Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,119
BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51 (https://dejure.org/1953,119)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1953 - III ZR 352/51 (https://dejure.org/1953,119)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1953 - III ZR 352/51 (https://dejure.org/1953,119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Vorliegen von Ansprüchen aus Aufopferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 11, 248
  • NJW 1954, 753
  • DB 1954, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Für die Entschädigungsansprüche aus Aufopferung besteht Einigkeit darüber, daß entgegen dem Wortlaut des § 75 EinlALR nicht nur der "Staat" als entschädigungspflichtig in Betracht kommt (RGZ 149, 34 [38] und die dort zitierten Stellen; ebenso S 10 des Urteils des BGH vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -).

    Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind.

  • RG, 08.10.1935 - VII 41/35

    1. Zur rechtlichen Beurteilung des Aufopferungsanspruchs auf Grund einer …

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Für die Entschädigungsansprüche aus Aufopferung besteht Einigkeit darüber, daß entgegen dem Wortlaut des § 75 EinlALR nicht nur der "Staat" als entschädigungspflichtig in Betracht kommt (RGZ 149, 34 [38] und die dort zitierten Stellen; ebenso S 10 des Urteils des BGH vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -).

    Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    In Betracht kommen ausschließlich die vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 270 [290/91]) unter entsprechender Anwendung des Art. 153 WeimVerf und des Art. 14 GrundG entwickelte Entschädigungspflicht für rechtswidrige Eingriffe mit Enteignungscharakter (enteignungsgleiche Eingriffe) und die aus § 75 EinlALR entwickelte, aber als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Allgemeinen Landrechts bestehende Entschädigungspflicht für Aufopferungen.

    Für die Ansprüche aus "enteignungsgleichem Eingriff", die ihre Begründung in einer entsprechenden Anwendung des Art. 153 WeimVerf und des Art. 14 GrundG finden (BGHZ 6, 270 [291]), liegt es nahe, das Subjekt der Entschädigungspflicht aus jenen Verfassungsbestimmungen zu entnehmen; jedoch enthalten diese Artikel keine Bestimmungen darüber, wer die Enteignungsentschädigung zu leisten hat.

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Subjekt der Entschädigungspflicht bei enteignungsgleichen Eingriffen die zum Aufopferungsanspruch entwickelte Rechtsprechung herangezogen werden, wie bereits der V. Zivilsenat in BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] [263] überzeugend ausgeführt hat.

    Der Entschädigungsanspruch ist vielmehr gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft zu richten, in deren Interesse es lag, daß der Betroffene seine besonderen Rechte aufopferte (BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] [263]).

  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50

    Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Hier ist nicht eine Gemeinden die vielleicht kraft ihrer Allzuständigkeit zugleich in Erfüllung eigener Aufgaben tätig geworden und daher begünstigt sein kann (vgl. z.B. BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] [299] und S 11 des Urteils vom 6. Juli 1953 - III ZR 557/52 -), sondern der Kreis verklagt.
  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Begünstigt durch den Eingriff sind demnach der Staat und gegebenenfalls auch die Gemeinde, nicht dagegen der beklagte Kreis (vgl. dazu S 37 des insoweit in BGHZ 5, 217 nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -).
  • RG, 11.07.1927 - IV 74/27

    Welche im ordentlichen Rechtsweg verfolgbaren Ansprüche stehen dem Inhaber eines …

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Mit der hier vertretenen Auffassung deckt es sich auch, wenn das Reichsgericht ausnahmsweise beim Betrieb einer Kleinbahn die Kleinbahngesellschaft (Eger, Eisenbahnrechtliche Entscheidungen Bd. 23 S 233), beim Anlegen eines örtlichen Hochwasserdeiches die Gesamtkörperschaft von Deichverbänden (RGZ 36, 276) und bei Ausübung kirchenpolizeilicher Befugnisse die Kirchengemeinde (RGZ 118, 22 [26/27]) als begünstigt angesehen hat.
  • RG, 18.03.1913 - VII 430/12

    Untersagung des Gewerbebetriebes; Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind.
  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 260/51

    Mehrheitsbeschluß bei Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Er richtet sich also grundsätzlich gegen den Begünstigten, wie auch der erkennende Senat bereits in NJW 1953, 102 dargelegt hat.
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
    Wie der Senat bereits in BGHZ 10, 220 [225/28] ausgesprochen hat, enthält ein nach dem für die amerikanische Besatzungszone einheitlichen Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 31. Oktober 1946 (GVBl Hess 194) ergangenes rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes; an diese Feststellung ist der Zivilrichter gebunden, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsaktes zu entscheiden hat.
  • RG, 11.04.1933 - III 187/32

    1. Ist nach § 1 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der …

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …

    Zutreffend hat daher das Berufungsgericht aus der zu jenen Zuweisungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 271; 7, 296; 11, 248; 13, 371), die die hoheitliche Zuweisung bereits als den Eingriff auch hinsichtlich der erst durch den Einzug des Mieters entstehenden Schäden angesehen hat, gefolgert, daß auch hier bereits die Baugenehmigung den Beginn des Eingriffs enthält.

    Seine Ausführungen stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 10, 255 [263]; 11, 248 [251]), daß für die Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff die öffentliche Hand, nicht der etwa auch begünstigte Private zu haften hat.

  • BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der …

    Auch in den Fällen einer berechtigten Entziehung und Nutzung fremder Rechtsgüter auf Grund einer Enteignung (Art. 14 GG) oder eines enteignungsgleichen Eingriffs trifft die Entschädigungspflicht grundsätzlich nur denjenigen, der durch die Enteignung unmittelbar begünstigt ist (vgl. BGHZ 11, 248; 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] ; BGK NJW 1980, 582 [BGH 25.10.1979 - III ZR 105/78] ;… vgl. ferner Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Rdn. 555 zu Art. 14 - Stand Sept. 1983 - und die dortigen weiteren Nachweise).
  • BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54

    Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'

    Entscheidend kommt es nach den Grundsätzen in BGHZ 11, 248 [251 ff.] darauf an, daß jedenfalls als durch das Sonderopfer des Klägers "begünstigt" die Universität H. als Träger der wissenschaftlichen Forschung angesehen werden muß.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht