1 Das Berufungsgericht hat unter Heranziehung der Grundsätze des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 28. Februar 2008 (III ZR 298/05, NJW-RR 2008, 1365) und des in ihm in Bezug genommenen Senatsurteils vom 14. Juni 2007 (…III ZR 125/06, WM 2007, 1503, 1505 f Rn. 17-22) die erhobenen Beweise dahin gewürdigt, dass die Beklagte im Hinblick auf die Herstellung des Verkaufsprospekts und die wirtschaftliche Initiierung des Projekts einen - sich aus dem Prospekt und bei der Vermittlung der Anleger nicht unmittelbar ergebenden - bestimmenden Einfluss genommen hat, der ihre Prospektverantwortlichkeit und, da der Prospekt nur unzureichende Hinweise auf ein Totalverlustrisiko enthält, eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kläger nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinn begründet.
- OLG Brandenburg, 23.12.2015 - 4 U 146/14
Darlehensfinanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Rückabwicklung nach …
Dabei gehören in den Fällen, in denen der Geschädigte denselben Betrag zu versteuern hat, auf deren Grundlage er den Steuervorteil erzielt hat, Steuervorteile, die darauf beruhen, dass der Spitzensteuersatz zwischen dem Zeitpunkt der Realisierung der Steuervorteile und dem der Versteuerung der Ersatzleistung abgesenkt wird oder sich die Einkommenssituation des Geschädigten ändert, grundsätzlich nicht zu den außergewöhnlichen, anzurechnenden Steuervorteilen in dem vorgenannten Sinne (…siehe nur BGH, Teilurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 336/08 - Rdnr. 52 ff., BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - III ZR 332/09 - Rdnr. 8). - OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 11/14
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über den Erhalt einer …
Dabei gehören in den Fällen, in denen der Geschädigte denselben Betrag zu versteuern hat, auf dessen Grundlage er den Steuervorteil erzielt hat, Steuervorteile, die darauf beruhen, dass der Spitzensteuersatz zwischen dem Zeitpunkt der Realisierung der Steuervorteile und dem der Versteuerung der Ersatzleistung abgesenkt wird oder sich die Einkommenssituation des Geschädigten ändert, grundsätzlich nicht zu den außergewöhnlichen, anzurechnenden Steuervorteilen in dem vorgenannten Sinne (…siehe nur BGH, Teilurteil vom 15.07.2010 - III ZR 336/08 - Rn. 52 ff., BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - III ZR 332/09 - Rn. 8). - OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 7 U 95/12
Haftung eines Versicherungsunternehmens bei Anlageberatung: Pflichtverletzung des …
Denn ein Vorteil, der sich aus der Verminderung des Spitzensteuersatzes zwischen dem Zeitpunkt der Beteiligung und demjenigen der Versteuerung der Ersatzleistung ergibt, begründet für sich genommen keine außergewöhnlichen Steuervorteile, die angerechnet werden müssten (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - III ZR 332/09 NZG 2010, 1395 Rn. 8). - AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.03.2013 - 1 C 651/12
Private Krankenzusatzversicherung: Erstattungsfähigkeit von Wahlleistungskosten …
Rn. 32 Diesbezüglich wird auf die Entscheidung des BGH Urteil vom 17.09.1998, Az: III ZR 222/97 bzw. BGH vom 04.11.2010, Az: III ZR 332/09 Bezug genommen.
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