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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,330
BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52 (https://dejure.org/1953,330)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1953 - III ZR 357/52 (https://dejure.org/1953,330)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1953 - III ZR 357/52 (https://dejure.org/1953,330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme von Hotelräumen seitens des Wohnungsamts - Maßnahmen der Wohnungsbehörden als zur Entschädigung verpflichtende Enteignungen bzw. enteignungsgleiche Eingriffe - Hotelzimmer als "Wohnräume" im Sinn des Wohnungsgesetzes (WohnG) - Begriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 215
  • NJW 1953, 1745
  • MDR 1953, 736
  • DB 1953, 863
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52
    Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270 ff) erörtert im einzelnen, wie die Maßnahmen der Wohnungsbehörden nach dem Wohnungsgesetz unter dem Gesichtspunkt der Enteignung rechtlich zu beurteilen sind.

    Im Gegensatz zu den rechtmässigen, eine Entschädigung auslösenden Enteignungen im Sinne des Art. 153 WeimVerf und Art. 14 GrundG liegt zwar hier ein und rechtmässiger Eingriff der Staatsgewalt vor, der aber hinsichtlich der Entschädigungspflicht einer gesetzlich zulässigen Enteignung gleichzustellen ist, da er in seiner Wirkung für den Betroffenen gleich ist, so daß bei diesen sog. enteignungsgleichen Eingriffen in entsprechender Anwendung des Art. 153 WeimVerf und Art. 14 GrundG ein Entschädigungsanspruch zuzubilligen ist (so BGHZ 6, 270 [290/291]).

  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50

    Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52
    Führt demnach ein unrechtmässiges Verhalten einer Wohnungsbehörde in seiner tatsächlichen Wirkung für den betroffenen Wohnungsinhaber zu einem Mietausfall, so stellt das für den Betroffenen ein besonderes Opfer dar, das ihm durch die Maßnahmen des Wohnungsamtes auferlegt ist mit der Wirkung der Auslösung eines Entschädigungsanspruchs, wobei es gleichgültig ist, ob das Verhalten der Beamten der Wohnungsbehörde schuldhaft oder schuldlos war (BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] ).

    Der erkennende Senat hat bereits in BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] [299] entschieden, daß die Versorgung der wohnberechtigten Wohnungssuchenden mit Wohnraum grundsätzlich eine Aufgabe der Gemeinde ist, so daß der von der beklagten Stadtgemeinde vorgenommene Eingriff in die Rechte der Klägerin ihr selbst auch zugute gekommen ist, sie somit als die durch die Enteignung Begünstigte auch die Entschädigung zu zahlen hat.

  • BGH, 28.02.1952 - III ZR 69/51

    Inanspruchnahme eines Pensionsbetriebes

    Auszug aus BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52
    Der erkennende Senat hat in BGHZ 5, 218 ff [BGH 28.02.1952 - III ZR 69/51] mit eingehender Begründung dargelegt, daß es hierbei darauf ankommt, ob ein zum Wohnen objektiv geeigneter Raum auch seiner Zweckbestimmung nach zum Wohnen bestimmt war, so daß zu "zweckentfremdetem Wohnraum" diejenigen Räume gehören, die Wohnzwecken dienten, nunmehr aber für Nichtwohnzwecke benutzt werden; ferner, daß bei Ermittlung des ursprünglichen Zweckes der Räume nach dem Wortlaut des Gesetzes grundsätzlich bis auf die Zeit der Erstellung der Räume zurückgegangen werden kann, mindestens aber so lange, als auf Grund des vor dem Wohnungsgesetz bestehenden Rechtszustandes die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten werden konnte, d.h. mindestens bis zum 20. April 1936.
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 41/60

    Nord-Ostsee-Kanal. Verkehrssicherungspflicht

    Muß hiernach davon ausgegangen werden, daß das Berufungsgericht noch keine abschließenden tatsächlichen Feststellungen treffen wollte, so kommt seinen Erörterungen über den Geschehensablauf die Bedeutung tatsächlicher Feststellungen im Sinne des § 561 Abs. 2 ZPO nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1953 - III ZR 357/52 -).
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 187/68

    Reparationsschädengesetz

    In den in diesem Zusammenhang von der Revision weiter angezogenen Entscheidungen wird, soweit hier überhaupt von Bedeutung, lediglich gesagt, daß die Besatzungsmächte in bestimmtem Umfang deutsche Staatsgewalt übernommen und ausgeübt haben (BGHZ 6, 208 [BGH 11.06.1952 - GSZ - 1/52] ; 10, 220 [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] ; 13, 265, 294 [BGH 20.05.1954 - GSZ - 6/53] ; LM Nr. 2 zu § 688 BGB).
  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen …

