Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Vorliegen von Ansprüchen aus Aufopferung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 11, 248
- NJW 1954, 753
- DB 1954, 253
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.05.1953 - V ZR 109/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Für die Entschädigungsansprüche aus Aufopferung besteht Einigkeit darüber, daß entgegen dem Wortlaut des § 75 EinlALR nicht nur der "Staat" als entschädigungspflichtig in Betracht kommt (RGZ 149, 34 [38] und die dort zitierten Stellen; ebenso S 10 des Urteils des BGH vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -).Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind.
- RG, 08.10.1935 - VII 41/35
1. Zur rechtlichen Beurteilung des Aufopferungsanspruchs auf Grund einer …
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Für die Entschädigungsansprüche aus Aufopferung besteht Einigkeit darüber, daß entgegen dem Wortlaut des § 75 EinlALR nicht nur der "Staat" als entschädigungspflichtig in Betracht kommt (RGZ 149, 34 [38] und die dort zitierten Stellen; ebenso S 10 des Urteils des BGH vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -).Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind.
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
In Betracht kommen ausschließlich die vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 270 [290/91]) unter entsprechender Anwendung des Art. 153 WeimVerf und des Art. 14 GrundG entwickelte Entschädigungspflicht für rechtswidrige Eingriffe mit Enteignungscharakter (enteignungsgleiche Eingriffe) und die aus § 75 EinlALR entwickelte, aber als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Allgemeinen Landrechts bestehende Entschädigungspflicht für Aufopferungen.Für die Ansprüche aus "enteignungsgleichem Eingriff", die ihre Begründung in einer entsprechenden Anwendung des Art. 153 WeimVerf und des Art. 14 GrundG finden (BGHZ 6, 270 [291]), liegt es nahe, das Subjekt der Entschädigungspflicht aus jenen Verfassungsbestimmungen zu entnehmen; jedoch enthalten diese Artikel keine Bestimmungen darüber, wer die Enteignungsentschädigung zu leisten hat.
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51
Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Subjekt der Entschädigungspflicht bei enteignungsgleichen Eingriffen die zum Aufopferungsanspruch entwickelte Rechtsprechung herangezogen werden, wie bereits der V. Zivilsenat in BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] [263] überzeugend ausgeführt hat.Der Entschädigungsanspruch ist vielmehr gegen die öffentlich-rechtliche Körperschaft zu richten, in deren Interesse es lag, daß der Betroffene seine besonderen Rechte aufopferte (BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] [263]).
- BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50
Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Hier ist nicht eine Gemeinden die vielleicht kraft ihrer Allzuständigkeit zugleich in Erfüllung eigener Aufgaben tätig geworden und daher begünstigt sein kann (vgl. z.B. BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] [299] und S 11 des Urteils vom 6. Juli 1953 - III ZR 557/52 -), sondern der Kreis verklagt. - BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51
Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Begünstigt durch den Eingriff sind demnach der Staat und gegebenenfalls auch die Gemeinde, nicht dagegen der beklagte Kreis (vgl. dazu S 37 des insoweit in BGHZ 5, 217 nicht abgedruckten Urteils des Senats vom 28. Februar 1952 - III ZR 69/51 -). - RG, 11.07.1927 - IV 74/27
Welche im ordentlichen Rechtsweg verfolgbaren Ansprüche stehen dem Inhaber eines …
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Mit der hier vertretenen Auffassung deckt es sich auch, wenn das Reichsgericht ausnahmsweise beim Betrieb einer Kleinbahn die Kleinbahngesellschaft (Eger, Eisenbahnrechtliche Entscheidungen Bd. 23 S 233), beim Anlegen eines örtlichen Hochwasserdeiches die Gesamtkörperschaft von Deichverbänden (RGZ 36, 276) und bei Ausübung kirchenpolizeilicher Befugnisse die Kirchengemeinde (RGZ 118, 22 [26/27]) als begünstigt angesehen hat. - RG, 18.03.1913 - VII 430/12
Untersagung des Gewerbebetriebes; Schadensersatz
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Der Senat befindet sich mit dieser Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 82, 77 [81], später allerdings unentschieden in RGZ 149, 34 [39, 40]) und der des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (S 10 des Urteils vom 15. Mai 1955 - V ZR 109/51), wonach "regelmäßig" (so das Reichsgericht) oder "wenn besondere Verhältnisse nicht vorliegen" (so der V. Senat) nur der "engste Kreis", die Gemeinde, und die allumfassende Gemeinschaft, der Staat, nicht aber die dazwischenliegenden Gebilde, wie Provinzen und Kreise, entschädigungspflichtig sind. - BGH, 12.11.1952 - II ZR 260/51
Mehrheitsbeschluß bei Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Er richtet sich also grundsätzlich gegen den Begünstigten, wie auch der erkennende Senat bereits in NJW 1953, 102 dargelegt hat. - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Wie der Senat bereits in BGHZ 10, 220 [225/28] ausgesprochen hat, enthält ein nach dem für die amerikanische Besatzungszone einheitlichen Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 31. Oktober 1946 (GVBl Hess 194) ergangenes rechtskräftiges Urteil eines Verwaltungsgerichts, durch das auf Anfechtungsklage hin ein Verwaltungsakt aufgehoben worden ist, zugleich die rechtskräftige Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsaktes; an diese Feststellung ist der Zivilrichter gebunden, wenn er unter denselben Parteien oder denen, auf die sich die Rechtskraft erstreckt, über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsaktes zu entscheiden hat. - RG, 11.04.1933 - III 187/32
1. Ist nach § 1 des preußischen Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der …
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Zutreffend hat daher das Berufungsgericht aus der zu jenen Zuweisungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 271; 7, 296; 11, 248; 13, 371), die die hoheitliche Zuweisung bereits als den Eingriff auch hinsichtlich der erst durch den Einzug des Mieters entstehenden Schäden angesehen hat, gefolgert, daß auch hier bereits die Baugenehmigung den Beginn des Eingriffs enthält.Seine Ausführungen stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 10, 255 [263]; 11, 248 [251]), daß für die Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff die öffentliche Hand, nicht der etwa auch begünstigte Private zu haften hat.
- BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der …
Auch in den Fällen einer berechtigten Entziehung und Nutzung fremder Rechtsgüter auf Grund einer Enteignung (Art. 14 GG) oder eines enteignungsgleichen Eingriffs trifft die Entschädigungspflicht grundsätzlich nur denjenigen, der durch die Enteignung unmittelbar begünstigt ist (vgl. BGHZ 11, 248; 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] ; BGK NJW 1980, 582 [BGH 25.10.1979 - III ZR 105/78] ;… vgl. ferner Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Rdn. 555 zu Art. 14 - Stand Sept. 1983 - und die dortigen weiteren Nachweise). - BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54
Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'
Entscheidend kommt es nach den Grundsätzen in BGHZ 11, 248 [251 ff.] darauf an, daß jedenfalls als durch das Sonderopfer des Klägers "begünstigt" die Universität H. als Träger der wissenschaftlichen Forschung angesehen werden muß.
- BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61
Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92
Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der …
Das Berufungsgericht ist in diesem Zusammenhang zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Entschädigungspflicht bei einem Aufopferungstatbestand grundsätzlich nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft (Senat BGHZ 11, 248, 251 - 256; 26, 10, 12; 40, 49, 53;… RGRK-Kreft, BGB 12. Aufl. vor § 839 Rn. 167;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht 4. Aufl. S. 118, 119). - BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53
Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung
Die Entschädigungspflicht bei enteignungsgleichen Eingriffen und bei Aufopferungsansprüchen nach § 75 EinlALR infolge einer durch eine Stadt durchgeführten Enttrümmerungsaktion trifft die Gemeinde als unmittelbar Begünstigte jedenfalls dann, wenn diese Trümmerräumung auf einem eigenen Entschluss der Gemeinde beruht, im Interesse des späteren Wiederaufbaus der Stadt erfolgt und dazu dient, in ihrem Bereich Ordnung zu schaffen (Ergänzung zu BGHZ 11, 248).Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 28. September 1953 in BGHZ 11, 248 den Rechtssatz aufgestellt, dass die Entschädigungspflicht bei enteignungsgleichen Eingriffen unter entsprechender Anwendung des Art. 153 WeimVerf und Art. 14 GrundG (vgl. BGHZ 6, 270 [290/291]) und bei Aufopferungsansprüchen nach § 75 EinlALR ebenso wie die Entschädigungspflicht bei rechtmäßigen Enteignungen im Falle des Fehlens positiv-rechtlicher Regelungen grundsätzlich nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft.
Unter Zugrundelegung der in den erwähnten Urteilen des erkennenden Senats vom 28. September 1953 in BGHZ 11, 248 und des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 10, 255 [BGH 14.07.1953 - V ZR 68/51] entwickelten Grundsätze stellt sich also die Frage, ob diese von der Beklagten veranlasste umfassende Trümmerräumung der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben der Örtlichen Gemeinschaft oder von solchen der überörtlichen Gemeinschaft diente.
- OLG Rostock, 27.11.2003 - 1 U 66/01 Passiv legitimiert ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begünstigte, also die öffentlich-rechtliche Körperschaft, in deren Interesse es lag, daß der Betroffene seine besonderen Rechte aufopferte (BGHZ 10, 255, 263 - Aufopferung - BGHZ 11, 248/251; BGHZ 48, 99/106 f.; BGH NJW 1980, 582 - enteignungsgleicher Eingriff -).
Die Begünstigung "der Gesamtheit aller Staatsbürger" wurde dabei vom Gesetzgeber als Regelfall angesehen; dagegen ist die Begünstigung einer kleineren Gemeinschaft, insbesondere eines Kreises oder einer Gemeinde, erkennbar als Ausnahme angesehen worden (BGHZ 11, 248/257).
Die Landkreise sind regelmäßig nicht unmittelbar begünstigt, weil es an dem inneren Zusammenhang zwischen ihnen und den ihnen zufällig übertragenen Aufgaben fehlt (BGHZ 11, 248/259).
- BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77
Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter …
Zur Leistung der Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs ist grundsätzlich die durch den Eingriff unmittelbar begünstigte , nicht die eingreifende Körperschaft verpflichtet (BGHZ 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53]; 11, 248, 256; Urteil des Senats vom 25. Oktober 1979 - III ZR 105/78 = WM 1980, 220). - BGH, 12.06.1975 - III ZR 158/72
Voraussetzungen einer Entschädigung wegen aufgehobener oder geänderter Nutzung
Denn auch nach allgemeinen enteignungsrechtlichen Grundsätzen ist nicht der eingreifende Hoheitsträger, sondern der durch die Enteignung Begünstigte entschädigungspflichtig (Senatsurteile in BGHZ 11, 248, 256; 23, 157, 170; 26, 10, 15; vom 24. Mai 1973 - III ZR 18/71 - LM GG Art. 14 (Fb) Nr. 12 = JZ 1973, 630). - BGH, 28.10.1957 - III ZR 74/56
(Aufopferungs-) Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"
In diesem Zusammenhang ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Entschädigungspflicht bei enteignungsgleichen Eingriffen nicht den eingreifenden Hoheitsträger, sondern den unmittelbar Begünstigten trifft (BGHZ 11, 248, 251 [BGH 28.09.1953 - III ZR 352/51]- 256 mit weiteren Nachweisen; 16, 81 u.a.m.).Als unmittelbar begünstigt sind, wie der Senat in der genannten Entscheidung in BGH 11, 248 auf den Seiten 257- 260 im einzelnen dargelegt und seitdem in ständiger Rechtsprechung vertreten hat, in der Regel nur die mit grundsätzlicher "Allzuständigkeit" ausgestatteten Gemeinschaften, nämlich - in erster Linie - der Staat und - bei Eingriffen zur Erfüllung einer rein örtlichen Aufgabe - die Gemeinden anzusehen.
- BGH, 24.05.1973 - III ZR 18/71
Rechtmäßigkeit des Abrisses eines Hauses - Voraussetzungen für das Vorliegen …
- BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61
Entschädigungsanspruch auf Grund einer beabsichtigten Sprengung - Art der …
- BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53
Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge
- BGH, 07.12.1959 - III ZR 50/58
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1955 - V ZR 188/54
Enteignungsentschädigung. Preisstop
- BGH, 25.10.1979 - III ZR 105/78
Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Überschreitung …
- BGH, 29.04.1976 - III ZR 185/73
Landschaftsverband - Überschwemmung - Ausbau einer Bundesstraße - …
- BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines …
- BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53
Entziehung einer Apothekenkonzession
- BGH, 04.11.1954 - III ZR 236/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53
Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff
- BGH, 25.05.1970 - VI ZR 199/68
- BGH, 09.04.1956 - III ZR 135/55
Rechtsmittel
- OLG München, 19.07.1995 - 12 UF 863/95
Unterhalt und eheliche Lebensverhältnisse; Vorranges der Einkünfte zur Deckung …
- BGH, 28.01.1974 - III ZR 187/71
Anspruch auf Entschädigung wegen Aufopferung oder enteignungsgleichen Eingriffs - …
- BGH, 06.05.1957 - III ZR 202/56
- BGH, 28.06.1956 - III ZR 302/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.07.1966 - III ZR 180/65
Schadenersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung - Feststellung eines …
- BGH, 25.01.1960 - III ZR 9/59
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung - Anforderungen an …
- BGH, 24.04.1956 - III ZR 260/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.11.1954 - III ZR 109/53
Rechtsmittel
- BGH, 17.05.1979 - III ZR 102/77
Genehmigung zur Errichtung eines Campingplatzes - Genehmigung zur Errichtung …
- BGH, 13.12.1973 - III ZR 204/71
- BFH, 11.09.1968 - I 137/65
Einordnug der Zahlung einer Entschädigung der Stadt als Betriebsausgabe eines …
- BGH, 08.03.1965 - III ZR 209/63
Enteignungsentschädigungsanspruch wegen einer erzwungenen Aufgabe eines …
- BGH, 05.03.1964 - III ZR 5/63
- BGH, 25.05.1959 - III ZR 158/57
Rechtsmittel
- BGH, 18.09.1958 - III ZR 86/57
Rechtsmittel
- BGH, 12.11.1956 - III ZR 83/55
Rechtsmittel
- BGH, 22.09.1955 - III ZR 112/54
Rechtsmittel
- BGH, 22.11.1954 - III ZR 85/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1954 - III ZR 42/53
Rechtsmittel
- BGH, 04.05.1964 - III ZR 61/63
Rechtsmittel
- BGH, 22.11.1962 - III ZR 114/61
Rechtsmittel
- BGH, 14.02.1955 - III ZR 262/53
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1954 - III ZR 209/53
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1959 - III ZR 88/58
Rechtsmittel
- BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
Rechtsmittel
- BGH, 04.02.1957 - III ZR 157/55
Rechtsmittel
- BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54
Rechtsmittel
- BGH, 16.05.1955 - III ZR 264/53
Rechtsmittel
- BGH, 10.06.1954 - III ZR 72/53
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1954 - III ZR 67/53
Rechtsmittel
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