Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 10, 30
- NJW 1953, 1063
- DVBl 1953, 467
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50
Rechtsstellung verdrängter Beamter
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Auszugehen ist davon, daß der Kläger als Lebenszeitbeamter des Reichs durch den Zusammenbruch des Jahres 1945 diese Eigenschaft nicht verloren hatte (vgl. Urteile des Senats vom 28. Juni 1951 - III ZR 6/50, zum Teil abgedruckt in BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50], und vom 23. Mai 1951 - in BGHZ 2, 198 ff), jedoch zunächst aus seinem bis 1945 innegehaltenen Amt eines Ministerialrats im Reichsverkehrsministerium im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GrundG, Kapitel I § 1 Abs. 1 Ziff 1 aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen tatsächlich ausgeschieden war.Durch seine offenbar mit seiner Zustimmung erfolgte, nicht nur von vornherein vorübergehend beabsichtigte Beschäftigung bei der Reichsbahndirektion Frankfurt/Main ab Juni 1945 in einer seiner früheren Stellung entsprechenden Dienststellung und Besoldung sowie in einer grundsätzlich nur von Beamten ausgeübten Tätigkeit ist der Kläger in ein Beamtenverhältnis gegenüber der Beklagten, das zumindest als Widerrufsbeamtenverhältnis anzusehen ist, übernommen worden, ohne daß es hierzu der Aushändigung einer neuen Anstellungsurkunde bedurfte (vgl. BGHZ 3, 1 ff [BGH 28.06.1951 - III ZR 6/50]).
- BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50
Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Daß die jetzige Beklagte mit den nach 1945 zunächst in die verschiedenen Besatzungszonen aufgespaltenen einzelnen Verwaltungen der Reichsbahn, soweit sie zum Bereich der jetzigen Bundesrepublik gehören, und der späteren Hauptverwaltung der Eisenbahnen für das britische und amerikanische Besatzungsgebiet sowie der folgenden "Deutschen Reichsbahn im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" insoweit rechtsgleich ist, ist allgemein anerkannt (Urteil des Senats in NJW 1951, 188/189; vgl. auch § 20 Abs. 5 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951). - BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Nach der ständigen, bisher allerdings nur für den Bereich der britischen Besatzungszone entwickelten Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile des Senats in BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156 sowie vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51 - und vom 15. Mai 1952 - III ZR 219/51 - in LM Nr. 1 und 2 zu § 50 DBG) und nach der nunmehr als herrschend zu bezeichnenden Rechtslehre (…vgl. Anders, Gesetz zu Art. 131 GrundG 2. Aufl. Vorbem Ziff 2 zu Kap II) bedeutet jedoch eine solche Entfernung aus den Amt aus politischen Gründen nicht das Erlöschen des Beamtenverhältnisses selbst, sondern nur seine Suspendierung, jedenfalls sofern der betroffene Beamte in die Gruppe der Mitläufer und Entlasteten eingestuft wurde.
- BGH, 15.03.1951 - III ZR 153/50
Art. 131 GG und Landesgesetzgebung
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
die tatsächliche Nichtausübung des Amtes ankommt (BGHZ 1, 274 ff [BGH 15.03.1951 - III ZR 153/50]; Anders, Gesetz zu Art. 131, 2. - BGH, 11.06.1952 - GSZ 1/52
Wohlerworbene Beamtenrechte
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Im übrigen wäre die Gültigkeit eines deutschen Gesetzes, welches den Verlust sämtlicher Beamtenrechte lediglich aus den Grund der Entfernung aus dem Amt aus politischen Gründen normiert, nach den vom Großen Senat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 6, 208 [BGH 11.06.1952 - GSZ - 1/52] entwickelten Grundsätzen wegen eines möglichen Verstoßes gegen das auch nach dem Zusammenbruch weitergeltende übergeordnete Verfassungsrecht des Art. 129 WeimVerf zumindest zweifelhaft. - BGH, 22.09.1952 - III ZR 16/51
Suspendierte Beamte. Entnazifizierung
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Nach der ständigen, bisher allerdings nur für den Bereich der britischen Besatzungszone entwickelten Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile des Senats in BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156 sowie vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51 - und vom 15. Mai 1952 - III ZR 219/51 - in LM Nr. 1 und 2 zu § 50 DBG) und nach der nunmehr als herrschend zu bezeichnenden Rechtslehre (…vgl. Anders, Gesetz zu Art. 131 GrundG 2. Aufl. Vorbem Ziff 2 zu Kap II) bedeutet jedoch eine solche Entfernung aus den Amt aus politischen Gründen nicht das Erlöschen des Beamtenverhältnisses selbst, sondern nur seine Suspendierung, jedenfalls sofern der betroffene Beamte in die Gruppe der Mitläufer und Entlasteten eingestuft wurde. - BGH, 21.06.1951 - III ZR 56/50
Verdrängter Beamter. Pensionierung
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Diese Auffassung widerspricht nicht dem Urteil des Senats vom 12. Juli 1951 - III ZR 37/50 -, da es sich in jenem Fall um einen nur abordnungsweise beschäftigten verdrängten Beamten handelte, der - im Gegensatz zum Kläger - in keinem Beamtenverhältnis zu seinem neuen Dienstherrn stand, so daß die lediglich ersatzweise erfolgte Zurruhesetzung des neuen Dienstherrn keinen Ruhegehaltsanspruch gegen diesen auslösen konnte, abgesehen davon, daß in jenem Fall auch besondere regionale Bestimmungen zur Anwendung kamen (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Juni 1951 in BGHZ 2, 315 [BGH 21.06.1951 - III ZR 56/50]). - BGH, 15.05.1952 - III ZR 219/51
Widerrufsbeamter. Sparverordnung
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Nach der ständigen, bisher allerdings nur für den Bereich der britischen Besatzungszone entwickelten Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile des Senats in BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156 sowie vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51 - und vom 15. Mai 1952 - III ZR 219/51 - in LM Nr. 1 und 2 zu § 50 DBG) und nach der nunmehr als herrschend zu bezeichnenden Rechtslehre (…vgl. Anders, Gesetz zu Art. 131 GrundG 2. Aufl. Vorbem Ziff 2 zu Kap II) bedeutet jedoch eine solche Entfernung aus den Amt aus politischen Gründen nicht das Erlöschen des Beamtenverhältnisses selbst, sondern nur seine Suspendierung, jedenfalls sofern der betroffene Beamte in die Gruppe der Mitläufer und Entlasteten eingestuft wurde. - BGH, 12.07.1951 - III ZR 37/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Diese Auffassung widerspricht nicht dem Urteil des Senats vom 12. Juli 1951 - III ZR 37/50 -, da es sich in jenem Fall um einen nur abordnungsweise beschäftigten verdrängten Beamten handelte, der - im Gegensatz zum Kläger - in keinem Beamtenverhältnis zu seinem neuen Dienstherrn stand, so daß die lediglich ersatzweise erfolgte Zurruhesetzung des neuen Dienstherrn keinen Ruhegehaltsanspruch gegen diesen auslösen konnte, abgesehen davon, daß in jenem Fall auch besondere regionale Bestimmungen zur Anwendung kamen (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. Juni 1951 in BGHZ 2, 315 [BGH 21.06.1951 - III ZR 56/50]). - BGH, 21.02.1952 - III ZR 67/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.05.1953 - III ZR 364/52
Nach der ständigen, bisher allerdings nur für den Bereich der britischen Besatzungszone entwickelten Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu Urteile des Senats in BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156 sowie vom 21. Februar 1952 - III ZR 67/51 - und vom 15. Mai 1952 - III ZR 219/51 - in LM Nr. 1 und 2 zu § 50 DBG) und nach der nunmehr als herrschend zu bezeichnenden Rechtslehre (…vgl. Anders, Gesetz zu Art. 131 GrundG 2. Aufl. Vorbem Ziff 2 zu Kap II) bedeutet jedoch eine solche Entfernung aus den Amt aus politischen Gründen nicht das Erlöschen des Beamtenverhältnisses selbst, sondern nur seine Suspendierung, jedenfalls sofern der betroffene Beamte in die Gruppe der Mitläufer und Entlasteten eingestuft wurde. - BGH, 04.06.1951 - III ZR 120/50
Beamtenansprüche. Rechtsweg
- BGH, 23.05.1951 - III ZR 153/50
Verdrängter Beamter. Beschäftigungsauftrag
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auch der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen (BGHZ 2, 117 [121], zuletzt im Urteil vom 18. Mai 1953: BGHZ 10, 30 [37]). - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - …
Für die entsprechenden vermögensrechtlichen Beziehungen aus dem Beamtenverhältnis geht die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, sie seien nicht nur öffentlich-rechtlicher Natur, vielmehr sei das Verhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten auch in dieser Beziehung auf dem Grundsatz der Überordnung aufgebaut (so schon die grundlegende Entscheidung BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [266] unter Bezugnahme auf BGHZ 10, 30, von der aus die gesamte Rechtsprechung zum Vertrauensschutz und zur Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge entwickelt wurde). - BDH, 21.04.1954 - I DB 1/53
Rechtsmittel
Sein ursprünglich begründetes Beamtenverhältnis wurde durch die mit Verfügung der Oberpostdirektion Braunschweig vom 4. Dezember 1945 formlos ausgesprochene Dienstentlassung, die auf Anordnung der Militärregierung erfolgte, jedenfalls dann nicht berührt, wenn man bei der Beurteilung dieser Frage der bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1953, III ZR 364/52, NJW 1953 S. 1063 f) folgt und mit ihr einer solchen Entlassung nur die Wirkung einer Suspension vom Amt beilegt.Als danach wegen Erreichung der Altersgrenze bereits 1948 rechtswirksam in den Ruhestand versetzter Beamter stand der Beschwerdeführer zur Deutschen Post in einem Rechtsverhältnis, das nicht der Regelung durch das Gesetz zur Ausführung des Art. 131 des Grundgesetzes bedurfte und von diesem Gesetz auch nicht erfasst wurde (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1953 - III ZR 364/52).
- BVerwG, 08.07.1959 - VI C 191.56
Rechtsmittel
Die stillschweigende Ingnoranz der bisherigen Rechtsstellung des Klägers als Reichsbahnoberrat in Verbindung mit der unterwertigen Beschäftigung könne schon deshalb nicht als ein "Ausscheiden aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" im Sinne des Art. 131 GG angesehen werden, weil es dazu nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1953 (BGHZ 10, 30) eines "eindeutigen und klaren Verwaltungsaktes der obersten Dienstbehörde" bedurft hätte.Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1953 - III ZR 364/52 - (BGHZ 10, 30) liegt neben der Sache.
- BGH, 12.12.1955 - III ZR 187/54
Rechtsmittel
Nicht einmal in dem Falle, in dem verdrängte Beamte zum Zwecke der Zurruhesetzung im Gebiet der späteren Bundesrepublik wiederverwendet worden seien, sei der Wille des Dienstherrn darauf gerichtet gewesen, durch eine solche Zurruhesetzung eine eigene Verpflichtung gegenüber verdrängten Beamten zu begründen (BGHZ 10, 30 [41]).Die Verhältnisse liegen hier anders als in dem von der Revision angeführten Falle BGHZ 10, 30 [41].
- BGH, 05.07.1954 - III ZR 53/53
Rechtsmittel
Es ist zwar zuzugeben, dass für die Frage, ob ein in § 63 des Regelungsgesetzes zu Art. 131 GrundG erwähnter Verlust eines Amtes sowie für frühere Ruhegehaltsempfänger eine "nicht entsprechende Versorgung" auf andere als beamtenrechtliche Gründe zurückzuführen ist, grundsätzlich auf den rein tatsächlichen Verlust und die tatsächlich "nicht entsprechende" Zahlung der Versorgungsbezüge aus allgemein politischen Gründen abzustellen ist (vgl. BGHZ 1, 274 [BGH 15.03.1951 - III ZR 153/50] [284-287]; 10, 30 [37] u.a.).Kann mithin festgestellt werden, dass die Rechtsverhältnisse eines Versorgungsempfängers - trotz früherer Regelungsbedürftigkeit für die Zeit einer vorübergehenden Einstellung und Kürzung der Versorgungsbezüge aus politischen Gründen - von einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes oder des Regelungsgesetzes zu Art. 131 GrundG bereits endgültig wieder geregelt waren, so fällt der betreffende Ruhegehaltsempfänger von diesem Zeitpunkt an auch nicht mehr unter das Gesetz zu Art. 131 GrundG, selbst wenn also für die Vergangenheit die Anwendung dieses Gesetzes in Betracht kommt (vgl. auch BGHZ 10, 30 [43]; Ambrosius, Gesetz zu Art. 131 GrundG 1952, 862 Anm. 11).