    Es ist anerkannten Rechts, daß der Zivilrichter an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden ist (BGHZ 9, 329; 10, 220 [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52]; VersR 1968, 573/4).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 106/53

    Entziehung einer Apothekenkonzession

    Der erkennende Senat hat wiederholt ausgesprochen, dass verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen der Rechtskraftwirkung für die Zivilgerichte bindend sind (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] .
  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53

    Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge

    Die Versorgung der wohnberechtigten Wohnungssuchenden mit Wohnungen ist, wie der Senat in BGHZ 7, 296 [BGH 16.10.1952 - III ZR 180/50] [299] und auf S 11 des Urteils vom 6. Juli 1953 - III ZR 357/52 - entschieden hat, aber eine Aufgabe der Gemeinde.
  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64

    Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut …

    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts ist richtig; Infolge des rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichts steht für die Zivilgerichte die Rechtswidrigkeit der Bescheide vom 5. Januar 1961 und des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 1961 bindend fest (BGHZ 9, 329; 10, 220 [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52]; 15, 17 19; 20, 379 [BGH 17.05.1956 - II ZR 96/55]; 32, 208, 210 [BGH 25.04.1960 - III ZR 55/59]; BGH LM Nr. 1 zu § 50 MRVO (BrZ) 165; BVerwG DÖV 1964, 167) Eyermann-Fröhler VGO 4. Aufl. § 121 Anm. 35; dazu ausführlich Geiger in "Staatsbürger und Staatsgewalt", Jubiläumsschrift zum 100jährigen Bestehen der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit usw. Bd. 1 S. 183 f).
  • BVerwG, 24.02.1981 - 7 CB 111.80

    Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Nichtigkeit einer …

    Das ist ständige Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - in NJW 1980, 2426) als auch des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 329; 10, 220 [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52][227]; 20, 379) und ist nicht weiter klärungsbedürftig.
  • BGH, 24.03.1966 - III ZR 220/64

    Schadensersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung eines Beamten - …

    Die Zivilgerichte sind an diese Feststellung im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden, wenn sie unter denselben Parteien über einen Anspruch auf Entschädigung wegen dieses Verwaltungsaktes zu entscheiden haben (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] .
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59

    Behandlung unrechtmäßiger Eingriffe der Staatsgewalt in die Rechtssphäre des …

    Bei der Prüfung, ob die Maßnahmen der Behörde unrechtmäßig waren, ist das Berufungsgericht richtig von dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 1957 ausgegangen, das den Bescheid vom 26. August 1953 für unzulässig erklärt und zugleich festgestellt hat, daß der Kläger für die von ihm beabsichtigten Omnibusverkehre einer Linienverkehrsgenehmigung nicht bedurft hätte (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] .
  • BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53

    Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden

    Wenn auch die Rechtsinstitution der "Funktionsnachfolge" in vielen Fällen die Haftung einer nach 1945 gebildeten Körperschaft des öffentlich Rechts für vor dieser Zeit entstandene Ansprüche aus unerlaubter Handlung erfassen wird (vgl. BGHZ 8, 169; 10, 220), [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] so ist doch hier die Anwendung dieses rechtlichen Gesichtspunktes ausgeschlossen.
  • BGH, 13.10.1969 - III ZR 188/68

    Anspruch auf Entschädigung aus Überleitungsvertrag - Eingriffe der …

  • BGH, 30.09.1965 - III ZR 13/64

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung anlässlich einer ärztlichen …

  • BGH, 18.09.1958 - III ZR 86/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1954 - III ZR 131/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1965 - III ZR 187/63

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung - Voraussetzungen einer Haftung aus …

  • BGH, 07.06.1962 - III ZR 36/61

    Haftung des Landes für die Amtspflichtverletzungen eines Richters in einem …

  • BGH, 03.11.1960 - III ZR 150/59

    Anspruch aus einer schuldhaften Amtspflichtverletzung - Genehmigung zum …

  • BGH, 25.02.1960 - III ZR 95/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1955 - III ZR 70/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1960 - III ZR 5/59

    Zuständigkeit einer Bedarfsstelle bei der Unterbringung von Flüchtlingen - …

  • BGH, 25.11.1957 - III ZR 86/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1955 - III ZR 264/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1954 - III ZR 67/53

    Rechtsmittel

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