- BGH, 13.06.1957 - III ZR 19/56
Rechtsmittel
Mit der Frage, ob der unter das Gesetz zu Artikel 131 GG fallende Personenkreis; insbesondere auch der des Kapitel II dieses Gesetzes an der Erhöhung des Ruhegehalts nach § 6 des Besoldungsänderungsgesetzes teilnimmt, hat sich der Senat in seinem Urteil III ZR 364/52 vom 18. Mai 1953 S 9/10 befaßt, ohne sie aber dort endgültig zu entscheiden (insoweit in BGHZ 10, 30 [35] nicht abgedruckt).Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den in den Vorinstanzen erörterten Fällen, die der Senat in BGHZ 10, 30 und 15, 126 entschieden hat.
- BGH, 07.10.1954 - III ZR 229/52
Rechtsmittel
Das hat der Senat in BGHZ 2, 117 [121] und 7, 156 für die englische, in BGHZ 10, 30 für die amerikanische und in BGHZ 10, 125 (Urteil vom 25. Juni 1953) für die französische Besatzungszone entschieden.Allein diese Auffassung wird dem Zweck des Gesetzes gerecht, das gegenüber dem Bund und den übrigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet eine abschließende Regelung bezüglich des unter Art. 131 GrundG fallenden Personenkreises für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bringen (vgl. Ambrosius-Löhns-Rengier, Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes, § 77 Anm. 2; auch Urteile des erkennenden Senats vom 18. Mai 1953 in BGHZ 10, 30 [43] und vom 5. Juli 1954 - III ZR 53/53) und die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis 1. April 1951 bestehende Rechtsunsicherheit beheben soll.
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51
Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen
Das hat der Senat für die englische Besatzungszone (BGHZ 2, 117 [121]; 7, 156) und in der zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung vom 18. Mai 1953 - III ZR 364/52 - auch für die amerikanische Besatzungszone bereits entschieden. - BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51
Verlängerung der Begründungsfrist
Daran hat sich weder durch die Schaffung unabhängiger Verwaltungsgerichte und die Einführung der Generalklausel für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, noch durch den Erlass des Grundgesetzes (BGHZ 2, 273 ff), noch durch die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichtsgesetzes (BGHZ 10, 30 [32/4]) etwas geändert. - BGH, 21.09.1953 - III ZR 347/52
Belehrung über Klagerecht nach § 143 DBG
- BGH, 17.10.1960 - III ZR 15/59
Zulässigkeit der Neufestsetzung von Versorgungsbezügen auf Grund einer …
- BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52
Beamtenverhältnis und politische Säuberung
- BVerwG, 11.03.1971 - II C 2.70
Berufung eines früheren Beamten in ein Beamtenverhältnis durch ein deutsches Land …
- BVerwG, 24.07.1961 - VI B 42.60
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1955 - III ZR 263/53
Rechtsweg bei Erstattungsklagen
- BGH, 14.10.1954 - III ZR 346/52
Rechtsmittel
- BGH, 23.09.1954 - III ZR 39/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - III ZR 150/52
Übernahme eines Polizeibeamten
- BVerwG, 20.10.1959 - II C 157.57
- BGH, 28.06.1956 - III ZR 301/54
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1955 - III ZR 39/54
Rechtsmittel
- BGH, 31.01.1955 - III ZR 168/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.09.1954 - III ZR 376/52
Rechtsmittel
- BGH, 09.12.1957 - III ZR 137/56
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.10.1956 - II C 110.54
Rechtsmittel
- BGH, 26.04.1956 - III ZR 225/54
Rechtsmittel
- BGH, 27.10.1955 - III ZR 45/54
Rechtsmittel
- BGH, 14.10.1954 - III ZR 209/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.06.1954 - II ZR 274/53
Anforderungen an die Ausgestaltung der Höhe des Ruhegehalts eines ehemaligen …
- BGH, 05.04.1956 - III ZR 182/54
Rechtsmittel
- BGH, 04.04.1955 - III ZR 187/53
Rechtsmittel
- BGH, 07.03.1955 - III ZR 195/53
Rechtsmittel
- BGH, 07.03.1955 - III ZR 150/53
Rechtsmittel
- BDH, 13.01.1956 - II D 9/55
Rechtsmittel
- BGH, 12.12.1955 - III ZR 158/54
Rechtsmittel
- BGH, 24.09.1953 - III ZR 17/52
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".